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EU-Kommission

Auch Migranten haben ein Recht auf Familienleben!

Müssen die EU-Bestimmungen zur Familienzusammenführung von Migranten geändert werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich die EU-Kommission. Konkret geht es um das Recht von Drittstaatsangehörigen, die in der EU leben.

Freitag, 18.11.2011, 7:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 24.11.2011, 3:19 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Seit 2003 gibt es gemeinsame EU-Vorschriften über die Bedingungen, unter denen Familienangehörige eines in einem Mitgliedstaat wohnhaften Nicht-EU-Bürgers in die EU einreisen und dort leben dürfen. Diese Regelungen werden nun auf den Prüfstand gestellt. Zuvor ruft EU-Kommissarin für Inneres, Cecila Malmström, die Mitgliedsstaaten und die Allgemeinheit zu einer öffentlichen Debatte auf. Anschließend wird die Kommission entscheiden, ob politische Folgemaßnahmen erforderlich sind und ob z. B. klare Leitlinien festgelegt oder die geltenden Regeln geändert werden müssen. Dabei geht es vor allem um die Achtung des Familienlebens, das Recht auf Eheschließung, die Rechte des Kindes und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung.

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„Durch Familienzusammenführung wird Einwanderern ein Familienleben ermöglicht, aber auch ihre gesellschaftliche Eingliederung erleichtert“, erklärte Malmström am Dienstag in Brüssel. „Ich hoffe, dass alle Interessenträger an der Konsultation teilnehmen, über ihre Erfahrungen berichten und mitteilen werden, wie die Regeln zur Familienzusammenführung ihrer Meinung nach wirkungsvoller gestaltet werden können. Die Mitgliedstaaten werden besonders aufgefordert, die Probleme, die sie angeblich mit dem Missbrauch der derzeitigen Regelungen erleben, zu beschreiben und zu quantifizieren“, fügte sie hinzu und machte damit ihren Unmut über die restriktiven Visaregelungen in den Mitgliedsstaaten deutlich.

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Deutsche Regelung betroffen
Die Fragen, die im Einzelnen zu klären sind, betrifft insbesondere auch Deutschland. So geht es beispielsweise um die Frage der Zwangs- und Scheinehe oder aber auch darum, ob Integrationsmaßnahmen wirklich integrationsfördernd sind und nicht als Hemmnisse für Familienzusammenführung genutzt werden. Stichpunkte, mit denen auch die Bundesregierung die umstrittenen Sprachtests vor dem Ehegattennachzug zu legitimieren versucht.

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Hinweis: Interessenträger und die Allgemeinheit sind aufgefordert, sich zu diesem Thema zu äußern unter ec.europa.eu/yourvoice (Ihre Stimme in Europa). Das GRÜNBUCH zum Recht auf Familienzusammenführung von in der Europäischen Union lebenden Drittstaatsangehörigen mit weitergehenden Informationen kann kostenlos heruntergeladen werden.

Dabei hatte ein bereits im Oktober 2008 veröffentlichter Bericht mögliche Probleme aufgezeigt und Empfehlungen zur Verbesserung der Anwendung abgegeben wurden. Insbesondere wurde deutlich, dass die Richtlinie den Mitgliedstaaten bei einigen Kann-Bestimmungen einen zu großen Ermessensspielraum belässt; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Zeit, die der Drittstaatsangehörige abwarten muss, bis seine Familienangehörigen ihm nachziehen können, sowie darauf, dass die Mitgliedstaaten von Drittstaatsan- gehörigen verlangen können, dass sie Integrationsmaßnahmen nachkommen.

Im Mai dieses Jahres hatte kam eine im Wortlaut noch eindeutigere Stellungnahme der EU-Kommission an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinzu. Darin stellte Brüssel klar, dass Integrationsmaßnahmen nicht zur Verweigerung des Familiennachzugs führen dürfen. „Andere Faktoren sind in dieser Angelegenheit nicht relevant“, so das unmissverständliche Fazit der Kommissionsjuristen.

Bundesregierung bisher stur
Die Bundesregierung indes zeigte sich unbeeindruckt. Sie hält weiterhin an den umstrittenen Sprachtests fest und beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2010. Darin hatten die Bundesrichter der deutschen Regelungen bescheinigt, EU-Rechtskonform zu sein. Gut eineinhalb Jahre später sah sich das Bundesverwaltungsgericht aber doch gezwungen, auf die Einwände aus Brüssel einzugehen und rückte von seinem Standpunkt wieder ab. Die deutsche Regelung müsse dem EuGH vorgelegt und überprüft werden. Das Auswärtige Amt konnte die Anrufung des EuGH noch in letzter Minute verhindern. Sie erteilte der kamerunischen Klägern das begehrte Visum – ohne Sprachtest.

Ob und wie die Bundesregierung darauf reagieren wird, bleibt abzuwarten. Fakt ist der starke Rückgang des Familiennachzugs. Statistischen Angaben zufolge machte die Familienmigration Anfang der 2000er Jahre in Europa über 50 Prozent der gesamten legalen Einwanderung aus. Heute beträgt ihr Anteil nur noch etwa ein Drittel der gesamten Zuwanderung in die EU. Im Jahr 2010 erteilte Italien die größte Zahl von Aufenthaltsgenehmigungen aus familiären Gründen für Drittstaatsangehörige, die Nicht-EU-Bürgern nachziehen (160 200); danach folgten das Vereinigte Königreich (103 187) und Spanien (89 905). Deutschland steht mit 28 200 erteilten Visa hinter Frankreich (29 400) an fünfter Stelle. (bk)
Leitartikel Politik

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  1. Fikret sagt:

    klar,natürlich …

  2. Manni sagt:

    Es ist ein Skandal das Deutsche daran gehindert werden mit ihrem NICHT EU Ehepartner in Deutschland als Familie leben dürfen solange der Nicht EU Partner den A1 Test nicht bestanden hat.
    Die Regelung verstößt m.E. gegen Artikel 6 Grundgesetz !
    Das Auswärtige Amt wird alles tun eine höchstrichterliche Klärung dieser Rechtsbeugung zu verhindern.

  3. Pragmatikerin sagt:

    @ Manni

    Finden Sie nicht auch, dass jedes Land – egal ob in Europa oder anderswo – selbst bestimmen kann, welche Menschen es über seine Grenze lassen will?

    Pragmatikerin

  4. Renkens sagt:

    @Manni!
    Diese Regelung verstößt gegen mehr als nur dem Grundgesetz Artikel 6, da wären im Grundgesetz noch Artikel 3 und 19.
    Dann hätten wir da noch die EU Grundrechtechater, dort wären es die Artikel 7 , 9 , 21 und in einigen Fällen auch 34.
    Zum Schluss kommen dann auch noch die Allgemeinen Menschenrechte, welche auch von Deutschland unterzeichnet wurden und im Grundgesetz unter Artikel 1 Nr.2 verankert wurden.
    Jeder will das Ihm seine Grundrechte zustehen aber wenn die Grundrechte anderer beschnitten werden interressiert es dann die meisten nicht mehr.

  5. Pragmatikerin sagt:

    @ Renkens

    Lassen wir doch die Kirche im Dorf………….

    Jeder Staat sollte in der heutigen Zeit das Recht haben, sich seine Bewohner, die – egal woher – nach Deutschland als Immigranten kommen wollen, selbst aussuchen zu dürfen.

    Unter Katholiken gibt es einen guten Spruch: „Gebote sind dazu da, sie zu umgehen“ oder „du darfst alles, du darfst dich nur nicht erwischen lassen“.

    Meine Vorfahren waren vor Jahrhunderten Hugenotten, das jetzige GG gab es damals nicht aber die Einsicht, dass dieser Zuzug nach/ für Deutschland produktiv war, oder etwa nicht?

    Überlassen wir es also unseren Volksvertretern zu sortieren, wen wir brauchen!!!!

    Pragmatikerin

  6. e-xyz sagt:

    @Pragmatikerin
    „Jeder Staat sollte in der heutigen Zeit das Recht haben, sich seine Bewohner, die – egal woher – nach Deutschland als Immigranten kommen wollen, selbst aussuchen zu dürfen.“
    Dann hilft nur der Austriit aus der EU, aber hier geht doch um einen Ehegattenzuzug. Also folglich gilt EU-Recht über Bundesrecht.

    „Unter Katholiken gibt es einen guten Spruch: “Gebote sind dazu da, sie zu umgehen” oder “du darfst alles, du darfst dich nur nicht erwischen lassen”.“
    Absolut richtig, haben nur einige kathilische Würdenträger zu wörtlich genommen, Stichwort „Kinderschänder“.

    „Meine Vorfahren waren vor Jahrhunderten Hugenotten, das jetzige GG gab es damals nicht aber die Einsicht, dass dieser Zuzug nach/ für Deutschland produktiv war, oder etwa nicht?“ Soweit ich weiss, waren die Hugenotten prostestantische Flüchtlinge aus Frankreich, als sie nach Deutschland kamen waren sie besitzlos, mit Privilegien und Krediten wurden sie aufgepeppelt. Die Ansiedlung erfolgte also aus humanitärer Natur und nicht aus Produktivitätsgründen. Gerade Sie sollten diese Menschen mit Ihrem Migrationshintergrund am besten verstehen.

    Warum sind eigentlich assimilierte Migrantenwie Sie ( Eigenausaage: Hugenottin) oder auch Sarazin (verleugnet er aber: Araber) am radikalsten in Ihren Ansichten gegenüber den Migranten?
    Warum versuchen diese Menschen den „Überdeutschen“ zu spielen, vielleicht eine Art Existenzangst?

    „Überlassen wir es also unseren Volksvertretern zu sortieren, wen wir brauchen!!!!“
    Ehrlich? Wollen Sie das wirklich?
    Einem korrupten Haufen von Mensch mit gekauften Titeln, die dem Lobbyisten und Bänkern dienen.

    Wer kann denn wissen, wohin die Liebe fällt.
    Eine Ehe ist eine Herzensangelegnheit und kein Politikum.
    Hierzu gibt es EU Gesetze, einfach einhalten.

    Sie wollen anscheinend eine Gesellschaftshygiene erreichen, dass ist ja fast wie die Rassenhygiene in der NS-Zeit. Fehlt nur noch, dass Sie die Wertschöpfung eines Einzelnen ausrechnen und ihm dann seinen gesellschaftlichen Platz zuweisen.

  7. Renkens sagt:

    @Prakmatikerin!
    Ich rede hier auch von den Rechten Deutscher Staatsbürger.
    Falls Ihnen das immer noch nicht aufgefallen ist, es sind nicht nur Mitmenschen aus anderen Ländern davon betroffen sondern auch Deutsche Staatsbürger.
    Jeder der seine Pflichten gegenüber der Gemeinschaft und dem Staat nachkommt sollte auch die gleichen Rechte haben, egal ob er Deutscher Staatsbürger oder hier in Deutschland vor Jahren eingewandert ist.
    Wenn auf der einen Seite die Rechte einiger Menschen in einen Staat beschnitten werden ist dieses kein Rechtsstaat mehr sondern ein Staat der Willkür und Diskriminierung.
    Wer die Augen vor Unrecht gegenüber seiner Mitmenschen verschließt und nichts dagegen unternimmt macht sich genauso Schuldig wie die welche das Unrecht geschaffen haben.

  8. Pragmatikerin sagt:

    Bitte glauben Sie mir, dass ich nicht so hartherzig bin, um die Problematik dieses Themas “auch Migranten haben ein Recht auf Familienleben“bem Ehegattennachzug von Drittstaatlern zu Ausländischen Mitbürgern und Deutschen” nicht zu verstehen. Alles was die Gefühlsebene betrifft ist sicher für die betreffenden Personen wichtig und im gewissen Sinne auch tragisch, wenn es nicht wunschgemäß läuft.

    Aber bitte versuchen Sie auch meine Position als Deutsche zu verstehen. Ich mache gerade die Erfahrung, dass alles, was in über 65 Jahren Bundesrepublik aufgebaut wurde, so nach und nach vor “die Hunde” geht……….. Bedingt – auch – durch die Globalisierung sehen sich viele Völker – auch wir Deutschen – mit Problemen konfrontiert, mit denen wir niemals gerechnet haben. Dadurch, dass uns quasi der Status “Einwanderungsland” aufgezwungen wurde, müssen wir zum Teil Pflichten übernehmen, die wir so nicht wollten, oder haben Sie sich schon einmal Gedanken über die Gefühle der Deutschen gemacht? Können Sie ermessen wie es ist, wenn immer wieder nur – und speziell an die arbeitende deutsche Bevölkerung – Forderungen gestellt werden? Können Sie vielleicht auch meine Gefühle verstehen, wenn ich als Rentnerin 45 Jahre gearbeitet habe und meine Rente knapp über Hartz IV liegt? Das hängt sicher nicht damit zusammen, dass ich zuwenig gearbeitet oder zu wenig verdient habe, nein die Abgabenlast auch für uns Rentner hat ein Mass erreicht, welches nicht mehr tolerierbar ist……..

    Bedenken Sie, alleine in Frankfurt am Main, wo ich wohne, leben ca. 170 Nationen zusammen, die alle Bedürfnisse haben und sicher diese nicht an ihr Herkunftsland stellen sondern an uns Deutsche (unsere Regierung)!!!!!

    Haben Sie also auch Verständnis dafür, dass wir in diesem Umfang für “Fremde” keine keine Verantwortung übernehmen wollen und werden. Was hilft es wem denn, wenn in Deutschland auch alles “den Bach heruntergeht” wie in so vielen anderen Ländern? Deutschland braucht – auch in Zeiten von Wirtschaftskrise und sonstigen Katastrophen – auch genügend “Selbstsucht” um aus diesem Schlamassel wieder herauszukommen.

    Noch einmal, ich besitze genügend Gefühl für den Wunsch der Ehegatten zusammen sein zu können (ich bin seit 42 Jahren verheiratet), aber wenn es in Deutschland so schwierig ist, warum dann nicht einfach in einem anderen Land?!

    Pragmatikerin

  9. Pragmatikerin sagt:

    Nachtrag:

    Im Forum jurblog.de, ebenfalls von E.S. Senol, unter dem Thema „Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Deutsch-Nachweis bei Ehegattennachzug angekündigt“ habe ich meine Meinung schon ab ca. 3/2010 kundgetan – und diese damals geschriebene Meinung vertrete ich immer noch ;-)

    Pragmatikerin

  10. GG sagt:

    @Pragmatikerin
    Leider scheinen sie die Sachlage nicht zu verstehen.

    Ich versuche mal in anschaulicher Weise zu erklären was zur Zeit den Tatsachen entspricht.

    Als Beispiel nehme ich einen deutschen Staatsbürger.

    Und einen griechischen Staatsbürger mit Wohnsitz und Arbeit in Deutschland (könnte aus einem x-beliebigen anderen EU-Land außer Deutschland stammen, oder USA, Kanada, Neuseeland, Republik Korea, Japan, Israel).

    Beide Ehefrauen besitzen die Nationalität eines Drittstaates in dem sie noch leben, sagen wir beispielsweise Kolumbien. Beide Ehefrauen sind nicht der deutschen Sprache mächtig.

    Die Frau des in Deutschland wohnenden Griechen geht zur zuständigen Botschaft und stellt einen VISA-Antrag wegen Familienzusammenführung.
    Sie kann ungehindert einen Antrag stellen. Sie benötigt keinen Sprachnachweis.

    Der Grieche und seine Frau halten sich also nach 2-3 Monaten (VISA-Verfahren) glücklich in den Armen, genießen ihr Eheleben, können für ihre Zukunft planen und erhalten unter Umständen eine günstigere Steuerklasse. Und sie leben, wenn sie wollen, bis ans Ende ihrer Tage in Deutschland, ohne dass die Frau ein Wort deutsch lernen müsste. Im Extremfall müsste nicht einmal der Grieche deutsch können.

    Die Frau des Deutschen geht ebenfalls zur zuständigen Botschaft. Sie wird zurückgewiesen werden. Sie darf keinen Antrag stellen. Sie muss ein Sprachzertifikat nachweisen. Der Kurs dauert im Regelfall 7-8 Monate. Aber auch 2-3 Jahre sind für die deutsche Regierung zumutbar.

    Der Deutsche und seine Frau müssen 9-11 Monate, im Extremfall 3 Jahre und länger aushalten. Je nach dem wie sprachbegabt die Frau ist. Wenn überhaupt ein Goetheinstitut zur Abnahme des Zertifikates vorhanden ist. Es wird auch zugemutet, dass die Frau ins Nachbarland reist um die Prüfung zu machen. Natürlich alles auf eigene Kosten.

    Bitte beachten Sie, beide Frauen stammen aus dem selben Land. Keine von beiden spricht deutsch.

    Die Frau des Deutschen braucht zwingend das Sprach-Zertifikat für den VISA-Antrag, die Frau des Griechen (oder anderem EU-Land) nicht.

    Beide Frauen werden früher oder später einreisen, denn das ist beider Recht.

    Der Depp ist der Deutsche und in ähnlicher Weise der in Deutschland lebende Bürger aus einem Drittland.

    Um noch mehr Öl ins Feuer zu gießen:
    Der Grieche dürfte auch eine türkische Ehefrau nach Deutschland holen, oder eine Iranerin oder Pakistanerin oder die Frau vom Mond, wenn es die gäbe, ohne dass diese Deutschkenntnisse nachzuweisen hätte. Das Zauberwort heißt hier Freizügigkeitsgesetz/EU. Während die türkische Ehefrau eines Türken keinen VISA-Antrag stellen darf, bevor sie nicht die geforderten Deutschkenntnisse erlangt hat.

    Nun liebe Pragmatikerin, was ist daran pragmatisch?