Anzeige

Soysal-Urteil

Grüne fordern von der Bundesregierung Visafreiheit für Türken

Die Grünen haben heute einen Antrag für die Ermöglichung der visumsfreien Einreise türkischer Staatsangehöriger für Kurzaufenthalte eingereicht. Danach soll der Bundestag beschließen, dass von vielen türkischen Staatsangehörigen bereits heute kein Visum für die Einreise nach Deutschland verlangt werden kann.

Mittwoch, 25.03.2009, 15:16 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.08.2010, 7:34 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat heute 1 einen Antrag 2 für die Ermöglichung der visumsfreien Einreise türkischer Staatsangehöriger für Kurzaufenthalte eingereicht. Danach soll der Bundestag beschließen, dass mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19.2.2009 „ Soysal“ C-228/06 klar geworden ist, dass von vielen türkischen Staatsangehörigen bereits heute – entgegen der Praxis der deutschen Auslandsvertretungen und der Grenzbehörden – kein Visum für die Einreise nach Deutschland verlangt werden kann, weil dies ein Verstoß gegen das Assoziationsrecht wäre.

Anzeige

Daher fordern die Grünen die Bundesregierung auf,

___STEADY_PAYWALL___
  1. die deutschen Auslandsvertretungen und Grenzbehörden dahingehend zu instruieren, dass türkische Staatsangehörige, die in Deutschland die Dienstleistungsfreiheit in Anspruch nehmen wollen, entsprechend der Vorgaben des Assoziationsrechtes EG – Türkei visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen können,
  2. sich innerhalb der Europäischen Union für eine assoziationsrechtskonforme Änderung der Verordnung VO539/2001/EG einzusetzen.

Die Begründung
Zur Begründung führen die Grünen aus, dass der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 19.2.2009 (C-228/06, „Soysal“) festgestellt hat, dass das Verschlechterungsverbot in Art. 41 des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen mit der Türkei auch für das Visumsverfahren Wirkung entfaltet. Die Mitgliedstaaten konnten daher für türkische Staatsangehörige nach dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls (1.1.1973) keine neuen Beschränkungen der „Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs“ durch Einführung des Visumszwanges errichten.

Anzeige

Gegen diese Vorgabe hat Deutschland – wie auch andere Mitgliedstaaten – verstoßen, wie das Urteil „Soysal“ belegt. Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind weitreichend und gehen über den vom EuGH entschiedenen Fall eines türkischen Fernfahrers hinaus, der für seinen türkischen Arbeitgeber in Deutschland Dienstleistungen erbringen wollte. Denn zum „freien Dienstleistungsverkehr“ innerhalb der EU, der über das Zusatzprotokoll und das Verschlechterungsverbot insbesondere für türkische Staatsangehörige gilt, gehört auch die Freiheit , einzureisen, um Dienstleistungen im anderen Mitgliedstaat nicht nur zu erbringen, sondern auch in Anspruch zu nehmen. Das könnte bedeuten, dass auch für türkische Touristen, die nach Deutschland reisen wollen, um hier vielfältige Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die Visumspflicht entfiele (nicht betroffen sind hingegen grundsätzlich die allgemeinen Zuwanderungsregelungen z.B. des Familiennachzuges).

Die Pflicht der Bundesregierung ist es, unmittelbar dafür zu sorgen, dass die Praxis der deutschen Behörden der gerichtlichen Entscheidung entspricht und für alle, die die Dienstleistungsrichtlinie in Anspruch nehmen, sofort die Einreise visumsfrei gestaltet wird.

Auch in anderen Mitgliedstaaten der Union stellt sich eine ähnliche Problematik. Auch für sie gilt das assoziationsrechtliche Verschlechterungsverbot. Deshalb und aus den grundsätzlichen Erwägungen der Einheitlichkeit innerhalb des EU-Raumes ist auf eine Aufhebung oder Änderung der Verordnung VO 539/01/EG hinzuwirken.

Es ist Aufgabe der Bundesregierung, dies voranzubringen, auch um weitere Klagen und Kosten von der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. Sonst setzt sie sich dem Verdacht aus, türkischen Staatsangehörigen in großem Stil ihre Rechte bewusst vorzuenthalten.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Bundesregierung und die anderen Mitgliedstaaten der EU gehalten sind, mit türkischen Staatsangehörigen und der Türkei fair und entsprechend der getroffenen Vereinbarungen umzugehen, die den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union in Aussicht stellen. Dies darf von den Mitgliedstaaten nicht weiter ignoriert werden.

Der Hinweis

Hinzuweisen ist, so die Grünen weiter, darauf, dass Deutschland (und die anderen Mitgliedsstaaten der europäischen Union) ihre Steuerungsfähigkeit im Bereich der Migrationspolitik durch visumsfreie kurzfristige Einreisen nicht verlieren. Deutschland kann weiter (im Rahmen der allgemeinen Vorgaben z.B. durch Art. 6 GG) darüber entscheiden, ob

  • türkische Staatsangehörige sich in Deutschland niederlassen dürfen,
  • hier eine längerfristige Erwerbstätigkeit aufnehmen können oder
  • zum Zweck des Familiennachzuges einreisen können.

In den genannten Fällen kann Deutschland auch weiter verlangen, dass die Betroffenen vor der Einreise ein Visum einholen. Deutschland kann daher Anträgen, die ein visumsfrei eingereister türkischer Staatsangehöriger etwa zur Familienzusammenführung im Inland stellt, auch künftig mit der Begründung ablehnen, derartige Anträge müssten im Ausland im Visumsverfahren gestellt werden.

Im Übrigen sind auch Beeinträchtigungen der inneren Sicherheit nicht zu befürchten, weil Deutschland (z.B. an Flughäfen) weiterhin auch visumsfreie Ausländerinnen und Ausländer zurückweisen kann, wenn Ausweisungsgründe vorliegen oder der begründete Verdacht besteht, dass der Aufenthalt nicht dem angegebenen Zweck dient.

  1. 25.03.2009 – Bundestagsdrucksachennummer noch nicht vergeben
  2. die der MiGAZIN-Redaktion vorliegt
Politik
Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. LI sagt:

    Meinen Glückwunsch.

    Gibt man bei news.google.de die Suchbegriffe „Visafreiheit Türken“
    oder „Einreise Türken“ ein, werden als Treffer fast ausschließlich Artikel des migazin angezeigt.

    Offenkundiger kann nicht deutlich werden, dass das Thema von der deutschen Presse totgeschwiegen wird.

    Grüsse

    LI

  2. delice sagt:

    Für mich sind die Deutschen Medien auch gleichgeschaltet, wenn es beim Stichwort Türkei, türkisch und Türke/in geht!

    Das zeigt natürlich, wie national und religiös fundementalistisch christlich sie fast alle ausgerichtet sind. Denn selbst ein TAZ bleibt erstaunlich still dabei!

    Es wird also Zeit, dass man ein großes Gegengewicht hier aufbaut!

    Aber nicht mit Redakteuren, die lieber dort verbleiben sollten, wo sie einfach hingehören würden, bei der ZEIT, dem SPIEGEL, der FAZ oder gar bei der WELT oder BILD! […]
    Wenn es um eine andere poltische Korrektheit geht, dann ist es aber vvöllig Tabu, komme auch was da wolle!
    Wir sind deren neuer Ersatzmann/frau, zu verstehen als ein Ausweich-Ventil für den Druck, der wieder einmal in Deutschland aufgebaut wird! Für etwas, was man nun mal nicht mehr sagen und schreiben darf! […]
    Das ganze bekommt auch den Touch des legalen, wenn man gerade auch noch von uns welche nimmt, sozusagen als vermeintliche Kronzeugen. […]

  3. delice sagt:

    Deutschland tritt in der Welt gegen die Abschottung der Märkte, und schottet sich selber mit derlei verlogener Politik selber ein!

    Was wäre denn so schlimm, wenn türkisches Kapital nach Deutschland kommt?!

    Nun, wenn euch unser Geld nicht schmeckt, dann sollten wir als türkische Arbeitnehmer und Unterternehmer unser erspartes Geld, auch nicht mehr hier belassen! Investieren wir es doch getrost wieder in der Türkei!

    • Ahmet sagt:

      Na da sieht man ja welchen Beliebtheitsgrad türkische Staatsangehörige, sei es nationalistische oder islamisch-konservative, in der BRD seit 1961entwickelt haben.
      Hohes Gemeingut wie Ehe- und Familenschutz als Mittel zum Zweck missbrauchen und die einheimische deutsche Bevölkerung mit euren innenpolitischen Problemen der Türkei und demokratie-inkompatiblen türkischen Kultur nötigen.
      Anstatt immer mehr Rechte als Migranten einzufordern, solltet ihr mal mehr auf die Einheimischen zugehen und deren Bräuche, Sitten und Traditionen annehmen, falls Ihr natürlich langfristig in der BRD leben wollt. Ansonsten werdet ihr immer als Menschen aus einem fremden Kulturkreis (islamisch-orientalisch) wahrgenommen und niemals ein „einheimisches“ Teil der der Deutschen akzeptiert werden. Niemand fordert von euch eure kulturellen Wurzeln von heute auf morgen aufzugeben, aber langfristig solltet ihr euch assimilieren. Ansonsten ist eine Rückkehr in die Türkei für türkische Staatsangehörige für beide Seiten realistischer (lesen sie dazu auch die Rückkehrhilfemaßnahmen von 1983-86, die damals fast 300000 türkische Gastarbeiter wahrgenommen haben.)

  4. Serdar sagt:

    Die Grünen setzen sich zwar teilweise für die türkischen Staatsbürger ein, aber nicht zu übersehen ist,dass sie nichts für Ehen tun,die monatelang bzw jahrelang aufgrund von Sprachkentnissen getrennt leben müssen. Meiner Meinung nach ist der Eheschutz bzw. Familienschutz noch wichtiger als die Diensleistungsfreiheit. Deswegen sollten in erster Linie die Ehen der Menschen gerettet werden,damit sie nicht jahrelang bzw für immer getrennt leben müssen,anschlißened kann man über die Diensleistungsfreiheit sprechen. Am meisten setzt sich die Linkspartei für die Sachen der mIgranten ein und wird von mir daher auch gewählt.Ich hoffe viele Deutsch-Türken werden diesmal die Linkspartei wählen !!

  5. Pingback: Innenministerium konkretisiert Auswirkungen des Soysal-Urteils - Visumsfreiheit für türkische Staatsbürger wird eingeräumt | MiGAZIN