"Wir wollten helfen"
Bürgen sollen länger für Flüchtlinge zahlen als gedacht
Etliche Deutsche haben syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen als Bürgen die Aufnahme in Deutschland ermöglicht. Viele erhalten jetzt hohe Geldforderungen von Behörden: Auch wenn die Flüchtlinge anerkannt sind, sollen die Bürgen weiterhin zahlen.
Von Thomas Krüger Freitag, 14.07.2017, 4:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 19.07.2017, 17:39 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Christine Emmer-Funke (61) aus Minden kann es nicht glauben: 22.000 Euro an Sozialleistungen soll sie zurückzahlen, die ein aus Syrien geflüchtetes Ehepaar bekommen hat. Sie hatte 2014 für das Paar gebürgt, nur dadurch konnte es sich aus dem Krieg nach Deutschland retten.
Wie Emmer-Funke erhalten zurzeit viele Menschen, die in den Jahren 2014/15 Verpflichtungserklärungen für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge unterschrieben haben, Zahlungsaufforderungen von Sozialämtern oder Jobcentern. „Es kann nicht sein, dass der Staat die Unterstützung für anerkannte Flüchtlinge privatisiert“, sagt Emmer-Funke. Sie und andere Betroffene haben Klage gegen die Bescheide eingereicht, hoffen aber zugleich auf eine politische Lösung.
Problem ist ungeklärte Dauer der Bürgschaften
Hintergrund für den Streit ist die damals ungeklärte Dauer der Bürgschaften: In Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen ging man von einer Befristung bis zur Zuerkennung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus für die Syrer aus – aus Sicht der Bundesregierung aber galt die Verpflichtung auch danach fort. Das Integrationsgesetz bestimmte schließlich im August 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für „Altfälle“ auf drei Jahre reduziert und durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar bestätigt wurde.
Das Ehepaar Emmer-Funke sah 2014 die schrecklichen Bilder aus dem syrischen Bürgerkrieg: „Wir waren erschüttert und wollten helfen.“ Auch die deutsche Politik reagierte auf das Leid der Bevölkerung: Bund und Länder ließen über humanitäre Aufnahmeprogramme mehrere Zehntausend Menschen einreisen – noch vor dem großen Flüchtlingszuzug. Wie fast alle Länder beteiligte sich auch NRW. Voraussetzung für die Aufnahme war, dass nahe Verwandte in Deutschland lebten und sich jemand zur Finanzierung von Lebensunterhalt und Unterkunft verpflichtete.
Risiko schien überschaubar
Auf diese „Kontingentlösung“ hoffte damals auch der in Minden lebende Syrer Kameran Ebrahim. Der 45-jährige Dolmetscher bangte um seine Schwiegereltern in der Heimat. „Mit drei Kindern konnte ich aber nicht selber für die Kosten bürgen“, berichtet Ebrahim. Christine Emmer-Funke sprang ein. Ebrahim begleitete sie zur Ausländerbehörde. „Der Termin dauerte gerade mal 15 Minuten“, erinnern sich beide. Sie legte Personalausweis und Gehaltsabrechnung vor. Für zwei Personen könne sie bürgen, hieß es. Dann unterschrieb Emmer-Funke die Verpflichtung.
Das Risiko schien überschaubar, davon sei auch die Mitarbeiterin des Amtes ausgegangen: Mit der so gut wie sicheren Anerkennung der Syrer würde die Zahlungsverpflichtung auslaufen – nach sechs, vielleicht zwölf Monaten.
Summen bis zu 28.000 Euro
Aufgrund der Erklärung von Emmer-Funke gelangten Ebrahims Schwiegereltern sicher nach Deutschland, erhielten den Flüchtlingsstatus und bezogen dann Grundsicherung im Alter. Diese Leistungen fordert die Stadt Minden nun im Auftrag des Bundes von den Bürgen zurück.
Stefan Straube-Neumann, Eine-Welt-Promotor im „Welthaus Minden“, weiß von 15 Fällen in der Stadt, in denen es um Summen zwischen 9.000 und 28.000 Euro geht. Gemeinsam mit dem Kirchenkreis Minden hat das Welthaus einen Rechtshilfefonds für Musterklagen eingerichtet.
1.000 Verpflichtungserklärungen allein in Berlin
Wie viele Verpflichtungserklärungen bundesweit unterschrieben wurden, ist nicht bekannt. Rund 15.000 syrische Flüchtlinge sind nach Angaben von Pro Asyl bis Mitte 2015 allein über die Länderprogramme eingereist, 2.000 davon laut Landessozialministerium nach NRW. Das Land Berlin nannte auf Anfrage die Zahl von 1.000 Verpflichtungserklärungen für Syrer und Iraker.
Viele Bürgen verließen sich damals auf die Rechtsauffassungen ihrer Länder. Ob sie von den Ämtern vor Ort auf die abweichende Meinung des Bundes und das damit verbundene Risiko hingewiesen wurden, ist umstritten. „Die Menschen haben vor ihrer Unterschrift eine Belehrung erhalten, dass ihre Verpflichtung zeitlich und in der Höhe unbegrenzt gelten kann“, sagte ein Sprecher des bis zum Regierungswechsel zuständigen NRW-Innenministeriums. Im Welthaus Minden wird bezweifelt, ob das immer so war: Es gebe sogar Erklärungen, in denen handschriftlich auf die Befristung bis zur Flüchtlings-Anerkennung verwiesen worden sei.
Ministerium: Bürgen können sich nicht von Verpflichtung lösen
In einem Erlass an die Behörden hatte das NRW-Innenministerium 2015 ausdrücklich beide Rechtsmeinungen dargestellt. Etwaige Ansprüche von Bürgen an das Land seien daher unbegründet, bestätigte das nunmehr zuständige Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration. Ähnlich wie NRW verfuhr Niedersachsen.
Nicht die Länder, sondern die Bundesbehörden forderten die Sozialleistungen durch Kommunen und Jobcenter zurück und könnten ja auch darauf verzichten, hieß es aus dem NRW-Innenministerium. Für das Bundesarbeitsministerium kommt dies jedoch nicht infrage. Bürgen könnten sich „nicht in jedem Fall“ von ihrer Verpflichtung lösen, erklärt ein Sprecher des von Andrea Nahles (SPD) geführten Ministeriums und verweist auf Einzelfallprüfungen vor Ort.
Wohlwollende Prüfung in Hessen
Bessere Karten scheinen Verpflichtungsgeber in Hessen zu haben. Diese hatten aus ihrem Innenministerium wiederholt die Auskunft bekommen, sie könnten sich auf die Position des Landes verlassen. Nach politischem Druck kündigte Innenminister Peter Beuth (CDU) nun eine Einzelfallprüfung „unter wohlwollender Auslegung der Regelungen zur Amtshaftung“ an. Darauf hoffen unter anderem mehr als 20 Flüchtlingspaten aus Mittelhessen, die gegen die Zahlungsaufforderung der Jobcenter klagen.
Der Syrer Kameran Ebrahim will seinerseits Familie Emmer unterstützen, sollte diese am Ende doch für seine Schwiegereltern zahlen müssen. Für diese sei es „bedrückend“, dass durch ihren Aufenthalt derartige Probleme auf ihre Bürgen zukommen. (epd/mig) Leitartikel Panorama
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Einerseits ist es nicht schön, hilfsbereite Bürger derart in die Pflicht zu nehmen. Andererseits muss man aber auch klar sagen, dass die jenigen Personen, die aus Emphatie angesichts des Leides in dem Bürgerkriegsland BLIND eine Patenschaft übernommen haben für Dritte, mit denen sie in aller Regel weder verwandt noch befreundet waren, und diese oftmals noch nicht einmal persönlich kannten. Dies dann auch noch vor dem Hintergrund zu tun, dass diese Regelung gar nicht klar ausführte, wie lange eine solche Bürgschaft rein rechtlich Bestand haben sollte, war aus meiner Sicht von den Bürgenden mehr als leichtsinnig. Hilfe wo sie angezeigt ist, ist gut und richtig. Sie sollte aber einen gewissen Rahmen und das Prinzip des Eigenschutzes niemals gefährden.
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