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Verwaltungsgericht München

Türkische Touristen benötigen kein Visum für Deutschland

Türkische Touristen brauchen für Deutschland kein Visum. Das entschied das Verwaltungsgericht München - ein Präzedenzfall. Memet Kilic fordert die Bundesregierung auf, endlich die Visumpflicht abzuschaffen.

Freitag, 11.02.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 17.02.2011, 2:45 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Türkische Touristen dürfen für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu drei Monaten ohne Visum und Aufenthaltserlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Das entschied das Verwaltungsgericht München am Mittwoch (Az. M 23 K 10.1983).

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Hintergrund des Rechtsstreits war ein nicht eingeplanter Zwischenstopp der türkischen Staatsbürgerin Candan Erdogan am Münchener Flughafen am 29. September 2009. Sie wollte aus den USA über München nach Istanbul fliegen. Aufgrund einer Verspätung verpasste sie ihren Anschlussflug am Münchener Flughafen und war gezwungen, die Nacht auf deutschem Boden zu verbringen. Sie wollte in einem Hotel übernachten, wurde von der Flughafenpolizei aber gezwungen, die Nacht am Flughafen zu verbringen. Begründung: Sie habe kein Visum für Deutschland und dürfe den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen.

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Das wollte sich die Türkin nicht gefallen lassen und klagte erfolgreich mithilfe der SANAS Rechtsanwälte. Die Richter stellten fest „dass die Klägerin für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 3 Monaten zum Dienstleistungsempfang – insbesondere zu touristischen Zwecken – ohne Aufenthaltserlaubnis – insbesondere visumfrei – in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich aufhalten darf“.

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Aktive und passive Dienstleistungsfreiheit
Damit folgten die Münchener Richter der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und bringen damit die Bundesregierung nun massiv in Erklärungsnot. Der EuGH hatte in der „Soysal Entscheidung“ von 2009 („Soysal“, C-228/06) klargestellt, dass für türkische Staatsbürger die Dienstleistungsfreiheit gilt und sie daher kein Visum benötigen.

Die Bundesregierung stellt sich seit dem jedoch auf den Standpunkt, dass die EuGH-Entscheidung nur für die aktive Dienstleistungsfreiheit gelte, also nur für Personen, die Dienste erbringen. Touristen hingegen würden welche in Anspruch nehmen (passive Dienstleistungsfreiheit) und benötigten deswegen auch weiterhin ein Visum.

Systematische Weigerungshaltung aufgeben
Nach Einschätzung des Rechtsanwalts der Klägerin, Dr. Temel Nal, ist die Begründung obsolet. Auch für Memet Kilic, migrationspolitischer Sprecher der Grünen, muss die Bundesregierung nun reagieren: „Die Nichtbeachtung der Visaurteile des Europäischen Gerichtshofs durch die Bundesregierung beschädigt unseren Rechtsstaat.“

Bisher habe die Bundesrepublik die Visa-Urteile des EuGH zur Visaliberalisierung zwischen Deutschland und der Türkei mit der Argumentation nicht zur Anwendung gebracht, dass mit der Türkei noch kein Rückübernahmeabkommen geschlossen worden sei. Kilic weiter: „Da dies jetzt geschehen ist, steht die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik auf dem Prüfstand.“ Angesichts der Häufung der erfolgreichen Klagen müsse die Bundesregierung endlich die „systematische Weigerungshaltung“ aufgeben.

MiG-Dossier: Rechtsprechung, Einzelheiten, Hintergründe und die Politik der Bundesregierung zur Thematik im MiG-Dossier „Visumsfreiheit für Türken„.

Schwarz-Gelbes Dilemma
Das aber dürfte gerade der schwarz-gelben Regierungskoalition äußerst schwerfallen. Denn würden türkische Staatsbürger von der Visumspflicht befreit, könnten sie beispielsweise in Fällen der Familienzusammenführung ohne Weiteres ein Sprachkurs in Deutschland besuchen und müssten nicht mehr im Herkunftsland eines der kostspielige Goethe-Institute aufsuchen.

Auf der anderen Seite läuft Deutschland Gefahr, sich weiter schadensersatzpflichtig zu machen. Für türkische Staatsbürger gilt die Visumspflicht seit dem Jahre 1980. Folgt man der aktuellen Rechtsprechung, macht sich Deutschland seit über 30 Jahren bei jeder Visumverweigerung und Erteilung gegen Gebühr schadensersatzpflichtig gegenüber jedem einzelnen Antragsteller.

Präzedenzfall
Aufgrund der Bedeutung und Tragweite des Urteils haben die Münchener Richter die Berufung zugelassen. Rechtsanwalt Nal ist sich seiner Sache aber sicher. Keine Entscheidung zuvor sei derart eindeutig und klar ausgefallen. Das Besondere an diesem Fall sei aber, dass das Gericht explizit einer Touristin Recht zugesprochen habe. Für abwegige Auslegungen bleibe kein Raum mehr. „Diese Entscheidung ist ein Präzedenzfall“, so Nal. (es)
Recht

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MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Peter § sagt:

    Religionen, Ich behaupte seit Jahrzehnten Religionen waren,sind und bleiben das größte elend dieses Erdballs ! Man sieht es hier im Forum wo sich Meinungsaustausch nur noch in der Bibel oder Koransprache fortzusetzen scheint wenn eigene Argumente fehlen.
    Diese Religionsansichten rechtfertigen dann auch Kriege wie es in der Vergangenheit immer wieder zelebriert wurde. 80% der Kriege waren Glaubenskriege in der Weltgeschichte. Jetzt behaupte ich hier als „Ungläubiger“ es gibt weder Gott und Jesus,es gibt weder Allah noch Mohamed und es gibt weder Buddha noch sonstige „Götter“.Der Koran und die Bibel gehören auf den Müll geschmissen und verbrannt. Wetten die Erdmenschen hätte untereinander ein friedlicheres Leben ! Wir brauchen kein „Im Namen des Kreuzes oder Allah Akbar“ ! ! !

  2. houmer sagt:

    Besonders merkt man es an dem Phenomen das viele Deutsche in Türkei Urlaub einen woooow effect haben und des öffteren wieder in die Türkei fliegen! Erst wen man in einem Land war, kan man über die Menschen urteilen! Und ich muss sagen man merkt den unterschied zwischen hier den Türken und in der Türkei ! Fliegt mal hin, es lohnt sich!!!

  3. Boli sagt:

    @houmer
    Das geht sogar so weit das nicht wenige Türken in der Türkei nicht nicht viel von den Deutschländern halten.
    Nur wieso machen Sie hier Schleichwerbung für Urlaub in der Türkei?
    Weil ob es sich lohnt muss jeder selbst entscheiden der mal da war. Wobei mir dieser all Inklusiveeinheitsquark überhaupt nicht liegt.

  4. Peter § sagt:

    Tja der Wow Effekt, 3 Wochen AI mit Flug und sämtl. Zubringer in Deutschland und der Türkei für 399-499 Euronen !
    Fragt euren Kellner,Barkeeper,Zimmermädchen,Busfahrer zwischen Istanbul und Alanya bis Kapadokien mal was sie im Monat verdienen. Dann wird es wohl gleich den nächsten Wow Effekt geben !
    Der Preiskrieg der Reiseveranstalter wird auf dem Rücken der türkischen Arbeiter ausgetragen die für euch dafür 12-14 Stunden am Tag für 250-300 € Netteo im Monat arbeiten. Seht euch um,was kosten Lebensmittel,Benzin da ist der nächste Wow Effekt nicht fern.
    Der Unterschied zwischen Türken in Deutschland und in der Türkei ist völlig anders. Ein Türke traut sich dort nicht einen Polizisten zu beschimpfen,wenn doch gibt es gleich anständig auf die Hörner. Jeden kriminell gewordenen Türken aus Deutschland ausweisen,diese Sprache würden sie sehr schnell verstehen.
    Einen kleinen Einblick meines früheren „Türkeilebens“ kannst du weiter oben lesen,houmer. Ich machte dort nicht nur Urlaub,habe dort gelebt und gearbeitet. Ich sage Dir,die Mentalitäten werden nicht Zusammenfinden da in der Türkei die „Moderne“ und die „Steinzeit“ herrscht. Wir Nordeuropäer passen doch nicht mal mit Griechenland,Italien, Spanien und Portugal zusammen,dann erst dieser Kulturkreis aus der Steinzeittürkei. Mit Südeuropa das weiß ich wieder daher weil ich seit 11 Jahren auf den Kanaren lebe und schon zig male bis Sizilien in Italien lebte und zum Teil auch arbeitete.
    Wenn Du mal wieder nach Antalya kommst fahr raus aufs Land,geh in eine Teestube,schau wie Frauen auf dem Feld arbeiten während Männer Domino spielen und kleine Kinder das Wasser vom Dorfbrunnen holen. Dann bist Du in der Türkei,der Steinzeittürkei nicht in deinem AI-Inclusiv Tempel,das ist Nordeuropa mit Rußland.

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  6. Pingback: Deutschland verweigert türkischem Topmodel Visum - Seite 3

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  8. Pingback: Aydan Özoğuz: “Müssen türkische Touristen Klage einreichen, um visumfrei einzureisen?” | Migration und Integration in Deutschland | MiGAZIN

  9. Pingback: Können Türken jetzt ohne Visum einreisen – oder nicht?! « BlogIG – Migrationsblog der InitiativGruppe

  10. can sagt:

    Ich finde es sehr schade, dass es zu solchen unnötigen disskussionen kommt. unser thema ist es, dass die türken ebenfalls wie die deutschen visumfrei nach deutschland einreisen dürfen. viel mehr wird über religion, und andere volkshetzereien geredet.

    Es geht nicht darum, dass sie uns unsere Arbeit wegnehmen oder noch was. als tourist hat man bestimmt kein anspruch auf hartz 4 oder andere soziale dienste..warum sollten sie dennoch in der bundesrepublik bleiben? ich denke nicht, dass sie einfach so asyl beantragen können.

    ich habe in deutschland studiert und lebe seit acht jahren hier.
    ich habe kein Recht darauf, dass meine eltern oder meine schwester mich hier auch mal besuchen dürfen. sie haben bereits eine ablehnung von der deutschen botschaft bekommen. findet ihr das gerecht..
    warum dürfen sie nicht ihr enkelkind sehen und mich hier besuchen????