EuGH-Urteil zu Sea-Watch
01.08.2022
Schiffe von Seenotrettungsorganisationen dürfen für Kontrollen festgehalten werden. Dies gilt aber nur, wenn eine eindeutige Gefahr vorliegt. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall der „Sea-Watch“ entschieden. Die Seenotretter werten die Entscheidung als Erfolg.