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Klagewelle von Flüchtlingen

Fast jede zweite Asylklage erfolgreich

Verwaltungsrichter erwarten eine Verdopplung von Asylklagen. Innenminister de Maizière mahnt die Behörden zu einer besseren Zusammenarbeit und beschwichtigt: die Erfolgsquote der Klagen liege bei 25 Prozent. Der Opposition zufolge ist jede zweite Klage erfolgreich.

Mittwoch, 20.09.2017, 4:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 25.09.2017, 15:27 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Immer mehr Flüchtlinge klagen auf den vollen Flüchtlingsstatus oder wehren sich dagegen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihren Antrag auf Asyl ablehnt. Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter erwartet, dass sich in diesem Jahr die Zahl der Verfahren auf rund 200.000 verdoppeln wird. Es ist die Rede von einer Klagewelle.

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Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) gerät immer stärker unter Druck. Jetzt hat er die Justiz und die Behörden zu einer besseren Zusammenarbeit aufgefordert. Die Verfahren und die Kooperation der Verwaltungsgerichte mit dem BAMF sollten „so effizient wie möglich“ gestaltet werden, sagte der Minister der Neuen Osnabrücker Zeitung.

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Das BAMF habe schon einiges getan, um auf Urteile und erfolgreiche Klagen besser reagieren zu können, betonte der Minister. So habe die Behörde mehr Personal im Prozessbereich eingesetzt und den Austausch von Prozessakten verbessert. De Maizière verwies darauf, dass nach einer aktuellen Statistik nur 25 Prozent der Klagen zu einer Änderung des Bescheides vom Bundesamt führten.

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Jelpke wirft de Maizière Unredlichkeit vor

Diese Äußerung de Maizières stößt bei Ulla Jelpke (Die Linke) auf scharfe Kritik. In den meisten inhaltlich entschiedenen Fällen bekommen laut Jelpke Flüchtlinge von den Gerichten Recht. Der Bundesinnenminister rechne sich die Erfolgsquoten des BAMF bei den Gerichten schön, indem er einfach alle sonstigen Verfahrenserledigungen als Erfolg des BAMF verbucht.

„Das ist unredlich“, so die Linkspolitikerin, Tatsächlich können Verfahren für erledigt erklärt werden wenn zum Beispiel Verfahren einzelner Familienmitglieder zu einem gemeinsamen Verfahren zusammengelegt werden. Oder wenn das BAMF den eigenen Bescheid korrigiert.

Jelpke: de Maizière täuscht über eigene Verantwortung hinweg

„Aussagekräftig sind deshalb die Entscheidungen bei den tatsächlich inhaltlich entschiedenen Verfahren, und dann ergibt sich, dass 60 Prozent der afghanischen und 79 Prozent der syrischen Asylsuchenden durch die Gerichte Recht gegeben wird. Bei 47 Prozent liegt dann der Durchschnittswert, de Maizière sprach demgegenüber von nur 25 Prozent.“, erklärt Jelpke. Insofern sei es verständlich, dass Flüchtlinge klagen. klagen.

Der Bundesinnenminister drücke sich mit seinen Äußerungen um seine Verantwortung für den sich „auftürmenden Berg“ anhängiger Asylklagen. „Dabei hat er entschieden, syrischen Flüchtlingen im Regelfall nur noch den subsidiären Schutz zu erteilen und die Anerkennungsquote afghanischer Flüchtlinge durch den pauschalen Hinweis auf angebliche sichere Gebiete zu senken“, so die Innenpolitikerin weiter.

Zahlreiche Beschwerden über unhaltbare Bescheide

Die hohen Erfolgsquoten der Geflüchteten bei den Gerichten decken sich auch mit vielen Berichten von Fachverbänden und Rechtsanwälten aus der Praxis. Gerade bei afghanischen Flüchtlingen gibt es zahlreiche Beschwerden über unhaltbare Bescheide, mit unpassenden Textbausteinen und fehlender Einzelfallwürdigung.

„Der hohe Anteil fehlerhafter Bescheide kann auch damit erklärt werden, dass im BAMF zuletzt das Motto Quantität vor Qualität galt: Um jeden Preis sollte der Berg von Altverfahren im BAMF schnell abgebaut werden, viele Entscheidungen wurden am Schreibtisch getroffen, ohne dass die Entscheider die Geflüchteten auch nur einmal gesehen hätten“, kritisiert Jelpke. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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