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Einbürgerung in NRW

Weniger Doppelpässe seit Rot-Grün

Im Jahr 2012 erhielten über 30.000 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft, 51,5 Prozent unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Damit sank die Doppelpassquote unter Rot-Grün innerhalb von zwei Jahren um rund fünf Prozent.

Mittwoch, 24.04.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 30.04.2013, 2:42 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Im Jahr 2012 wurden in Nordrhein‑Westfalen (NRW) 30.282 Personen eingebürgert. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 3,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2011: 29.357). Damit ist die Zahl der Einbürgerungen seit 2009 kontinuierlich angestiegen. Vom Hoch aus dem Jahre 2000 mit mehr als 65.000 Einbürgerungen ist man aber noch weit entfernt.

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Wie schon in den Vorjahren führten auch im Jahr 2012 türkische Staatsbürger die Statistik an. Mehr als ein Drittel aller Einbürgerungen (11.985) gingen auf ihr Konto. Es folgten Einbürgerungen von Personen mit vormals marokkanischem (1.301) und griechischem (1.230) Pass.

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Deutlicher Rückgang
Wie das Statistische Landesamt auf Anfrage des MiGAZIN weiter mitteilte, wurden im Jahr 2012 rund 51,5 Prozent der Einbürgerungen unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit vorgenommen. Ein Jahr zuvor betrug diese Quote noch 54 Prozent und im Jahre 2010 sogar über 56 Prozent. Damit ging die Doppelpassquote innerhalb weniger Jahre um rund 5 Prozent zurück.

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Ein Blick auf die größte Einbürgerungsgruppe erklärt zumindest einen Teil dieses Rückgangs. So wurden im Jahr 2010 noch über 37 Prozent aller türkischen Staatsbürger unter Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft eingebürgert, im Jahr 2012 betrug diese Quote nur noch 34 Prozent. Auch hier also ein Rückgang um drei Prozent. Dabei regiert in NRW seit 2010 mit Rot-Grün eine Koalition, die sich in regelmäßigen Abständen für die doppelte Staatsbürgerschaft ausspricht und sie forcieren könnte.

Länder mit Spielraum
Denn es obliegt zu einem nicht geringen Teil den Bundesländern, die behördliche Einbürgerungspraxis zu gestalten. Zwar hält das Staatsangehörigkeitsgesetz als Bundesgesetz am Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit fest, doch sieht das Gesetz zahlreiche Ausnahmen vor, wonach die doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist. So etwa bei der Frage, ob dem Einbürgerungsbewerber der Verzicht auf seinen bisherigen Pass zugemutet werden kann. Wo diese Zumutbarkeitsgrenze liegt, bestimmen zu einem nicht geringen Teil die Bundesländer.

Wie groß dieser Gestaltungsspielraum sein kann, zeigen unterschiedliche Doppelpassquoten in den Bundesländern: Während in Bayern weniger als vier Prozent aller Türkeistämmigen in den Genuss der doppelten Staatsbürgerschaft kommen, bringen es Länder mit einer doppelpassfreundlichen Auslegung auf eine Quote von fast 40 Prozent. So unter anderem auch das schwarz-gelb regierte Hessen.

Regelung per Erlass
Wie das geht, hat vor gut einem Jahr Baden-Württemberg vorgemacht. Per Erlass hat die rot-grüne Landesregierung die Verwaltungspraxis im Staatsangehörigkeitsrecht einbürgerungsfreundlicher gestaltet. So wurde bei Fällen, die zur Hinnahme von Mehrstaatigkeit führen können, die Schwelle der Zumutbarkeit gesenkt. (es) Leitartikel Politik

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