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Deutsche Unternehmen im Ausland

Finanzminister gegen verbindliche Vorgaben für Menschenrechte

Das Bundesfinanzministerium zieht sich den Zorn von Menschenrechtlern zu. Denn das Haus von Wolfgang Schäuble stellt sich gegen einen Aktionsplan, der die Wirtschaft in die Pflicht nehmen soll, um menschenrechtliche Standards durchzusetzen.

Freitag, 07.10.2016, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 10.10.2016, 16:02 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Widerstand des von Wolfgang Schäuble (CDU) geführten Bundesfinanzministeriums gegen den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte stößt auf Unverständnis. „Wir brauchen diesen Aktionsplan, um die sozialen und ökologischen Bedingungen in den Produktionsländern zu verbessern“, sagte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst. Der Widerstand des Finanzministeriums sei „völlig unverständlich“. Am Freitag soll bei einem Staatssekretäre-Treffen über den Aktionsplan beraten werden.

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Mit dem Regelwerk sollen deutsche Unternehmen zur Einhaltung von menschenrechtlichen Standards bei ihren Handelsbeziehungen und in ausländischen Produktionsstätten verpflichtet werden. Unter anderen geht es um Arbeitsschutz, existenzsichernde Löhne, sauberes Trinkwasser, das Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit und das Klagerecht von Arbeitnehmern im Ausland vor deutschen Gerichten.

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Alles Verbindliche gestrichen

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Entwickelt wurde der Nationale Aktionsplan in den vergangenen zwei Jahren unter Federführung des Auswärtigen Amtes. Während andere Ressorts wie das Arbeits-, Justiz-, Entwicklungs- und Wirtschaftsministerium dem im großen Ganzen zugestimmt hätten, habe das Bundesfinanzministerium auf Druck der Industrie alles Verbindliche streichen lassen, kritisierten Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen wie Amnesty International, die evangelische Hilfsorganisation „Brot für die Welt“ und das entwicklungspolitische Netzwerk Venro am Donnerstag in Berlin. Was jetzt vorliege, sei nicht mehr als „heiße Luft“. So sei beispielsweise statt einer verbindlichen „Sorgfaltspflicht“ der Unternehmen nur noch von deren „Verantwortung“ die Rede.

Die Menschenrechtsbeauftragte Kofler sagte, das Einhalten von menschenrechtlichen Standards dürfe keine freiwillige Unternehmensentscheidung sein, sondern müsse für alle verbindlich gelten. Das Argument des Finanzministeriums, auf die Unternehmen komme ein erheblicher bürokratischer Aufwand zu, lässt die SPD-Politikerin nicht gelten.

Vergitterte Gebäude ohne Fluchtwege

Es sei im Interesse der Firmen selbst, sich die Bedingungen in den Produktionsländern genau anzuschauen. „Man weiß, dass in vielen Fabriken in bestimmten Ländern die Fenster vergittert sind, es keine Fluchtwege gibt und die Gebäude einsturzgefährdet sind“, sagte die Menschenrechtsbeauftragte. Dieses Wissen müsse in die Geschäftsentscheidungen einfließen.

Kommt es zu keiner Einigung über den Aktionsplan, sieht die Menschenrechtsbeauftragte das Kanzleramt in der Pflicht. Vorgesehen war, den Aktionsplan bereits vor der Sommerpause zu verabschieden. Teil des Plans ist auch ein Monitoring-Prozess, der die Fortschritte in der Wirtschaft beobachten soll. (epd/mig) Aktuell Politik

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