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Rheinland-Pfalz

Beratungsangebot der Integrationsbeauftragten gefragt

Das Beratungsangebot der Beauftragten der Landesregierung für Migration und Integration im rheinland-pfälzischen Sozialministerium wurde auch im Jahr 2008 stark in Anspruch genommen. Dies mache die jetzt vorgelegte Statistik der Einzelfälle und Einzelanfragen für das vergangene Jahr deutlich.

Mittwoch, 25.03.2009, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.08.2010, 7:33 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

„Die Bearbeitung von Anfragen und Einzelfällen gehört zu den Arbeitsschwerpunkten meiner Stabsstelle“, so die Landesbeauftragte Maria Weber (FDP). Mit unserem Service – der Vermittlung in Einzelfällen, mit Beratung, Schlichtung und Aufklärung – wollen wir immer dann helfen, wenn es um ein menschliches Schicksal geht.“ Nicht selten werde damit auch Konflikten vorgebeugt. Insgesamt komme diese Arbeit nicht nur den Betroffenen, sondern auch den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der Migrations-, Integrations- und Flüchtlingsarbeit in Rheinland-Pfalz zugute.

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Nach Aussage der Landesbeauftragten habe ihre Stabsstelle, die mit zehn Personen besetzt ist, im Jahr 2008 rund 320 Eingaben (0,88/Tag) bearbeitet, 20 mehr als im Vorjahr. Laut Jahresbilanz ging es hauptsächlich um Konflikte mit Behörden. Zu nennen seien besonders Ausländerbehörden, zum Beispiel in Zusammenhang mit der Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen oder bei der Zustimmung zur Erteilung von Einreisevisa. Für die Betroffenen sei die Entscheidungspraxis der Behörden nicht immer nachvollziehbar, teilweise seien auch die Behördenmitarbeiter nicht immer über die Besonderheiten von Einzelfällen ausreichend informiert. Hier konnte die Landesbeauftragte vermittelnd tätig werden.

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Auch grundsätzliche Informationen wurden erbeten, beispielsweise zu den Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung und zahlreiche konkrete Fragen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie zu den Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht, besonders hinsichtlich Sprachprüfung oder Einbürgerungstest wurden gestellt.

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Abgesehen von den nicht gezählten Anfragen, bei denen direkt geholfen werde konnte, seien beispielsweise ein Drittel der Einzelanfragen aus dem Bereich Aufenthaltsrecht, ein Viertel zum Beschäftigungsrecht und zu Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts mit etlichen Anfragen zum Komplex Einbürgerungen gewesen. Das führt die Landesbeauftragte darauf zurück, dass die Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht, und vor allem die öffentlich geführten kontroversen Diskussionen zur Einführung des Einbürgerungstests, zu Verunsicherungen und Vorbehalten geführt haben.

„Die Jahresbilanz bietet darüber hinaus die Möglichkeit, sich ein Bild über Behördenpraxis und Verwaltungsabläufe, über praktische Integrationshemmnisse und Erfordernisse zu verschaffen“, so Weber. Sie gaben damit wichtige Hinweise darauf, wo grundsätzlicher Handlungsbedarf bestehe und Initiativen erforderlich seien, um Verbesserungen für Betroffene und für den Integrationsrahmen insgesamt in Kooperation mit Behörden und anderen Partnern zu erreichen.

So hat die Beauftragte in Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern und für Sport die Broschüre „Fragen und Antworten zur Einbürgerung“ [pdf] neu aufgelegt. Diese Broschüre informiert über die wichtigsten Regelungen für eine Einbürgerung und ermuntert zur Nutzung der kostenfreien Angebote für eine individuelle Beratung. Politik

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