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Verwaltungsgericht München

Türkische Touristen benötigen kein Visum für Deutschland

Türkische Touristen brauchen für Deutschland kein Visum. Das entschied das Verwaltungsgericht München - ein Präzedenzfall. Memet Kilic fordert die Bundesregierung auf, endlich die Visumpflicht abzuschaffen.

Freitag, 11.02.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 17.02.2011, 2:45 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Türkische Touristen dürfen für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu drei Monaten ohne Visum und Aufenthaltserlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Das entschied das Verwaltungsgericht München am Mittwoch (Az. M 23 K 10.1983).

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Hintergrund des Rechtsstreits war ein nicht eingeplanter Zwischenstopp der türkischen Staatsbürgerin Candan Erdogan am Münchener Flughafen am 29. September 2009. Sie wollte aus den USA über München nach Istanbul fliegen. Aufgrund einer Verspätung verpasste sie ihren Anschlussflug am Münchener Flughafen und war gezwungen, die Nacht auf deutschem Boden zu verbringen. Sie wollte in einem Hotel übernachten, wurde von der Flughafenpolizei aber gezwungen, die Nacht am Flughafen zu verbringen. Begründung: Sie habe kein Visum für Deutschland und dürfe den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen.

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Das wollte sich die Türkin nicht gefallen lassen und klagte erfolgreich mithilfe der SANAS Rechtsanwälte. Die Richter stellten fest „dass die Klägerin für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 3 Monaten zum Dienstleistungsempfang – insbesondere zu touristischen Zwecken – ohne Aufenthaltserlaubnis – insbesondere visumfrei – in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich aufhalten darf“.

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Aktive und passive Dienstleistungsfreiheit
Damit folgten die Münchener Richter der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und bringen damit die Bundesregierung nun massiv in Erklärungsnot. Der EuGH hatte in der „Soysal Entscheidung“ von 2009 („Soysal“, C-228/06) klargestellt, dass für türkische Staatsbürger die Dienstleistungsfreiheit gilt und sie daher kein Visum benötigen.

Die Bundesregierung stellt sich seit dem jedoch auf den Standpunkt, dass die EuGH-Entscheidung nur für die aktive Dienstleistungsfreiheit gelte, also nur für Personen, die Dienste erbringen. Touristen hingegen würden welche in Anspruch nehmen (passive Dienstleistungsfreiheit) und benötigten deswegen auch weiterhin ein Visum.

Systematische Weigerungshaltung aufgeben
Nach Einschätzung des Rechtsanwalts der Klägerin, Dr. Temel Nal, ist die Begründung obsolet. Auch für Memet Kilic, migrationspolitischer Sprecher der Grünen, muss die Bundesregierung nun reagieren: „Die Nichtbeachtung der Visaurteile des Europäischen Gerichtshofs durch die Bundesregierung beschädigt unseren Rechtsstaat.“

Bisher habe die Bundesrepublik die Visa-Urteile des EuGH zur Visaliberalisierung zwischen Deutschland und der Türkei mit der Argumentation nicht zur Anwendung gebracht, dass mit der Türkei noch kein Rückübernahmeabkommen geschlossen worden sei. Kilic weiter: „Da dies jetzt geschehen ist, steht die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik auf dem Prüfstand.“ Angesichts der Häufung der erfolgreichen Klagen müsse die Bundesregierung endlich die „systematische Weigerungshaltung“ aufgeben.

MiG-Dossier: Rechtsprechung, Einzelheiten, Hintergründe und die Politik der Bundesregierung zur Thematik im MiG-Dossier „Visumsfreiheit für Türken„.

Schwarz-Gelbes Dilemma
Das aber dürfte gerade der schwarz-gelben Regierungskoalition äußerst schwerfallen. Denn würden türkische Staatsbürger von der Visumspflicht befreit, könnten sie beispielsweise in Fällen der Familienzusammenführung ohne Weiteres ein Sprachkurs in Deutschland besuchen und müssten nicht mehr im Herkunftsland eines der kostspielige Goethe-Institute aufsuchen.

Auf der anderen Seite läuft Deutschland Gefahr, sich weiter schadensersatzpflichtig zu machen. Für türkische Staatsbürger gilt die Visumspflicht seit dem Jahre 1980. Folgt man der aktuellen Rechtsprechung, macht sich Deutschland seit über 30 Jahren bei jeder Visumverweigerung und Erteilung gegen Gebühr schadensersatzpflichtig gegenüber jedem einzelnen Antragsteller.

Präzedenzfall
Aufgrund der Bedeutung und Tragweite des Urteils haben die Münchener Richter die Berufung zugelassen. Rechtsanwalt Nal ist sich seiner Sache aber sicher. Keine Entscheidung zuvor sei derart eindeutig und klar ausgefallen. Das Besondere an diesem Fall sei aber, dass das Gericht explizit einer Touristin Recht zugesprochen habe. Für abwegige Auslegungen bleibe kein Raum mehr. „Diese Entscheidung ist ein Präzedenzfall“, so Nal. (es)
Recht

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  1. Miro sagt:

    @Cengiz
    Die schlimmste Art und Weise für ein männliches Familienmitglied die „Ehre“ der Familie zu beschmutzen ist wenn er Schwul wäre und es offen anspricht. Welch ein Verbrechen!
    In Sure 18 (Vers 65-82) tötet ein gläubiger Moslem, einer der das Wissen und die Bahrmherzigkeit hat, einen Jüngling. Moses versteht diese Tat nicht und fragt sich warum er das getan hat. Seine Antwort findet man in Vers 80-81. „Und was den Jüngling anbelangt, so waren seine Eltern Gläubige, und wir fürchteten, er könnte Schmach durch Widersetzlichkeit und Unglauben über sie bringen. So wollten wir, daß ihr Herr ihnen zum Tausch (ein Kind) gebe, das frömmer als dieses und anhänglicher wäre.“
    Eine interessante Geschichte, aber Ehrenmorde haben ja nichts mit dem Islam zu tun, nicht wahr? LOL

  2. Kerim - Fenasi sagt:

    @ Miro

    Genau! Genau so wenig wie Dein Beitrag dass ja mal überhaupt nichts mit dem Artikel zu tun hat.

    Und da jeder grad irgendwas schreiben darf:

    „Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie Schändliches getan, sie sollen sollen beide mit dem Tod bestraft werden.“
    (Lev 20:13)

    Lev 20,10 Ein Mann, der mit der Frau seines Nächsten die Ehe bricht, wird mit dem Tod bestraft, der Ehebrecher samt der Ehebrecherin.

    Werdet ihr mir aber auch dann noch nicht gehorchen und mir zuwiderhandeln, so will auch ich euch im Grimm zuwiderhandeln und will euch siebenfältig mehr strafen um eurer Sünden willen, daß ihr sollt eurer Söhne und Töchter Fleisch essen. 3. Mose 26,27

    MfG :-)

  3. Kerim - Fenasi sagt:

    @ Böser Wolf

    Eigentlich kann es mir doch egal sein wie ein Tourist seinen Aufenthalt finanziert, oder?

    Ob aus eigener Tasche oder ob es von Verwandten gesponsert wird.
    In beiden fällen wird Geld ausgegeben und es werden Steuern bezahlt.

    Die Schwester meiner Mum war letztes Jahr für 3 Monate zu Besuch in Deutschland. Keine Sorge, sie ist wieder weg…
    Das einzige was von ihr hier geblieben ist ist das Geld was sie sich für den Urlaub gespaart hatte. Den Urlaub hat sie sich aber auch verdient, vorallem nach den vielen Behördengängen bis sie endlich ein Touristenvisum bekam.
    Mich hat die Lauferei auch genervt, ich musste sie ja vorher einladen, Lohnabrechnung und Mietvertrag vorzeigen, hinnehmen dass man sich davon Kopien macht und abheftet…

    Ich würde mich freuen wenn das alles wegfallen würde.
    Aber wem erzähle ich das hier… :-)

  4. Böser Wolf sagt:

    Kerim – Fenasi sagt:
    Die Schwester meiner Mum war letztes Jahr für 3 Monate zu Besuch in Deutschland. Keine Sorge, sie ist wieder weg…
    _________________________________________________________

    Leider ist das bei der Mehrheit der hier eingereisten Türken nicht der Fall, da wird unberechtigterweise Asyl beantrag oder man bleibt einfach illegal im Lande. Letzendlich müssen dafür die Steuerzahler aufkommen.

    Warum wollen die denn überhaupt hierher, wenn doc in der Türkei die Wirtschaft boomt ?

    Ursprünglich kamen etwa 500.000 bis 700.000 türkische Gastarbeiter, inzwischen haben wir 3 oder 4 Millionen Türken in Deutschland.

  5. Europa sagt:

    @Kerim – Fenasi
    Nur dass es ein Unterschied gibt zwischen Bibel und Koran! Den Koran muss man per Definition wortwörtlich nehmen und die Bibel kann man interpretieren wie man will und lustig ist. Die meisten Christen wissen, dass manche Abschnitte aus der Bibel primitiv und rückständig sind, aber wissen die Muslime das auch über den Koran? Sieht nicht so aus!

  6. gedanke sagt:

    Auf Deutschland ist geschissen,Brille runter und abgedrückt.

    Wenn ich dieses Arrogante Geschreibsel dieser Herrenbande lesen,schaue ich mir die DVD Bombenbnächte über Deustchland an und es geht mir besser.
    Die vorher an Arroganz und Arierherrlichkeit strotzenden Reichsbürger plötzlich in ein geseter und Mordio fallen.

    Also möge die Kanzlerin ihren Hinterteil mit Visa bestempeln.

  7. MoBo sagt:

    @ „Nur dass es ein Unterschied gibt zwischen Bibel und Koran! Den Koran muss man per Definition wortwörtlich nehmen und die Bibel kann man interpretieren wie man will und lustig ist. Die meisten Christen wissen, dass manche Abschnitte aus der Bibel primitiv und rückständig sind, aber wissen die Muslime das auch über den Koran? Sieht nicht so aus!“

    hahahahaha. Eigentlich wollte ich dasselbe als Satirischen Beitrag auch schreiben, aber Sie als Islamwissenschaftler sind mir zuvorgekommen. Richtig, die meisten Christen sind modern und ein guter Muslim ist nur der der den Koran wörtlich nimmt und auch so umsetzt. Schön dass Sie es so gut wissen.

  8. Peter § sagt:

    @Kerim-Fenasi

    Ist ja eine tolle Geschichte mit deiner Tante.Ich betrat türkischen Boden das erste mal im Mai 1989 in Antalya. Inmitten der Stadt zwischen Hafen und Hadrianstor (Fressgasse) sah ich Touristinnen ohne ende denen der Rock nicht mal bis zum Knie reichte. Touristinnen ?, weit gefehlt,Türkinnen, moderne Türkinnen das schon 1989 ! So ging es die Jahre über Alanya bis Marmaris bis ich das erste Mal 1995 in Kemer in einem Hotel über ein paar Monate in der Gastro mitarbeitete. Dort lagen „Sie“ die schöne Ayshe,Fatma,Gülay barbusig am Pool (Ärztinnen mit ihren Männern aus Istanbul ),Rauchten,tranken Raki. Bedient von unserem türkischem Barmädchen dessen Rock ca.20cm über dem Knie endete die Beine gehüllt in feinste Nylonstrumpfhosen.Ja ich sah die „Moderne Türkei“ schon vor 23 Jahren,kenne auch Türkinnen in Deutschland die schon vom 2.ten deutschen Mann geschieden sind,moderne türkische Frauen aus modernen türkischen Familien ! So Jobbte ich noch 1998/99 ein wenig weiter im Lande der Söhne und Töchter Attatürk`s,sehr schöne Zeit.Mein letzter Urlaubsaufenthalt war 2007 bei Euch.Was will ich sagen damit im Bezug auf Visafreies Reisen ? Mit Türken dieser „Modernen Türkei“ gäbe es wahrscheinlich längst Visafreies Reisen für Europabesuche. Doch von Zentral bis Ostanatolien den „Steinzeittürken“ die von eigenen Landsleuten im eigenen Land selbst als,Sorry das Wort stammt nicht von mir als „Eselficker“bezeichnet werden genau daß sind die,die sich in Deutschland (Europa) selbst Ausgrenzen und nur dadurch Auffallen wenn für die „Familienehre“ wieder nachhaltig etwas getan werden muß indem man der Tochter Säure ins Gesicht schüttet oder sie mit Benzin übergiest anzündet und Absticht ! Und genau diese Gruppe steinzeitlicher Türken mit ihren „Kopftuchträgerinnen“ darf Visafreies Reisen durch Europa niemals gewährt werden,die Einreise wäre ein Daueraufenthalt ! Merkwürdigerweise hat mir mancher Türke in Deutschland auch schon erzählt daß er von diesen Landsleuten in Deutschland auch nicht viel hält.Deutschland,……ja wenn ich mal wieder oben bin,lebe auf den Kanaren wo auch manche „Moderne Türkin“ als Reiseleiterin ruhig arbeitet und von ihrem Bruder nicht verfolgt wird um Familienehre zu Kontrollieren könnte im Bezug auf Deutsch-Türkische zusammenarbeit in besserem Licht stehen,Istanbul,Ankara,Antalya,Bursa,Izmir,Kusadasi,Marmaris leider kommt Ihr alle nicht von da wo man erkannt hat daß wir heute das Jahr 2011 haben.Es würde vieles einfacher machen untereinander. Leider können wir bei Einreise nach Europa nicht trennen zwischem „Modernem“oder „Steinzeittürken“,so werdet auch alle ihr Visas weiterhin brauchen die zumindest ich aus der Visapflicht herausnehmen würde.Ob dies ein Bericht für die Deutsch-(Moderne)Türkische Partnerschaft von mir gewesen ist ?,ich hab einfach mal „Drauflosgeschrieben“. Merhaba

  9. Leon sagt:

    @ gedanke

    Sie mögen auf Deutschland sche… und die Tötung von 800.000 deutschen Zivilisten durch Flächenbombardements im WK II bejubeln.
    Beschmutzen Sie aber bitte nicht das Andenken von Tausenden „Fremdarbeitern“ aus anderen Ländern, die ebenfalls den alliierten Luftangriffen zum Opfer fielen.

  10. Europa sagt:

    @MoBo
    Was wollen sie mir damit sagen? Habe ich unrecht? Ich habe mehr als gerne unrecht, aber warum wiederlegen sie es nicht einfach! Nimmt ein Imam in einer deutschen Moschee den Koran nicht wörtlich? Wenn nicht, dann will ich wissen wie man mit manchen fragwürdigen Passagen im Koran umgeht! Was machen die Muslime wenn sie lesen dass Ungläubige in die Hölle kommen etc.? Ich weiss wie die Christen die merkwürdigen Abschnitte in der Bibel erklären, aber ich habe keine Ahnung wie die Muslime es machen. Anscheinend ist keiner bei Migazin fähig mir darauf zu antworten und das lässt mich mal wieder tief blicken.