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Die nächste Runde

Streit um Visafreiheit für Türken

Der Streit um die Visafreiheit von türkischen Staatsbürgern geht in die nächste Runde. Während das Bundesinnenministerium das Urteil des EuGH nur auf Fernkfraftfahrer anwenden möchte, gehen Experten und die Linksfraktion davon aus, dass sich das Urteil auch auf Touristen und andere Personenkreise erstreckt.

Montag, 23.03.2009, 17:52 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.08.2010, 7:32 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Laut einer dpa-Meldung vom 20.03.2009 hatte das Bundesinnenministerium, die grundsätzliche Visumsfreiheit für türkische Staatsangehörige auch nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verneint. Das Urteil betreffe nur Türken, die im Güterfernverkehr Waren nach Deutschland bringen, nicht aber Touristen, Geschäftsleute und andere türkische Staatsangehörige. Die Schlussfolgerung der Links-Fraktion, wonach die Visumspflicht entfallen sei, wies das Ministerium zurück.

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„Nicht die Linksfraktion gibt das Urteil verzerrt wieder, wie das Bundesinnenministerium meint. Wir haben nur den Parlamentarischen Staatssekretär beim Wort genommen (Plenarprotokoll 16/210, S. 22709).“, so Sevim Dagdelen (Die Linke).

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Laut Sevim Dagdelen aber gibt das Innenministerium selber zu, dass sie nach wie vor das für alle EU-Staaten verbindliche Urteil über den Einzelfall hinaus auf Auswirkungen auf andere Bereiche prüft. „Allerdings“, so Dagdelen weiter „kennt die Bundesregierung vermutlich bereits die Antwort und will die Konsequenzen nur nicht in geltendes Recht umzusetzen. Anders ist es kaum zu erklären, warum das Bundesinnenministerium dafür mehr als einen Monat benötigt.“

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Auf der Webseite „Ausländerrecht für die Polizei“ der Ausländerrechtsexperten und Polizeihauptkommissare Volker Westphal und Edgar Stoppa sei seit langem nachlesbar, was die Konsequenzen des Urteils sind. Im Intranet der Bundespolizei sei die Webseite gerade deswegen zeitweilig gesperrt worden. „Nachdem die Webseite mit unverändertem Inhalt aber wieder freigeschaltet wurde, wäre es dem Ministerium möglich, sich diese Argumentation noch einmal anzueignen. Die Fachwelt ist sich weitgehend einig: Die allgemeine Visumspflicht für türkische Staatsangehörige ist in Bezug auf kurzfristige Aufenthalte weitgehend gefallen!“, so Dagdelen abschließend.

Nach Informationen, die der MiGAZIN vorliegen, wird Sevim Dagdelen am Mittwoch (25.03.2009) in einer Fragestunde im Bundestag die Thematik erneut aufgreifen.

Unterdessen haben die Rechtsanwälte Dr. Rolf Gutmann und Dr. Gerhard Strate mit Schreiben vom 20.03.2009 Strafanzeige gegen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erstattet wegen Anstiftung zur Verfolgung Unschuldiger und wegen mittelbarer Täterschaft im Verhältnis zu den an die ministeriellen Weisungen gebundenen Beamten wegen Nichtanerkennung der Visafreiheit für Türken. Politik

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  1. Serdar sagt:

    Ich bedanke mich bei der Linkspartei, die sich so um die Rechte der Migranten bemüht. Von der SPD hört man gar nichts,obwohl sie von den Deutsch-Türken am meisten gewählt wurde !! Ich hoffe die Deutsch-Türken werden beim nächsten mal genau überlegen,ob sie die SPD wählen sollen. Nicht zu vergessen ist das neue Zuwanderungsgesetz,welches mit Hilfe der SPD durchgesetzt wurde und somit Nachteile für türkische Staatsbürger entstanden sind ( Kosten für das Erlernen der deutschen Sprache beim Ehegattennachzug, Fahrkosten bis zu einem Goetheinstitut,längeres oder unendliches Warten auf den Ehepartner…)