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Hessen

SPD fordert Runden Tisch zum Thema Islamunterricht

Eckpunkte für die von ihr befürwortete Einführung eines islamischen Religionsunterrichts hat die SPD-Landtagsfraktion in einem Antrag formuliert, den der integrationspolitische Sprecher der Fraktion, Gerhard Merz, heute in Wiesbaden vorstellte. „Die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts ist ein wesentlicher Beitrag zur Erfüllung des Verfassungsgebots der Gleichbehandlung der Religionen und der religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen.“

Samstag, 28.02.2009, 17:43 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.08.2010, 6:16 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

„Integration kann nur auf der Basis von Gleichberechtigung, Respekt und religiöser, weltanschaulicher und kultureller Toleranz gedeihen. Die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts ist – im Gegensatz zu einem islamkundlichen Unterricht – Ausdruck davon und damit gleichzeitig ein konkreter praktischer Beitrag zur stärkeren Integration der vielen Tausend Menschen muslimischen Glaubens“, sagte Merz.

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In ihrem Antrag formuliert die SPD gleichzeitig eine Reihe von Bedingungen und Voraussetzungen für die Einführung eines solchen islamischen Religionsunterrichts. Unabdingbar sei – wie bei jedem Religionsunterricht an staatlichen Schulen -, dass es sich hier um einen unter der Aufsicht des Staates von staatlichen Bediensteten erteilten Unterricht handele. Auf dieser Grundlage werden im SPD-Antrag folgende Punkte formuliert:

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  • Die Versorgung der Schulen mit qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern muss durch Einrichtung eines Lehrstuhls für islamische Religionspädagogik und eines entsprechenden Studiengangs an einer der hessischen Hochschulen sichergestellt werden.
  • Für die Einstellung der Lehrer dürfen keine anderen Voraussetzungen und Kriterien gelten als für andere religionspädagogische Fachkräfte.
  • Es muss unverzüglich mit der Erarbeitung geeigneter Unterrichtsmaterialien, insbesondere von Lehrbüchern, begonnen werden.
  • Die Unterrichtssprache ist deutsch.
  • Eine enge Abstimmung mit allen relevanten islamischen Religionsgemeinschaften muss vor und während der Einführung und begleitend stattfinden. Dazu ist ein Runder Tisch einzurichten. Ziel ist eine möglichst breite Übereinkunft zwischen dem Staat und den islamischen Religionsgemeinschaften, ohne dass eine einzelne Gruppe eine Art Veto-Recht ausüben könnte.
  • Die Einführung des islamischen Religionsunterrichts wird nicht an bestimmte rechtliche Konstruktionen – wie beispielsweise die Schaffung einer islamischen öffentlich-rechtlichen Körperschaft – gebunden. Es müssen angepasste Lösungen je nach den örtlichen Gegebenheiten möglich sein.

In einem weiteren Punkt forderte die SPD von der Landesregierung, umgehend die inhaltlichen, sachlichen und personellen Voraussetzungen für die flächendeckende Einführung eines religions- und konfessionsunabhängigen Unterrichtsfaches ‚Werte-Ethik-Moral-Religion’ zu schaffen, um auch religiös oder konfessionell nicht gebundenen Kindern beziehungsweise Kindern aus solchen Elternhäusern einen geeigneten und geordneten Zugang zur unterrichtlichen Behandlung dieser wesentlichen Grundlagen menschlichen Zusammenlebens zu eröffnen. „Auch die zunehmende Zahl dieser Kinder und ihre Eltern – in manchen Bereichen die Mehrheit der Bevölkerung – wünschen eine solche orientierende Unterweisung, um bei der Suche nach dem eigenen Weg eine Hilfestellung zu erfahren“, so Merz.

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  1. mm sagt:

    Ich finds sehr schade, dass in der Presse zwar alles so kooperationswillig dargestellt wird, aber die Wirklichkeit sieht leider anders aus. Tatsache ist, dass leider Gelehrte, die authentisches Wissen über Islam haben und ihr Leben lang Islamwissenschaften studiert haben, nicht an solchen Tischen mitsitzen dürfen. Man wird wahrscheinlich eher wieder die Stühle für irgendwelche Orientalisten, die leider kein bzw. falsches Wissen über Islam haben, frei halten:(