Anzeige

Schon wieder

De Maizière will Sanktionen für Integrationsverweigerer

Migranten, die keinen Deutschkurs besuchen oder Jobangebote annehmen, sollen keine unbefristete Niederlassungserlaubnis bekommen. Auch eine Wohnsitzauflagen plant das Bundesinnenministerium. Unterstützung erhält de Maizière von der SPD. DGB und der Menschenrechtsinstitut kritisieren das Vorhaben scharf.

Dienstag, 29.03.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 03.04.2016, 19:41 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will integrationsunwillige Flüchtlinge mit Sanktionen belegen. Flüchtlinge sollen keinen dauerhaften Aufenthalt bekommen, wenn sie Deutschkurse verweigern und Arbeitsangebote ausschlagen. Er wolle „einen Zusammenhang“ zwischen dem „erfolgreichen Absolvieren von Integration und der Erlaubnis, wie lange man in Deutschland bleiben darf“. Spätestens im Mai werde der Innenminister ein Integrationsgesetz vorlegen. Darin soll auch eine Wohnsitzauflage für Flüchtlinge enthalten sein.

Anzeige

Unterstützung erhält er vom Koalitionspartner SPD. „Wir müssen Integration nicht nur fördern, sondern auch fordern“, sagte Vizekanzler Sigmar Gabriel dem Boulevardblatt Bild. Voraussetzung sei allerdings, dass genug Sprach- und Integrationskurse im Angebot seien. Außerdem müsse man dafür sorgen, dass nicht alle in die Großstädte ziehen. Sonst könnten Ghettos entstehen. Erst wenn Asylbewerber Arbeit finden, sollen sie ihren Wohnsitz frei wählen dürfen. SPD-Vize Ralf Stegner ergänzt, seiner Partei gehe es nicht darum, Geflüchtete „zu schikanieren“. Wo es am Willen fehle, habe „dies auch jetzt schon Konsequenzen.“

___STEADY_PAYWALL___

In welchem Umfang Flüchtende Integrationskurse nicht besuchen oder Jabangebote ablehnen, nannten weder de Maizière noch Gabriel. Bereits im Jahr 2010 hatte de Maizière Integrationsverweiger ins Visier genommen. Die Zahl derer, die sich nicht integrieren, liege bei zehn bis 15 Prozent. Sie würden die Teilnahme an Integrationskursen verweigern, sich abschotten oder den deutschen Staat ablehnen, hatte er damals behauptet, die Quote aber bis heute nicht nachweisen können. Im Gegenteil: das Bundesinnenministerium musste nach mehrfacher Nachfrage einräumen, dass diese Zahlen keine Grundlage haben. Vielmehr zeigten Untersuchungen eine hohe Integrationsbereitschaft bei allen Herkunftsgruppen.

Anzeige

Kontroverse um Wohnsitzauflage

Scharfe Kritik ernten die Pläne vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Der Integrationswille von Flüchtlingen sei „erheblich größer als das Angebot der Bundesregierung“, erklärte DGB-Bundesvorstand Annelie Buntenbach. Die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen erreiche man nicht mit Gesetzesänderungen, zusätzlichen Sanktionen und Wohnsitzauflagen. Vielmehr seien „passende, flächendeckende Angeboten für Sprach- und Integrationskurse, Brücken zu Aus- und Weiterbildung“ nötig.

De Maizière hingegen verteidigt die Wohnsitzauflage. „Wir wollen keine Ghettobildung.“ Deshalb sollten auch anerkannte Flüchtlinge sich an dem Ort aufhalten müssten, „wo wir das als Staat für richtig halten, und nicht, wo das der Flüchtling für richtig hält“. Das solle solange gelten, bis Flüchtlinge ihren Lebensunterhalt sicherstellen können.

Rechtsgutachten: Wohnsitzauflage unzulässig

Einem Rechtsgutachten zufolge verstößt dieses Vorhaben gegen internationales Recht. Das Vorschreiben des Wohnortes sei ein schwerer, unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit, das die Betroffenen bei der Lebensgestaltung erheblich einschränke, heißt es in einer Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs sieht sich das Bundesinnenministerium aber bestätigt. Die Luxemburger Richter urteilten, dass Wohnsitzauflagen grundsätzlich gegen EU-Recht verstoßen und auch nicht mit Sozialausgaben begründet werden können. Der Zwang zu einem bestimmten Wohnort kann demnach aber bei Integrationsproblemen erlaubt sein.

Das Menschenrechtsinstitut hält Wohnsitzauflagen aber auch unter diesem Aspekt für ungeeignet. Sie hinderten Betroffene daran, eine Wohnung zu finden oder Arbeit aufzunehmen. Die Aufrechterhaltung familiärer oder freundschaftlicher Bindungen werde erschwert oder sogar unmöglich gemacht. „Sie sind damit ein ernstes Integrationshindernis“, argumentiert Institutsmitarbeiter Hendrik Cremer. Er sieht in den Auflagen nicht nur einen Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, sondern auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. (es) Leitartikel Politik

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. karakal sagt:

    Die Anhänger von Pegida & Co sind es, die nicht in das freiheitlich-demokratische multikulturelle System der BRD integriert sind. Anstelle von Deutschkursen benötigen sie Umerziehungskurse. Würden wir so denken wie sie, dann müssten wir sagen: Herr De Maizière, kehren sie dahin zurück, woher ihre Vorfahren gekommen sind!

  2. Magistrat sagt:

    Das Problem ist, dass die Herrn Maziere und Co ein anderes Verständnis von Integration haben, als die Industrie und Wirtschaft. Wenn beim Normaldeutschen der selbe Maßstab angelegt würde, wie beim Flüchtling / Ausländer, blieben nur wenig integrierte Bürger übrig. Angefangen bei dem, was tlw in den Landesparlamenten sitzt, obwohl es seine feindliche Haltung gegenüber unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und die Missachtung zentraler Werte unseres GG wie Achtung der Menschenwürde und der Religionsfreiheit, Freiheit von Presse und Rundfunk oder das Recht auf Asyl offen zur Schau stellt!