Für Dublin-Abschiebungen gilt Sechsmonatsfrist
Wenn EU-Länder nach den EU-Asylregeln abschieben wollen, müssen sie sich beeilen. Der Europäische Gerichtshof stellt jetzt fest, eine Ausweisung müsse grundsätzlich innerhalb einer Sechsmonatsfrist erfolgen.
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden