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Urteil

Entschädigung für Berliner Lehrerin mit Kopftuch

Wieder hat eine muslimische Frau im Streit um ihr Kopftuch vor Gericht gegen den Berliner Senat gewonnen. Die Berliner Grünen würden deshalb gerne das Neutralitätsgesetz, das religiöse Symbole für Lehrer verbietet, ändern.

Mittwoch, 28.11.2018, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 03.12.2018, 16:02 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Land Berlin muss erneut einer wegen ihres Kopftuches abgelehnten muslimischen Lehrerin eine Entschädigung wegen Diskriminierung zahlen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sprach am Dienstag in einer Berufungsverhandlung der studierten Informatikerin, die als Quereinsteigerin in den Schuldienst wechseln wollte, eineinhalb Monatsgehälter zu, exakt 5.981 Euro. Das Gericht begründete dies mit einem Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

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In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht im Mai die Klage der Frau unter Hinweis auf das Berliner Neutralitätsgesetz noch abgewiesen. Dieses sieht vor, dass religiöse Symbole in öffentlichen Schulen – mit Ausnahme von beruflichen Schulen – von Lehrkräften nicht getragen werden dürfen.

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Das Landesarbeitsgericht entschied nun in zweiter Instanz, dass sich das Land im konkreten Fall nicht auf das Neutralitätsgesetz berufen könne. Dafür hätte eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität vorliegen müssen, die aber im vorliegenden Fall nicht festgestellt werden konnte, urteilten die Richter mit Verweis auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2015.

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Justizsenator für Gesetzesänderung

Zugleich betonte das Gericht aber, dass das Neutralitätsgesetz durchaus mit der Verfassung vereinbar sei, „weil dieses verfassungskonform ausgelegt werden könne“. Das Land Berlin wurde wegen Diskriminierung kopftuchtragender muslimischer Lehrerinnen oder Lehramtsanwärterinnen bereits wiederholt zu Entschädigungszahlungen verurteilt.

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sprach sich dafür aus, Revision gegen das Urteil beim Bundesarbeitsgericht einzulegen, „wenn es der Wahrheitsfindung dient“. „Der Konflikt um das Neutralitätsgesetz sollte nicht weiter auf dem Rücken der betroffenen Frauen ausgetragen werden“, sagte Behrendt. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts sei so zu erwarten gewesen. Es sei jetzt Sache des Abgeordnetenhauses, das Neutralitätsgesetz verfassungskonform auszugestalten. Zuvor hatte bereits die Anwältin der Senatsbildungsverwaltung, die Frauenrechtlerin Seyran Ateş, laut „Berliner Zeitung“ angekündigt, dass das Land vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt in Revision gehen werde.

Koalition gespalten

In der rot-rot-grünen Koalition gibt es schon länger unterschiedliche Bewertungen des Berliner Neutralitätsgesetz. Während sich prominente Vertreter der Linkspartei und der Grünen wiederholt für eine Novelle ausgesprochen haben, hält die SPD mit dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) an der Spitze bislang an dem gegenwärtigen Gesetz fest.

Die religionspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Bettina Jarasch, erklärte, „es sei höchste Zeit zu klären, ob das Berliner Neutralitätsgesetz überhaupt noch verfassungskonform ist“. Das Antidiskriminierungsnetzwerk Inssan erklärte, die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts zeige erneut die diskriminierende Einstellungspraxis des Landes Berlin. Frauen mit Kopftuch würden von der qualifizierten beruflichen Tätigkeit als Lehrerin ausgeschlossen, sagte Sprecherin Zeynep Cetin. (epd/mig) Leitartikel Recht

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  1. Peter Enders sagt:

    Ich lese und höre immer wieder, dass einerseits der Koran das Kopftuch gebietet (um fremde Männer nicht durch seine Haarpracht anzulocken) – andererseits er das _nicht_ tut: Was ist richtig, oder hängt das von bestimmten Bedingungen ab?