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Spracherfordernisse bei Ehegattennachzug

Bundesregierung gerät zunehmend in Erklärungsnot

Seit Einführung von Spracherfordernissen ist der Ehegattennachzug um insgesamt 22 % zurückgegangen. Dies geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung, die MiGAZIN vorliegt, auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/11811) hervor. Der Rückgang beträgt bei einzlenen Herkunftsländern bis zu 67 %. Ehegattennachzüge aus der Türkei gingen um 33 % zurück. Angesichts dieser Zahlen gerät die Bundesregierung zunehmend in Erklärungs- und Handlungsnot.

Samstag, 21.02.2009, 13:31 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.08.2010, 6:13 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Auf die Frage etwa, wie sich die Bundesregierung den überdurchschnittlichen Rückgang der erteilten Visa erkläre, wird von der Bundesregierung zunächst ausgeführt, dass ein durchgehender Rückgang nicht zutreffend sei. Sofern aber ein Rückgang erfolgt sei, seien hierfür vielfältige Gründe unabhängig vom Sprachnachweis denkbar. So sei der Rückgang auch auf die Einführung der Altersgrenze von 18 Jahren zurückzuführen.

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Unerwähnt lässt die Bundesregierung allerdings, dass bereits vor Einführung des Mindestalters nur 0,75 % der nachziehenden Ehegatten unter 18 Jahre alt waren 1.

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Weiterhin versucht die Bundesregierung das Argument, von nachziehenden Ehegatten nach der Einreise Deutschkenntnisse zu verlangen, damit zu entkräften, indem sie behauptet, Zwangsverheiratete etwa hätten keinen Zugang zu Integrationskursen. Zwei Sätze weiter räumt sie jedoch ein, dass hierzu keine Zahlen vorliegen und sogar eine „hohe Teilnahmequote“ von Neuzuwanderern.

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Auch vermag die Bundesregierung nicht zu überzeugen, wenn es um den hohen Aufwand beim Spracherwerb geht. Zwar räumt sie ein, dass die Neuregelung bei AnalphabetInnen zu einem vergleichsweise hohen Aufwand bei Spracherwerb führt, hält dies aber für zumutbar. Wo die Zumutbarkeitsgrenze jedoch liegt, wird deutlich, wenn man die Antwort der Bundesregierung im Klartext ließt: „Auch persönliche Erschwernisse beim Spracherwerb, wie etwa aufgrund von Analphabetismus, die jedoch durch eigene Anstrengungen überwunden werden können, hat der Gesetzgeber in zulässiger Nutzung seines Gestaltungsspielraums angesichts der betroffenen öffentlichen Belange für zumutbar erachtet“. Soweit kein Sprachkursangebot vor Ort bestehe, sei dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unter anderem durch die Bereitstellung von Fernlernangeboten Rechnung getragen.

Wie Analphabeten, die vor Ort keine Kursangebote haben, sich selbst das Lesen und Schreiben beibringen sollen, um im Anschluss Deutsch zu lernen, lässt die Bundesregierung offen. Selbst die Inanspruchnahme von Fernlernangeboten dürfte für einen Analphabeten eine unüberwindbare Hürde darstellen.

Auf der anderen Seite aber ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Erwerb von Sprachkenntnissen durch eine Sprachkursverpflichtung nach der Einreise nicht erreicht werden könne, da der Besuch eines Integrationskurses den erfolgreichen Abschluss nicht sicherstelle.

Im Lichte der oben ausgeführten Antworten wird ein Widerspruch in den Antworten der Bundesregierung deutlich. Einerseits behauptet sie, dass 600 bis 1.200 Stunden Integrationskurs in Deutschland nicht ausreichend seien, um einfache Sprachkenntnisse zu erlernen. Auf der anderen Seite soll es selbst für Analphabeten möglich sein, sich die erforderlichen Deutschkenntnisse ggf. über Fernkurse anzueignen. Wenige Zeilen später stellt dann die Bundesregierung wieder fest, dass „primäre Analphabeten die lateinische Schrift nicht im Wege des Selbststudiums erlernen“ können.

Für die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen (Die Linke) hat die Neuregelung „allen Beschwichtigungsversuchen zum Trotz“ zu einem deutlichen und anhaltenden Rückgang beim Ehegattennachzug geführt. „Nur Zyniker feiern diese Zahlen als angeblichen Erfolg im Kampf gegen Zwangsverheiratungen“, so Dagdelen. Hierfür sei die Bundesregierung jedoch jeden Nachweis schuldig geblieben.

Von „Willkommenskultur“ sei in der Integrationspolitik immer häufiger die Rede. In der Praxis jedoch werde dieser „Willkommensgruß“ bestimmten Zuwanderungsgruppen regelmäßig verweigert. „Viele nachzugswillige Eheleute werden in ein aufwändiges, teures und schikanöses Verfahren getrieben. Insbesondere bei bildungsfernen und älteren Menschen entspricht die damit verbundene, erzwungene Trennung von Eheleuten eindeutig nicht der grundgesetzlichen Verpflichtung zum Schutz von Ehe und Familie. Dies weiß auch die Bundesregierung – sie gibt es nur nicht zu.“ fügte Sevim Dagdelen hinzu.

  1. vlg. Migrationsbericht 2006, BT-Drs. 16/7705, S. 93
Politik
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  1. elimu sagt:

    @ Angela

    Kannst du uns bitte sagen, woher dein Mann stammt?
    Ich hoffe du hast einen Flatrate-Anschluss für dieses Land…

    Es hilft nichts.. er muss lernen, den Kniff bei den Prüfungen zu erkennen.

    Vor allem bei Briefen.. Er muss die Aufgabenstellung nur in die Ich-Form umschreiben.. Dabei kannst nur du ihm helfen.
    Wenn möglich, soll er dir die Aufgaben via Mail schicken.

  2. Peter sagt:

    Alles schoen und gut aber wo bleibt das Recht auf Familie auch zu den in Deutschland lebenden Eltern. Meine Eltern mit ueber 80 Jahren leben nicht mehr lange, schaetzungweise stirbt mein Vater in Kuerze. Lebend wird mein Ehepartner meine Eltern sicher nicht mehr sehen.
    Nur in einem 3 woechigen Urlaub seinen Ehepartner zu sehen zu koennen ist absolut Familienfeindlich.
    Ich brauch oft Hilfe beim aufstehen wegen Verkrampfung von Fuessen bis zur Huefte, Bei meinem vorletzten Flug nach Deutschland musste ich vom Flugzeug mit Rollstuhl befoerdert werden.
    Das Goethe Institut ist in 4 Stunden mit Bus zu erreichen, wenn man endlich mit Bus ankommt ist der Kurs bereits zuende.
    Warum man nun als Deutscher nun keine Rechte hat sieht man an dem Filmchen bei Youtube – Die BRD gibt es NICHT und Staatensouveränität und Staatsangehörigkeitsgesetz.
    Sind wir den Nichts mehr wert das man sich die Diskeminierung gefallen lassen muss, Japanische Austalische USA usw brauchen keine A1 Zertifikat
    Man haette eben die Linken wahlen muessen, dann ware es sicher anders, 2013 September ist wieder Bundestagswahl, Waehlt diesesmal weigstens richtig
    Ich wünsche auch allen betroffenen viel Glück und Erfolg

  3. Udo sagt:

    Ihr könnt den folgenden Vorschlag beim „Dialog über Deutschland“ unterstützen.
    https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/20-Vorschlaege/10-Wie-Leben/Einzelansicht/vorschlaege_einzelansicht_node.html?cms_idIdea=10807

    Außerdem würde es Zeit, dass endlich mal ein Betroffener mit deutschem Pass bis zum Verfassungsgericht klagt.

  4. Peter nochmal sagt:

    SPD will Erfordernis des Spracherwerbs vor Einreise beim Ehegattennachzug aufheben. Inneres/Gesetzentwurf – 14.03.2012
    http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_03/2012_131/02.html
    _________________________________________________________
    Parlamentsfernsehen
    http://www.bundestag.de/mobil/tv/ueberblick.html
    —————–Kanal1—————-
    _________________________________________________________
    Debatten im Parlamentsfernsehen Montag bis Freitag
    http://www.bundestag.de/mobil/plenum/index.jsp?section=agenda&instance=m666
    _________________________________________________________
    Die Deutsche Botschaft schickte meinen Ehepartner zum Vertrauensarzt.
    „XY ist nicht in der Lage deutsch in ihrem Heimatland zu erlernen“ schrieb der Vertrauensarzt zurueck.
    Unser Spezialist ist auch nach Untersuchung zu dem Entschluss gekommen dass XY die deutsche Sprache nicht in ihrem Heimatland erlernen kann. Das Visa wurde trotzdem das 2. Mal abgelehnt, und die Klage bei Gericht in Berlin gegen die Deutsche Botschaft wurde abgewiesen. Angeblich waere mein Ehepartner in der Lage deutsch auch in 2 Jahren zu erlernen und das Artest des Vertrauenarztes gelte ja nur bis zum Austallungsdatum. Das Gericht in Berlin ist befangen und laesst sich Vorschreiben von der Regierung alle Visa abzulehnen.
    Man muss nur 1+1 zusammenzahlen um zu wissen was wirkilch abgeht.

    Mit Parlamentsfernsehen ist man mitten im Bundestag und kann mitverfolgen LIVE was die Abgeordneten den ganzen tag tun.
    Noch viel Glueck an alle Betroffenen.

  5. Thomas Hohlfeld sagt:

    Leider hat das Bundesverfassungsgericht schon entschieden – und bitter versagt…
    Es ist in Fachkreisen aber nahezu unumstritten, dass der Europäische Gerichtshof die strikte deutsche Regelung kippen wird – wenn er denn einen entsprechenden Fall einmal entscheiden kann.
    Details hierzu:
    http://dokumente.linksfraktion.net/drucksachen/25655_1708610.pdf

  6. alpay sagt:

    Mir scheint hier wird gegen bi-nationale Ehen vorgegangen. Können die Beteiligten das so bestätigen?

  7. ICH sagt:

    Vermissen die Behoerden den gesunden Menschenverstand. Nicht jeder Auslaender der nach Deutschland kommt hat auch arbeiten noetig. Hausfrau waere ja auch nicht erlaubt !!! Arbeiten, arbeiten und arbeiten waere erlaubt. Die Menschlichkeit wird wohl vergessen, ist ja „nur“ ein Auslaender. Und wenn ich das schon hoere von jedem Auslaender, Haben die nur diesen einen Text gelernt im Integrationskurs „Haben sie sich schon um Arbeit bemueht“. Gibt es nur dieses Thema? Ich sagte zu ihm: Mein Geld reicht mir bis zum Tod, also warum noch mehr Geld sparen was ich sowieso nie ausgeben kann. Neulich las ich „Deutsche Dummheit kann man lernen, man muss nur einen Integrationskurs besuchen“. Deutschland macht krank und wenn man ueber 5 Jahre getrennt von Familie lebt braucht man danaxch psychatische Betreuung aber das wollen sie ja so. Man kann sich nur schaemen Deutscher zu sein.

  8. ICH sagt:

    Bi-nationale Ehen sind natuerlich erlaubt fuer Koreaner, Japaner, Australier und US-Buerger weil da gute Beziehung besteht und Internationale Geschaeftsverbindung und .Auslaender aus anderem Lande sind eben Abfall und unerwuenscht ausser sie arbeiten in Deutschland wie bloed. Schutz der Ehe und Fmilie gemäß Art.6 des Grundgesetz und dann 5 jahre getrennt leben.
    Mir kommt es vor als seien die Politiker mit dieser Regelung „A1 Zertifikat“ etwas ueberfordert und aus Hilflosigkeit entstand die Regelung fuer A1 Zertifikat. Ich moechte wissen was man sich dabei gedacht hatte als der Art.6 des Grundgesetz entstand.

  9. Cengiz K sagt:

    “Deutsche Dummheit kann man lernen, man muss nur einen Integrationskurs besuchen”

    lol

  10. Kim sagt:

    Cengiz K., es gibt keine deutsche Dummheit, also kann man sie auch nicht erlernen. Genausowenig wie es türkische Dummheit gibt die auch niemand erlernen möchte.
    Vergleichen Sie mal das BIP pro Person der Türkei mit dem von Deutschland, dann werden Sie sehen.