Vereinte Nationen
Deutschland ist kein „menschenrechtliches Wunderland“
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat unter anderem die Ausländerpolitik der Bundesrepublik Deutschland gerügt. Zur Sprache kamen auch die Diskriminierungen von Muslimen etwa im Berufsleben. Das Kopftuchverbot richte sich, so der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Peter Altmeier, nicht gegen den Islam.
Freitag, 06.02.2009, 20:50 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.08.2010, 5:57 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Menschrechtsorganisation Amnesty International (ai) bezeichnete den Bericht der Bundesregierung als Realitätsfern. Der Bericht lasse jegliche Selbstkritik vermissen. „Liest man den jetzt vorgelegten Bericht, leben wir Deutschen, aber auch alle Flüchtlinge und Migranten, hier in einem menschenrechtlichen Wunderland“, sagte die Amnesty-Expertin für die Vereinten Nationen Silke Voss-Kyeck. „Die Chance, Defizite offensiv zu benennen, frühzeitig den Austausch mit der Zivilgesellschaft zu suchen und ernsthaft an der Verbesserung der Menschenrechtslage im eigenen Land zu arbeiten, ist dieses Mal vertan worden.“ Die nächste Überprüfung finde etwa in vier Jahren statt.
Die wichtigsten Kritikpunkte von ai waren die Terrorismusbekämpfung, die Polizeigewalt, und die Flüchtlings- und Asylpolitik der Bundesregierung. Amnesty erhalte nach wie vor glaubhafte Berichte, dass Menschen in Deutschland von Polizisten misshandelt werden. Als Beispiel nannte Voss-Kyeck unter anderem den Tod des Ö. am 5.3.2008 in Hagen.
Die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag, Sevim Dagdelen, erklärt ebenfalls, dass das Regierungspapier in „krassem Widerspruch“ zur tatsächlichen Lage stehe. „Rassistische Kontrollen, Pauschalverdächtigungen, Entrechtung sowie politische und juristische Verfolgung“ gehörten für viele Flüchtlinge und Migranten in Deutschland zum Alltag. „Der Rassismus der sogenannten Mitte sowie diskriminierende und ausgrenzende Gesetze und Vorschriften wie etwa das Zuwanderungsgesetz allgemein oder das Asylbewerberleistungsgesetz, die Residenzpflicht, faktische und tatsächliche Arbeitsverbote im Konkreten stehen nicht zur Diskussion“, so Dagdelen.
Die Schlussabstimmung über den Bericht Deutschlands wird im März stattfinden. Dabei können auch die Nichtregierungsorganisationen, die im Menschenrechtsrat kein Rederecht besitzen, ihre Vorbehalte zu Protokoll geben. Politik
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