Der Bundestag hat den Zugang von EU-Ausländern zu Sozialleistungen massiv eingeschränkt. Wer in Deutschland nicht arbeitet oder zuvor nie gearbeitet habt, soll künftig erst nach fünf Jahren Anspruch auf Sozialhilfeleistungen haben.
EU-Ausländer sollen in Zukunft erst nach fünf Jahren Anspruch auf Sozialhilfe haben und nicht mehr nach sechs Monaten. Das Bundeskabinett billigte einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums.
Dem Bundessozialgericht zufolge haben EU-Bürger Anspruch auf Sozialhilfe nach einem verfestigten Aufenthalt von sechs Monaten. Dieses Recht klagen immer mehr EU-Ausländer ein. Darauf will das Arbeitsministerium mit einem Gesetz reagieren.
Die Pläne der Bundesregierung, die Sozialhilfe für EU-Ausländer einzuschränken, stoßen weiter auf Kritik. Erneut schaltet sich der Deutsche Gewerkschaftsbund ein. Das Recht auf Sicherung einer menschenwürdigen Existenz könne nicht fünf Jahre warten.
Ende 2015 haben rund eine Million Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die meisten Lesitungsempfänger kamen aus Asien, jeder Fünfte aus Europa.
Tareq ist Elektriker und studierter Jurist aus Aleppo. In Deutschland macht er Hotelzimmer sauber und konkurriert mit Menschen, auf die rechte Parteien setzten, deren Wut geschürt wird und deren Sorgen missbraucht werden. Von Sami Omar Von Sami Omar
Das Arbeitsministerium will das Recht von EU-Ausländern auf staatliche Hilfe einschränken. Einem Gutachten des DGB zufolge verstößt der Gesetzesentwurf aber gegen Grundgesetz und EU-Recht.
Trotz Einwanderung von Menschen ohne Arbeitserlaubnis ist der Anteil der deutschen Hartz-IV-Bezieher weiter konstant. Wie die Bundesagentur für Arbeit bestätigt, sind drei von vier der insgesamt sechs Millionen Hartz-IV-Bezieher deutsche Staatsbürger.
Haben Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis Anspruch auf Sozialhilfe? Das rheinland-pfälzische Landessozialgericht sagt ja. Der Entscheidung lag ein Fall eines US-Amerikaners zugrunde. Zuletzt gab es an deutschen Gerichten eine Reihe widersprüchlicher Urteile.
Haben Arbeit suchende EU-Bürger Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen? Nein, entschied das Bundessozialgericht im Dezember 2015. Ja, sagt jetzt das Landessozialgericht Hamburg.