Critical und Incorrect
Mindestens 50 Jahre Migrationsdiskurs und kein Ende in Sicht – Teil 2/3
Von den Anfängen der 1960er Jahre bis heute – wie hat sich die mediale Berichterstattung und der Diskurs über Migration und Migranten in den vergangenen 50 Jahren gewandelt? Der zweite Teil einer dreiteiligen Zeitreise von Sabine Schiffer.
Von Prof. Dr. Sabine Schiffer Donnerstag, 08.09.2011, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 12.09.2011, 12:24 Uhr Lesedauer: 8 Minuten |
Wie wird nun über die Anderen berichtet?
Martin Wengers Beitrag in dem Sammelband von Christoph Butterwegge & Gudrun Hentges „Massenmedien, Migration und Integration“ von 2006 trägt folgende Argumentationsmuster des Migrationsdiskurses zusammen und zeigt damit vor allem historische Kontinuitäten auf – viele Elemente dürften nämlich aus aktuellen Debatten ebenso geläufig sein: Ganz dominant war auch schon längere Zeit vor der Green-Card Debatte von Bundeskanzler Schröder um die Jahrhundertwende der „Notwendigkeitstopos“. Und er ist es auch heute wieder, dessen Menschenbild vielfach als „Homo ökonomicus“ bzw. „Homo profitabilis“ kritisiert wird. Demnach seien Einwanderer von größerem Nutzen, als sie der Volkswirtschaft Schaden zufügten – ein rein auf Kosten-Nutzen-Denken und Leistungsprinzip beschränktes Menschenbild, das den Menschenrechten widerspricht. Dem gegenüber steht der „Bildungstopos“, der eine bessere Ausbildung der hiesigen Menschen fordert, statt „unkontrollierte Einwanderung“ zuzulassen oder gar noch zu befördern. Daran schließt sich der „Gefahrentopos“ an, also das Szenario der Überfremdung durch Massenzuzug sowie durch Flüchtlings-Ströme. Die Wellen- und Fluten-Metaphorik sowie das Bild vom „vollen Boot“ mitsamt ihrer Vorstellung von existenzieller Bedrohung wurden inzwischen als Vorlagen für politische Nutznießer kritisch erörtert.
Dieser Topos wird häufig kombiniert mit der Schmarotzerthese, sprich der Unterstellung von Missbrauch aufgrund angeblich zu freizügiger Leistungen für Einwandernde. Die Metamorphose dieses Teils des „Gefahrentopos“ hin zur heutigen Angst vor Terror begünstigt eine vermeintlich rational begründete Abwehrhaltung, ja sogar Verteidigungsvorstellung. Hier schließt der „Belastungstopos“ direkt an, der Aufnahmegrenzen feststellt oder fordert.
Die genannten Topoi werden immer wieder verflochten mit der Forderung nach (mehr) „Anpassung“, wobei gleichzeitig unterstellt wird, dass „die da“ sich ja nicht integrieren wollten – dies leugnet gleichzeitig Diskriminierung und „Rassismus als mögliches Integrationshindernis“, wie beispielsweise Siegfried Jäger vom Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung die Problematik umschreibt. Er verweist auch immer wieder auf das doppelte Maß, mit dem in der Berichterstattung gemessen wird: So macht er in der Straftatberichterstattung die Tendenz aus, dass „deutschen Einzeltätern“ gerne „ausländische Banden“ gegenübergestellt werden.
Mit Verweis auf die Demokratie und eine Mehrheitsmeinung der Bevölkerung, sprich der Nichtmigranten, wird immer wieder rassistischen Sichtweisen Legitimation verschafft – ohne zu reflektieren, wie diese eventuell durch den Diskurs geprägt wird. Die klassische Aufgabe der Medien als Vierte Gewalt wäre beispielsweise, beim „Demokratietopos“ die Frage zu stellen, bei welchen Themen diese Argumentation herangezogen wird und wo nicht, denn zumeist gilt diese Forderung nach Umsetzung der Mehrheitsmeinung ja nicht – siehe beispielsweise die Umfragen zu Sozialgesetzen oder den Kriegseinsätzen und die auffällig fehlende Forderung von führender politischer Seite, diese doch „ernst zu nehmen“. Insofern muss auch die Behauptung entlarvt werden, mit der Übernahme rassistischer Ausgrenzungsmuster würde man verhindern, „den Rechten das Feld zu überlassen“. Wie der Soziologe Cas Mudde nachweist, ist das Gegenteil der Fall. Dennoch wird vermehrt seit den 1980er Jahren dieses Argumentationsmuster eingesetzt und auch in politische Entscheidungen umgesetzt. So kann man heute sagen, dass der Rassismus in Deutschland immer belohnt wurde: zunächst der Anwerbestopp nach der Debatte um „das Ausländerproblem“ und schließlich das sog. Zuwanderungsgesetz nach den Anschlägen von Rostock, Solingen und Mölln, das Einwanderung faktisch erschwert und das Menschrecht auf Asyl quasi aushebelt (Drittstaatenregelung).
Wenger weist jedoch auch auf die Gegendiskurse hin, die immer in der Defensive und damit schwächer waren, obwohl sie eigentlich realistischere Einschätzungen der Zusammenhänge lieferten. Etwa der Hinweis auf die Faktizität der Einwanderung, die Forderung, die Realität anzuerkennen, sowie aber auch der Verweis auf Recht und Humanität, wobei gerade bei letzterem wieder das tückische Kosten-Nutzen-Kalkül durchscheint. Dessen Betonung gerade auch im wohlmeinenden Diskurs, leistet letztendlich doch einem rassistischen Denkmuster Vorschub: Wer nutzt, darf bleiben. Wer nicht, nicht – und diese Sichtweise weitet sich auf alte Menschen und Hartz-IV-Empfänger bereits aus. Vor diesem Hintergrund ist das Gutgemeinte zu lesen – etwa von Theo Sommer im genannten Zeit-Kommentar: Alle profitierten vom Hiersein der „Fremden“.
Das diskurshistorische Wörterbuch von Jung, Niehr & Böke von 2000 ergänzt durch Analysen der Benennungspraxis die Überschau über „die Sprache des Migrationsdiskurses“ von Jung, Wengeler & Böke von 1997.
„Der Bogen spannt sich von den Flüchtlingen und Vertriebenen unmittelbar nach 1945 über die Flüchtlinge aus der Ostzone bzw. der DDR, die Anwerbung der Gastarbeiter ab Ende der 50er Jahre, die Asylbewerber, die Aussiedler bis hin zur (…) Debatte um ausländische Spitzenkräfte (…).“
Etliche Textbelege lassen die analysierten Ergebnisse plastisch werden und vermitteln auch heute noch einmal die Qualität der Sprache über die Anderen. Einige Argumentationen haben gerade wieder erschreckende Aktualität:
- FAZ 3.06.1993 [nach dem Brandanschlag in Solingen auf die Familie Genc]: „Wer nicht für Bednarz‘ (und Geißlers) multikulturelle Gesellschaft eintritt, wer vor den Folgen eines Ansturms von PSEUDO-ASYLANTEN warnt, wer sich gar erkühnt, die daraus folgenden Gefahren sozialer Konflikte zu überdenken: der bereitet nach dieser Logik den Brandstiftern von Mölln und Solingen geistig den Weg.“
- RP 23.01.99 [nach Unterschriftenaktion gegen doppelte Staatsbürgerschaft]: „Um den richtigen Weg der AUSLÄNDERINTEGRATION [sic!] wird immer heftiger gestritten. Gegner wie Befürworter einer doppelten Staatsbürgerschaft warfen sich gegenseitig vor, die Gesellschaft zu spalten.“
Mein Kollege Constantin Wagner verweist zudem auf die (neo-)kolonialistischen Aspekte des Redens über die Anderen in seinem Manuskript auf unserer Website.
Wenn Politik den Rassisten recht gibt
1982 erscheint ein nach wie vor empfehlenswertes Buch mit dem Titel „Macht Ali deutsches Volk kaputt?“, herausgegeben von Klaus Staeck und Inge Karst. Eine Sammlung von Aufsätzen und Dokumenten, die als Antwort auf das sog. Heidelberger Manifest gedacht war. Im selben Jahr hatte nämlich der sog. Heidelberger Kreis, ein Zusammenschluss namhafter Professoren, eine Erklärung herausgegeben. Diese suchte mit Worten wie „Unterwanderung“, „Überfremdung“ auf die Problematik des Zuzugs von „Ausländern“ im Kontext des Familiennachzugs hinzuweisen und beschwor eine existenzielle Bedrohung für das deutsche „Volk“. Die Professoren forderten die Rettung der deutschen Kultur „auf der Grundlage des christlich-jüdischen Abendlandes“ und somit das Zurückschicken der ausländischen Arbeitskräfte. Dazu betonten sie: „Auf dem Boden des Grundgesetzes stehend wenden wir uns gegen ideologischen Nationalismus, gegen Rassismus und gegen jeden Rechts- oder Linksextremismus.“
Die Materialsammlung des Buches von Staeck & Karst sowie die sich dort äußernden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens dienen dem Ziel, gegen diesen Salon-Rassismus Stellung zu nehmen – auch mit der Aufzeichnung erschreckender Mittel, wie beispielsweise diesem Witz: „Was ist der Unterschied zwischen Juden und Türken? > Die einen haben es schon hinter sich.“
Dem gegenüber gibt Helmut Kohl mit einer Regierungserklärung im gleichen Jahr dem Heidelberger Kreis recht – und schafft damit Legitimation für die Stimmen am rechten Rand (s.o. Cas Mudde). Kohl spricht von Einwanderungsstopp, Rückführung und Integration – ein Hinweis auf Rassismus als Problem kommt bei ihm nicht vor. Ähnlich wird gut 10 Jahre später Eckart Schiffer verfahren, Leiter der Verfassungsabteilung unter Innenminister Schäuble, der nach den rassistischen Ausschreitungen von Rostock, Solingen und Mölln die Vorlage für das das sog. Zuwanderungsgesetz schuf, das noch restriktiver mit Einwanderung umgeht, das Asylrecht faktisch ab¬schafft und somit wiederum den Rassisten einen Erfolg beschert. Auf diese erprobten Erfolgsrezepte können sich Rechtsgesinnte anscheinend verlassen. Denn kürzlich ließ Innenminister Friedrich verkünden, dass man nun als Antwort auf die zum Teil von antimuslimischem Rassismus inspirierten Anschläge in Norwegen eine „Islamdebatte“ führen wolle. Wiederum folgt man dem Blick des Rassisten und fokussiert die ihm nicht genehme Gruppe von Menschen – mit allen möglichen Folgen.
Und vergleicht man die Ablehnungen der Staatsanwaltschaft von 1982 und von heute, die einmal das Heidelberger Manifest nicht als volksverhetzend einstufte und zum anderen nicht die Brandschrift Thilo Sarrazins als solches, so kann man sich des Eindrucks nur schwer erwehren, dass die Ergebnisse der Rassismusforschung bei entscheidenden Stellen in Justiz und politischer Verantwortung nach wie vor nicht angekommen sind. So wird auch weiterhin der bereits im Staeck-Buch dokumentierte Trick angewandt: Unter dem Titel „Meinungsfreiheit für Prof. Schröcke“ gab es eine Unterschriftensammlung, um einen der unterzeichnenden Professoren darin zu bestärken, dass sein Rassismus von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Der Schutz der Meinungsfreiheit durch die Abwehr ihres Missbrauchs steht auch heute noch aus.
Und hier noch ein kleines Quiz zum Schluss des Kapitels: Woher stammt der folgende Textauszug?
„Mit Empörung sehen wir in Gestalt der Ausländerfeindlichkeit auch die Folgen einer jahrzehntelangen Minderheitenhetze durch Organe der Massenpresse, insbesondere der Bildzeitung, deren Verleger sich zwar mit dem Mäntelchen eines systemerhalten¬den Demokraten und eines tätigen Christen umgibt und sich mit allen Bundesorden schmückt, in Wahrheit aber durch die Methoden der Nachrichtenverfälschung und Volksverhetzung das Verfassungssystem des Grundgesetzes gefährdet und permanent ganz unchristlich falsch Zeugnis gegen seinen Nächsten schreiben lässt.“
[Richtig! Aus: Staeck & Karst (Hg.): Macht Ali deutsches Volk kaputt? Steidl-Verlag – und zwar aus dem Aufsatz von Erich Küchenhoff: „Rechtsstaatliches Ausländerrecht als Verfassungsgebot“]
Aus den „Ausländern“ sind inzwischen „Muslime“ geworden in Bezug auf ihre Gruppenwahrnehmung. Sie verkörpern das Andere und dienen in Zeiten von Wirtschaftskrise und Abstiegsängsten als Projektionsfläche für die Ängstlichen, wie Kay Sokolowsky sie in seinem Buch „Feindbild Moslem“ so treffend beschreibt.
Lesen Sie morgen im dritten und letzten Teil: “Wie aus Migranten Muslime wurden” und “Und wie soll es weiter gehen?” Aktuell Meinung
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