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Asylstraße © dierk schaefer auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Innenministerkonferenz

Länder fordern „konkrete Modelle“ zu Asylverfahren außerhalb der EU

Sollen Asylverfahren in Staaten außerhalb der Europäischen Union ausgelagert werden? Die Union dringt darauf. In den SPD-geführten Ländern gibt es Skepsis. Trotzdem geben sie ein Stück weit nach. Bei der Bezahlkarte gibt es ebenfalls eine Einigung: maximal 50 Euro Bargeld pro Monat.

Von und Donnerstag, 20.06.2024, 17:44 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 20.06.2024, 17:44 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Länder fordern die Bundesregierung gemeinsam auf, konkrete Modelle zur Auslagerung von Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union zu erarbeiten. Auf Drängen der Union verständigten sich die Ministerpräsidenten am Donnerstag vor ihrem Treffen mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) auf einen entsprechenden Beschluss. Die SPD-Seite zeigte sich trotzdem skeptisch, dass man mit einer solchen Regelung die irreguläre Einwanderung in größerem Maße zurückführen kann. „Dass das eine Lösung unserer strukturellen Probleme sein wird, das glaube ich nicht“, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil.

Ähnlich hatte sich zuvor Bundesinnenministerin Nancy Faeser geäußert. Das könne ein „Bausteinchen“ sein, würde aber nicht die Migrationslage in Deutschland grundlegend ändern, sagte die SPD-Politikerin. Die Union zeigte sich dagegen zufrieden. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) forderte von Scholz, die Einigung der Länder als Auftrag zu sehen, „mit Sorgfalt, Ernsthaftigkeit und Entschlossenheit eine Drittstaaten-Lösung anzugehen“.

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Abkommen zwischen Italien und Albanien als Orientierung

Die Union dringt seit langem auf eine Regelung, nach der Migranten entweder schon auf ihrem Weg nach Europa in Transitstaaten Asylverfahren durchlaufen oder nach Ankunft in Deutschland in Drittstaaten außerhalb der EU geschickt werden. Italien hat ein solches Modell mit Albanien für Bootsflüchtlinge vereinbart, die im Mittelmeer aufgegriffen werden. Das ist zwar nicht eins zu eins auf Deutschland übertragbar, könnte aber aus Sicht der Union als ein Vorbild dienen, an dem man sich orientieren kann. Man müsste aber ein Land finden, das zur Kooperation bereit ist.

Die Länder fordern die Bundesregierung in ihrem Beschluss nun auf, „konkrete Modelle zur Durchführung von Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten zu entwickeln und dabei insbesondere auch dafür erforderliche Änderungen in der EU-Regulierung sowie im nationalen Asylrecht anzugehen“.

Die Einigung sei „ein sehr wichtiger Schritt nach vorne“, sagte Wüst. Damit zeigten die Länder, dass sie sich „ihrer Verantwortung in dieser herausfordernden Lage stellen“. Am Nachmittag wollten die Länder mit Scholz und Faeser über den Vorstoß beraten. Faeser sagte am Rande der Innenministerkonferenz (IMK) in Potsdam, eine wirkliche Reduzierung der Zahl der Asylsuchenden werde über eine Drittstaaten-Regelung nicht gelingen. Es sei nicht der „Gamechanger“, betonte sie.

IMK-Vorsitzender hält Verfahren für sehr kompliziert

Auch der IMK-Vorsitzende, Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), bewertet Überlegungen zu Asylverfahren in Drittstaaten mit einer gewissen Skepsis. „Das ist ein mögliches Projekt, was sehr kompliziert sein wird, was auch rechtlich nicht einfach einzuordnen sein wird“, sagte Stübgen. Er fügte hinzu: „Aber ich lasse mich gerne überzeugen davon, dass das versucht werden sollte.“

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Um dieses Vorhaben voranzubringen, sollte der Bund schnellstmöglich ein Pilotprojekt starten, um eigene Erfahrungen zu sammeln.“ Kuhle sagte der Deutschen Presse-Agentur, er befürworte nicht das britische Ruanda-Modell, sondern sei vielmehr dafür, europäische Asylprüfungen in Transitstaaten zu ermöglichen.

Bezahlkarte: Nicht mehr als 50 Euro Bargeld im Monat

Bei der geplanten Bezahlkarte für Asylbewerber einigten sich die Länder darauf, die Auszahlung von Bargeld auf 50 Euro pro Monat zu begrenzen. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU), sagte: „Wir haben eine gemeinsame Vereinbarung gefasst, dass die (…) Bargeld-Obergrenze vereinbart wird auf 50 Euro.“ Es sei ein wichtiges Zeichen, dass sich die Länder in dieser Frage einig seien. Die Bezahlkarte solle ab dem Sommer an den Start gehen, wenn die Ausschreibung für den Dienstleister beendet sein wird.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil begrüßte den Schritt. Das schließe die Diskussion zu dem Thema vielleicht ab, sagte der SPD-Politiker. 14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für die Bezahlkarte geeinigt. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege.

Die Bezahlkarte soll unter anderem Geldzahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern verhindern, Kommunen bei der Verwaltung entlasten und den Anreiz für illegale Migration senken. Nach dem Treffen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder in der hessischen Landesvertretung in Berlin sind am Nachmittag weitere Gespräche im Bundeskanzleramt mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geplant. (dpa/mig) Aktuell Politik

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