Der Presserat hat die Richtlinie zur Nennung der Herkunft von Straftätern geändert. Herkunft und Religion von Straftätern sollen in Zukunft genannt werden, wenn ein begründetes öffentliches Interesse vorliegt - eine fatale Entscheidung. Von Said Rezek Von Said Rezek
Der Deutsche Presserat hat die umstrittene Richtlinie zur Nennung der Herkunft von Straftätern geändert. Herkunft und Religion von Straftätern sollen in Zukunft genannt werden, wenn ein begründetes öffentliches Interesse vorliegt.
Die Richtlinie zur Nennung der Herkunft von Straftätern steht erneut zur Diskussion. Der Deutsche Presserat hatte sich vor einem Jahr für die Beibehaltung der Regelung ausgesprochen.
Die Sächsische Zeitung hat sich entschieden, die Herkunft von Straftätern und Tatverdächtigen in jedem Fall zu nennen. Das erlaubt der Pressekodex allerdings nur in bestimmten Fällen. Presserat und der Journalisten-Verband üben offene Kritik.
Wann dürfen Medien die Herkunft oder Religion von Straftätern nennen? Das Diskriminierungsverbot aus dem Pressekodex stand nach den Silvester-Übergriffen von Köln infrage. Der Presserat hält daran fest.
Der Presserat berät heute, ob die Richtlinie gegen Diskriminierung überarbeitet werden soll. Es gibt Argumente dafür und dagegen. Michaela Hütig und Elisa Makowski fassen sie zusammen. Von Michaela Hütig und Elisa Makowski
Der Pressekodex soll verhindern, dass Minderheiten in Medienberichten abgestempelt werden. Die Silvesternacht in Köln hat die Debatte entfacht: Dürfen Journalisten einen Teil der Wahrheit verschweigen? Der Presserat prüft nun seine Richtlinie. Von Michaela Hütig Von Michaela Hütig
Nach der Kölner Silvesternacht stellt der Deutsche Presserat seine Richtlinie gegen Diskriminierung auf den Prüfstand. Diese hat eine lange Geschichte. Sie geht zurück auf das Jahr 1971. Damals wurde sie zum Schutz amerikanischer Soldaten formuliert. Eine Chronologie
Der islamfeindliche Kommentar von BamS-Vize Nicolaus Fest wurde vom Presserat öffentlich gerügt. Fest habe die Grenzen der Meinungsfreiheit deutlich überschritten und gegen drei Ziffern des Pressekodex verstoßen.