BVerfG
“Ausländer raus” ist keine Volksverhetzung
„Ausländer raus“ erfüllt nicht zwingend den Tatbestand der Volksverhetzung. Das entschied am Freitag das Bundesverfassungsgericht. Monika Lazar und Memet Kilic (beide Grüne) fordern gesonderten Straftatbestand für rassistische Gruppenbeleidigungen.
Dienstag, 09.03.2010, 8:08 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 05.09.2010, 3:12 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
„Ausländer raus“ erfüllt nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts nicht zwingend den Tatbestand der Volksverhetzung. Mit seinem am 5. März 2010 veröffentlichten Beschluss hob das Gericht die Verurteilung dreier Neonazis auf.
Zuvor hatten Amts- und Landgericht den Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt angesehen. Die Angeklagten waren wegen des öffentlichen Anschlagens volksverhetzender Schriften in Form des Angriffs auf die Menschenwürde durch böswilliges Verächtlichmachen eines Teils der Bevölkerung zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie als Mitglieder des Vereins „Augsburger Bündnis – Nationale Opposition“ für eine im Juni 2002 durchgeführte Aktionswoche großformatige Plakate mit der Aufschrift „Aktion Ausländerrückführung – Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ entworfen und gestaltet hatten.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verstoßen die strafgerichtlichen Verurteilungen gegen die Meinungsfreiheit. Die Strafgerichte müssten den Sinn einer zu beurteilenden Äußerung zutreffend erfassen und eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem beeinträchtigten Rechtsgut vornehmen.
Ein Angriff auf die Menschenwürde sei nur dann gegeben, wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt werde. „Zwar macht das Plakat unmissverständlich deutlich, dass die Initiative der Beschwerdeführer Ausländer „rückführen“ will. Der Umfang und die Mittel, ob nun beispielsweise durch Anreiz oder Zwang, werden jedoch nicht benannt. Dem Plakat ist daher nicht ohne weiteres zu entnehmen, dass Ausländer entrechtet oder zum Objekt gemacht werden sollen beziehungsweise als rechtlos oder Objekt angesehen werden“, so die Verfassungsrichter.
Grüne fordern gesonderten Straftatbestand
Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus und Memet Kilic, Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik der Grünen-Bundestagfraktion forderten angesichts dieser Entscheidung einen gesonderten Straftatbestand, nach der rassistische Gruppenbeleidigungen sanktioniert werden können.
„Dieses Urteil macht deutlich, dass unsere Rechtsordnung vom Prinzip des individual-bezogenen Rechtsgüterschutzes geprägt ist. Gruppenbezogene Beleidigungen sind nur schwer zu verfolgen. Die Schwelle zum Straftatbestand der Volksverhetzung ist extrem hoch angesetzt. Die Verwendung derartiger Euphemismen nach dem Vorbild nationalsozialistischer Propaganda darf nicht widerspruchslos hingenommen werden“, so die Grünen-Politiker.
Daneben mache das Urteil auch klar, dass man sich im Kampf gegen Rechtsextremismus nicht allein auf den Staat verlassen dürfe. Stattdessen brauche man ein Klima der Toleranz und des gegenseitigen Respekts. Eine starke Zivilgesellschaft sei der Schlüssel zur wirksamen Bekämpfung von Rechtsextremismus.
„Demokratische Initiativen aktivieren Kräfte, beraten vor Ort und unterstützen Opfer rechter Gewalt. Diese Projekte brauchen eine kontinuierliche und ausreichende Unterstützung. Eine Bagatellisierung von Rechtsextremismus, wie es Familienministerin Schröder durch die Gleichsetzung mit Linksextremismus tut, ist in dieser Auseinandersetzung kontraproduktiv“, so Lazar und Kilic abschließend. Recht
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Manche Menschen werden es echt nie lernen…!!!
Es wird Zeit, dass auch die aufkommende Deutschenfeindlichkeit bestraft wird.
Also meint der BvG das die aussage des Plakates „Aktion Ausländerrückführung – Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ einen (nicht-deutsche) nicht als „untwertiges Wesen“ darstellt.
So frage ich mich wie man als Nicht-deutscher die aussage nicht persönlich nehmen soll.
Man schein ja hier als Nicht-deutscher als schuldiger dargestellt zuwerden das, ein „lebenwertes“ leben hier in deutschland verhindert.
Das ist doch alles klein karriert von vom BvG.
Entweder hast du das Urteil nicht gelesen oder nicht verstanden.
Das BVerfG hat nur, zum wasweisichwievielhundersten Mal, gesagt, dass bei Prozessen wegen Gedankenverbrechen die Abwägung im Hinblick auf die Grundrechte gem. Art. 5 GG in die Urteilsbegründung gehört.
Fehlt diese Abwägung oder ist sie falsch, dann ist das Urteil verfassungswidrig.
Das Urteil scheint Sie in Verzückung zu bringen.
@ Jens:
falls du mich meinst, ich bin keinesfalls feindlich gesinnt gegenüber Deutschen. Deutschenfeindlich wäre zu sagen, in jedem Deutschen steckt ein Nazi. Das habe ich oft genug gehört und finde das selber falsch, also bitte keine voreiligen Schlüsse hier.
Ich finde es nur wenig intelligent, rechtsextremen bzw. menschenverachtenden Kommentaren und Aktionen soviel (juristischen!) Handlungsspielraum zu geben. Wie würdest du dich denn fühlen, wenn du in einem anderen Land leben und es als deine Heimat sehen würdest und man dann solche Aktionen über Deutsche reißen würde?
Ich finde es menschenverachtend und falsch.
Wie würdest du es denn verteidigen, dass so etwas gemacht wird? Das ist keine rhetorische, sondern eine ernste Frage: Mir würden wirklich keine Argumente dafür einfallen. Ich würde gerne mal wissen, was jemand denkt, der so etwas als richtig empfindet.
Für die Meinungsfreiheit von jemanden einzutreten, dessen Meinung man nicht teilt, scheint nicht so attraktiv zu sein ?
Aber, sorry, das ist Meinungsfreiheit.
Da muß man solche Meinungen aushalten.
Ich kann viele Meinungen akzeptieren, die nicht gleich meiner und auch weit davon entfernt sind. Aber ich finde das sprengt den Rahmen.
Wenn man sich die deutsche Geschichte anguckt finde ich sieht man auch, dass Deutschland sich diesen Luxus nicht leisten kann. Nicht falsch verstehen, man kann die Vergangenheit nicht als Entschuldigung für alles nehmen, keine Frage. Ich finde nur, der Luxus wird sich an den falschen Stellen gegönnt. Was ich beispielsweise total schade finde ist, dass viele Deutsche sich oftmals nicht oder nur sehr verhalten trauen, Nationalstolz zu zeigen und sei es bei so banalen wie EM, WM oder so… Interessanterweise sagt in solchen Situationen niemand etwas dagegen, wenn Flaggen gezeigt werden und das ist auch richtig so. Und wenn alle still sind, fangen Menschen in deutschen Magazinen an sich zu fragen „Können wir wirklich soviel Patriotismus zeigen, wird das auch nicht falsch verstanden?“ Es ist einfach eine verkehrte Welt und wirklich eine verzwickte Situationen. Teilweise gibt es Komplexe aufgrund der Geschichte, andererseits wird in genau den essenziellen Bereichen viel zu viel Kulanz gewährt und meiner Meinung nach ist das hier genau eine von diesen Situationen.
Es geht nicht darum, dass ich diese Meinung nicht akzeptieren kann. Ich habe nach Argumenten gefragt und die sind bislang noch immer ausgeblieben…
Man kann es doch auf einer viel einfacheren Ebene sehen: stellt euch mal vor, ähnliche Propaganda würde man beispielsweise gegen blonde Menschen machen, oder große, oder dünne, oder arme, was auch immer. Dann wäre sicherlich jeder irgendwann mal betroffen. Wie fühlst du dich, wenn du aus dem Haus gehst morgens und deine Hauswand ist mit so einem Zeug vollgeschmiert??? Wer gibt einem das Recht dazu, die Grenzen zu ziehen??? Und wie kann man das auch noch juristisch legitimieren? Verstehe ich nach wie vor nicht.
Man muß sich schon fragen, wem es in den letzten Jahrzehnten gelungen ist, Grenzen in den Diskussionen zu verschieben.
Als ich Jugendlicher war, konnten Vertreter von Regierungsparteien ganz unbefangen davon reden, daß es wünschenswert sei, die Zahl der Ausländer in Deutschland zu senken (und zwar NICHT durch Einbürgerungen). Die CDU/FDP-Koalition hat Anfang der achtziger Jahre einen halbherzigen Versuch zur Rückführung gemacht; „Rückführung“ gilt aber heute als NPD-Vokabular.
„Aktion Ausländerrückführung – Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“: dieser Spruch allein ist nicht verhetzend, da gebe ich dem Verfassungsgericht recht. Wenn wir das bestrafen, müssen wir Frau Eskandari-Grünberg zweimal bestrafen für ihren Ratschlag an Deutsche, aus Frankfurt wegzuziehen, wenn ihnen die Tatsache Migration nicht passe.
Falls es keiner so richtig gemerkt hat, das Bundesverfassungsgericht in Deutschland ist in der Mehrheit mit Richtern besetzt, die sehr oft mit unverständlichen Urteilen aufwarten können. Im Übrigen ist der BGH auch im gleichen Geiste. Erst jüngst musste das EGMR in Straßburg, ein Europäisches Gericht des Europarates, initiiert durch eine Beschwerde eines Betroffenen unerwartet hart einschreiten und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts korrigieren, wie auch die dazugehörigen Vorschriften bzw. Normen selbst.
Dazu verweise ich auf die Diskussion einer anschließenden Sicherheitsverwahrung von Gefangenen bei Gerichtsentscheiden, also gleich mit dem ausgesprochenen Urteil gegen einen Täter eine weitere Entlassung zu verhindern. Neben dem eigentlichen Urteil wird dann bei besonders schweren Tatbeständen eine weitere Verwahrung des Gefangenen ausgesprochen. Selbst, wenn die Gefangenen Ihre eigentliche Strafe bereits schon verbüßt hatten. Nach dem Ansinnen und ihrer Entscheidung, seitens der höchsten deutschen Richter, sollte so ein Verbleib im Gefängnis erlaubt sein. Sogar die nachträgliche Sicherungsverwahrung von Gefangen sollte möglich sein, die vor der Einführung dieser gesetzlichen Regelung bereits abgeurteilt im Gefängnis einsaßen wurden mit einbezogen. Das krude Gesetz bzw. die entsprechenden Änderungen im Strafgesetz ging auch bei ihnen anstandslos durch.
Wer ein derartiges Rechtsverständnis hat, muss sich schon fragen lassen ob das Gericht noch sich verbunden fühlt, mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Und die ablehnende Entscheidung zum Revisionsbegehren eines anderen Betroffenen beim BGH ist mehr als bemerkenswert und unter deutschen Juristen höchst umstritten, wo in diesem Sachverhalt das Jungendstrafrecht betroffen war. Das ist wohl dann eine gewagte Biegung des bestehenden deutschen Rechts und der Verhöhnung der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte – in seiner offensivsten Form und zusätzlich eine offene Brüskierung des Europäischen Gerichtshofes zu Straßburg. Und wenn die Bundesregierung noch weiterhin lautstark hinausposaunt und weiterhin so forsch genug ankündigt unbedingt gegen das Urteil der kleinen Kammer des EGMR angehen zu wollen, dann gibt sie sich vor der Weltöffentlichkeit leider auch der Lächerlichkeit preis, wo sie unabhängig davon, auch so schon ohnehin gelandet ist.
Jedem Studenten des ersten juristischen Semesters werden diese unumstößlichen und unveräußerlichen Grundrechte eines jeden Menschen, dass jedem dieser Studenten beigebracht wird. Und später im Parlament angekommen, sind diese nun zu Rechtsanwälten vermeintlich ausgebildeten willens den Rechtsstaat Schritt für Schritt abzuschaffen. Sie produzieren ein Unrechtsgesetz nach dem anderen. Das traurigste daran ist aber, dass ab und an dann deutsche Gerichte da auch noch mitmachen und das krude rechtliche Vorhaben mittragen, bis eben dann die Klatsche oder auch Betonwand kommt, z.B. in Form des EGMR.
Für ein Gericht, wie das des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das vielerorts wertgeschätzt wird, geachtet und allerorten als eine anerkannte Instanz hochgelobt wird, steht vieles auf dem Spiel. Aber das jüngste Gegenurteil des EGMR ist ein derart niederschmetterndes Urteil über ein deutsches Gericht und sein Urteil, dass gerade von Seiten des EGMR so bedeutungsvoll beschieden wurde, kam unverhofft, dass man sich eigentlich in Deutschland ertappt fühlen müsste, dass man als deutsches Gericht so willig dem Drängen der deutschen Politik leichtfüßig so nachkam.
Wer nun meint, dass vielleicht deutsche Gerichte hier etwa etwas gelernt haben könnten und zukünftig schlauer geworden seien, der versteht nicht wie deutsche Gerichte eigentlich funktionieren. Der wird gleich vom Gegenteil ziemlich schnell eingeholt und bitter enttäuscht werden. Denn jüngst hat auch das BGH in die gleiche unsägliche Richtung einen Kläger abgeurteilt, vielleicht auch aus einer Trotzhaltung heraus. Wer weiß?
Nur tut sich das Bundesverfassungsgericht und auch das BGH keinen guten gefallen, wenn sie den Regierenden in deutschen Parlamenten wohlwollend vieles an kruden Gesetzen und Vorschriften durchgehen lässt! Deshalb reiht sich das obige Urteil der Tradition ein. Denn im Dezember 2006 folgte sie schon mal sich der vermeintlichen und doch populistischen Staatsräson ein, und sprach ein unsägliches Urteil, dass damals schon den Geiste von Menschwürde und Ehre, wie auch dem Grundsatz von Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit verlassen hatte. So überraschend sind diese verfehlten Ausbrüche der höchsten Richter also nicht. Und die Klatsche beim EGMR wird dieses Gericht so nicht mehr los.
Wer weiß, vielleicht blüht ihr weiteres Ungemacht von dort, also eine weitere Klatsche, wenn sie weiterhin den Pfand des Gerechten unnötig verlässt, weil sie sich abgehoben fühlt?
delice, Ihr Eintrag macht einem schon mal klar, daß Sie die Unverständlichkeit der Juristensprache sehr gut verinnerlicht haben.
Nur eines: daß ein Gericht das Urteil eines Gerichts der unteren Instanz aufhebt, ist ein vollkommen normaler Vorgang, der erst dann zum Problem wird, wenn es allzuoft vorkommt. Übrigens werden nicht nur Urteile der deutschen Justiz von EU-Gerichtshöfen „korrigiert“, sondern auch die von anderen EU-Ländern. Ich würde Ihnen deshalb empfehlen, mit dem Gezetere ob verletzter Menschenrechte etwas zurückhaltender zu sein. Das ist nämlich in der Regel das Kennzeichen hysterischer Polit-Aktivisten und nicht von nüchternen Juristen. Deutschland ist nicht China und nicht der Sudan.
tja, das nennt man freibrief für spd-sarrazin und co = weiterhin über ausländische mitbürgerInnen lästern, mit der garantie irgendwelche rechtliche folgen nicht fürchten zu müssen! :p