Like, Share, Hate
Löschen von Online-Hasskommentaren ist nicht die beste Lösung
In Online-Diskussionen herrscht oft ein rauer Ton. Besonders heftig wird es bei hate speech, die als aggressive Verbal-Attacke extrem gefährliche Züge annehmen kann. Es geht dabei um Machtstrukturen, Deutungshoheiten und Manipulationen. Löschen der Kommentare löst die Probleme auf lange Sicht aber nicht. Von Dr. Oliver Harry Gerson
Von Dr. iur. Oliver Harry Gerson Freitag, 18.08.2017, 4:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 20.08.2017, 13:51 Uhr Lesedauer: 8 Minuten |
„Die Hassrede ist keine Konsequenz der sozialen Netze, sondern die sozialen Netze liefern ihr nur einen bequemen Weg von den Stammtischen direkt in die Öffentlichkeit“ (Anatol Stefanowitsch).
Fast jeder kennt das Phänomen „hate speech“ in sozialen Netzwerken. 1 Die Hassrede taucht als Bildunterschrift, Leserkommentar, Forenbeitrag oder Posting auf. Pöbeleien, rassistische Attacken, Verunglimpfungen und Hetze gehören inzwischen auch in den Kommentarspalten von Online-Zeitschriften und -Magazinen zum „guten Ton“. Keine gesellschaftliche Gruppe ist sicher vor der Wut der Poster und Kommentatoren, keine Autorität zu groß, kein Schamgefühl unüberwindbar. Häufig trifft es Politiker, Polizeibeamte oder exponierte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Der Rest an Wut prasselt auf Minderheiten, Andersdenkende oder „Zufallsopfer“ nieder.
Einerseits ist diese Beliebigkeit in der Auswahl der Opfer ein Anlass zur Entwarnung: Viele User hetzen nur temporär, um Frust über ihre aktuelle Lebenssituation abzuladen. Ein höheres Ziel verfolgen sie hingegen nicht. Dennoch kann die Entäußerung von Hass- und Hetzkommentaren strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen: die Verfolgung wegen Beleidigung, Übler Nachrede, Volksverhetzung oder der Anstiftung Dritter zur Begehung weiterer Taten. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – auch wenn diese falsche Vorstellung weit verbreitet erscheint – und die Strafbarkeit von Hassrede ist nicht daran geknüpft, ob die Äußerungen online oder offline stattfinden.
Dualismus von Worten und Taten?
Doch was macht hate speech mit uns? Verändert sich unser Handeln, wenn die Sprache eskaliert? Sprechen und Handeln sind sog. performative Akte. Als „Performativität“ bezeichnet man die Ausführung oder Konkretisierung des gesprochenen Wortes. Worte wiederum sind keine wirren Laute, die willkürlich aus dem Mund des Akteurs sprudeln. Sie sind hörbarer Ausdruck innerer Zustände. Worte und Sprache gewähren dadurch tiefe Einblicke in unser Denken und Fühlen. Der französische Psychoanalytiker Jaques Lacan formulierte einst: „Das Unbewusste ist wie eine Sprache strukturiert.“
Ist es demnach überhaupt möglich, sich geistig von seinen Worten und Taten so zu distanzieren, dass auf gleicher Sachebene verschiedene Bewusstseinseben zur Verfügung stehen? Kann man beispielsweise am Vormittag auf Facebook unter den Bericht über einen Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim schreiben, dass „die Feuerwehr hier ruhig langsamer hätte anfahren können“ und am Nachmittag unbelastet an einer Debatte über Integrationspolitik teilnehmen? Ist es denkbar, dass ich einerseits anonym unter Meldungen einer rechtsnationalen Zeitung wettere, dass „die Gutmenschen und deren Asylpack zusammen mit der Hochfinanz bald durch den Schlot gejagt“ werden sollten, um andererseits meiner Tochter für den Geschichtsausflug der 9. Klasse zur KZ-Gedenkstätte Buchenwald Geld für die Busfahrt mitzugeben? Ist es möglich, „die da oben“ für „Halsabschneider“, „Verbrecher“ und „Volksverräter“ zu halten, sich aber zugleich über die Auszahlung von Kindergeld, einer Steuerrückerstattung oder einer staatlichen Subvention zu freuen? Muss ich also Hass in mir tragen, um sprachlich hassen zu können? Oder sind es andere Triebfedern, die den Bogen gelungener Kommunikation so unerträglich überspannen?
Hetze als Selbstermächtigung
Verfasser von Hass-Kommentaren im Internet sind keineswegs zwangsläufig „hassende Menschen“. Zwar verstecken sich in dieser Gruppe auch echte Fanatiker. Diese Individuen sollen hier allerdings außen vor bleiben. 2 Bei der Mehrheit der Online-Hetzer handelt es sich indes um „Ermächtigungshungrige“; es geht ihnen um Macht(zu)gewinn und Deutungshoheit. Was bedeutet das genau?
Mit anderen zu kommunizieren befriedigt den Drang, zugleich mit sich selbst und über sich selbst zu sprechen. Das Bedürfnis sich zu äußern besteht in der Regel nur, wenn es wahrscheinlich erscheint, dass das Gegenüber antwortet. Der Mensch als soziales und gegenseitiges Wesen kann keinen „Sinn ziehen“, wenn aus seiner actio keine reactio resultiert (sog. „Reziprozität“). Einen Hasskommentar unter einen Online-Beitrag oder innerhalb einer Online-Diskussion platziert ein Hetzer demnach nur, wenn er sich zugleich der performativen und kommunikativen Folgen seiner Handlung auf sich und andere Beteiligte bewusst ist und sich eine Reaktion erhofft. Im Moment der Erfahrbarkeit der Aussage entsteht eine neue psycho-dynamische Gemengelage. Den Lesern wird schlagartig klar, was von dem offensiven Akteur zu erwarten ist und wo er sich positioniert, sprich: „wie weit er geht“.
Innerhalb eines Pulks Gleichgesinnter dient das der Verfestigung der Rang- und Hackordnung. Während sich die hierarchisch Höherrangigen ihre Stellung bereits „erarbeitet“ und ihre Fähigkeit zur Entgleisung demonstriert haben, sind Neulinge und Parvenüs weiterhin zu gegenseitigem Übertrumpfen angehalten. Agiert der Hetzer hingegen unter „friedlichen“ Nutzern, erlangt er „Oberwasser“ durch den zur Schau gestellten Tabubruch. Tabus wirken wie kommunikative Schutzschilde, die ein bestimmtes Thema aus dem Diskurs in einer Gruppe oder Gemeinschaft heraushalten. Wer das Tabu missachtet bzw. bricht, ist sozialen Sanktionen ausgesetzt. Dieser hermetische Mechanismus erzeugt eine Form von Macht, eine spezielle Ausformung gruppeninterner Deutungshoheit.
So wie wir als soziale Wesen ungern „unbeantwortet“ bleiben, so ungern agieren wir „gegen die Herde“, d.h. das Tabu wird aus Furcht vor der möglicherweise folgenden gruppeninternen Ächtung respektiert. Gleichzeitig nötigt es uns „Ehrfurcht“ ab, wenn ein Individuum sich herrschenden Konventionen widersetzt, da ein solches Aufbegehren in der Regel mit dem Verhalten von Anführern und Autoritätspersonen assoziiert wird.
Der Hetzende gelangt demnach in die vorteilhafte Position, von „allen Seiten“ bestärkt zu werden. Innerhalb seiner „Hass-Peer-Group“ wird er zu weiteren Ausfällen motiviert, da deren interne Sozialisierungsmuster ein solches Verhalten belohnen. In der „friedlichen“ Gruppe wiederum genießt er gerade aufgrund seiner bewusst destruktiven und aggressiven Teilhabe den Rang des Rebellen, der zwar nicht zwangsläufig den Geschmack der Mehrheit trifft, durch den ritualisierten Tabubruch jedoch einen Sonderstatus erlangt. Auch solche selbst „erarbeiteten“ Sonderstellungen sind Machtpositionen (sie sind quasi die Essenz der „Selbstermächtigung“). Bestätigung von „allen Seiten“ substituiert fehlende sonstige soziale Anerkennung, unabhängig davon, ob der Hetzer hierbei womöglich Aufmerksamkeit (Affekt) und inhaltliche Zustimmung (Effekt) systematisch verwechselt.
Hetze als Diskursverstrickung
Die weitreichenden Folgen der inszenierten Selbstwerterhöhung des Hetzers sind damit allerdings noch nicht umfassend beschrieben. Die Hetze bleibt nämlich oft keine Einbahnstraße, sondern fügt sich in ihr ursprüngliches Kommunikationsgefüge ein, mit dem feinen Unterschied, dass sie dieses bereits zum Mittel der Selbstermächtigung manipuliert hat. Das vormals austarierte Diskursgepräge hat sich mittlerweile zu Gunsten des Aggressors verändert, ist quasi „Steigbügelhalter“ desselben geworden: der Ton wird gereizt, die Grundstimmung aufgeheizt.
Zwar sind insbesondere reflektierte Leser weniger anfällig für die Manipulation ihrer Diskurse durch solche „Trolle“. Anders sieht es hingegen aus, wenn die Saat der Hetze auf den fruchtbaren Boden eines ohnehin verunsichert oder desillusioniert aufbereiteten Publikums fällt. Der beschriebene gruppendynamische Prozess der Selbstermächtigung kann sich in einem solchen Milieu verselbstständigen und zur Aufstachelung Dritter führen. Die Hetzenden korrumpieren die Rezipienten, indem sie diese in ihr verbal-aggressives Weltbild verstricken. Hass und Hetze werden durch die viral abrufbaren Forenbeiträge, Leserkommentare oder Postings zugleich dauerhaft und beständig fixiert.
Löschen allein kann keine Lösung sein
Einige wollen die Lösung im flächendeckenden Löschen der infizierten Kommentare erkennen, umgesetzt durch eine „innere Verpflichtung“ der Online-Anbieter zur eigenständigen Durchforstung und Filterung ihrer Foren. Entsprechend gelagert ist auch der politische Vorstoß in Form des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes. Dafür spricht, dass auf diese Weise sowohl die Dauerhaftigkeit als auch die Beständigkeit des Hetzinhaltes untergraben werden. Je weniger Menschen die Botschaft rezipieren können, desto weniger Selbstermächtigungen des Schreibers und Korrumpierungen Dritter treten auf.
Der reflexhafte Aufschrei „Zensur“ ist an dieser Stelle hingegen unangebracht, weil von Verfassungs wegen nur untersagt ist, dass Inhalte vor-zensiert werden. Solche Äußerungen, die Rechte Dritter beeinträchtigen, nachträglich einer Überprüfung zu unterziehen und sie nach Abwägung aller widerstreitenden Interessen als ultima ratio zu entfernen, ist hingegen nicht unzulässig. Das sich darin darstellende Risiko – nämlich für seine eigenen Äußerungen strafrechtlich verantwortlich oder zivilrechtlich schadensersatzpflichtig zu sein – steht nicht im Widerspruch zum Genuss der Meinungsäußerungsfreiheit.
Das freiheitlich Wertvolle am „Zensur-Verbot“ des Grundgesetzes (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG) ist gerade, dass es kein autoritäres vorsorgliches Vermeidungsregime, sondern ein transparentes nachträgliches Rechtsschutzregime installiert. Bei der umfassenden Löschung von Online-Kommentaren durch Sichtung Privater drohte dieses austarierte Verhältnis gleichwohl zu kippen. An dieser Stelle ist deshalb äußerste Vorsicht geboten.
Unproblematisch erscheint hingegen die – nicht verbindliche – Inpflichtnahme der Zivilgesellschaft. Wer im realen Leben mit hate speech gegenüber sich selbst oder Dritten konfrontiert wird, ist jederzeit zum Eingreifen berechtigt und zudem frei in der Entscheidung, den Sachverhalt behördlich zu melden. Was bereits analog gilt, muss digital erst recht wirken. Statt umfassender Löschung sollten daher Online-Netiquette und Anstandsregeln in Internetforen noch präsenter werden. Wenn der Kommentator vor seiner Kommentierung seinen echten Namen und seine echten Kontaktdaten hinterlegen muss, wird seine Hemmschwelle erhöht. Zugleich ist es dadurch jedermann weiterhin unbenommen, zu jedem Thema seinen ganz persönlichen Senf dazuzugeben und Galle zu verspritzen. Wie im echten Leben „bezahlt“ er dann aber die Kosten der Reinigung.
- Nach der Definition des Europarates meint „hate speech“ solche Äußerungen, die Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder andere Formen von auf Intoleranz basierendem Hass verbreiten, fördern, rechtfertigen oder dazu anstiften, vgl. die Empfehlung des Ministerkomitees an die Mitgliedsstaaten über die „Hassrede“, Nr. R [97] 20 vom 30.10.1997. Wesensmerkmal der Hetzrede ist demnach die bewusste Diskriminierung von Gruppen aufgrund ihrer Hautfarbe, Sexualität, ethnischen Zugehörigkeit oder Religion.
- Hierzu Gerson, Radicalization and De-Radicalization: Trip to Hell and Back?, in: Glaser (Hrsg.), Talking to the Enemy (Nomos Verlag 2017), S. 165 ff.
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