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Vorschau auf Episode 3

Visafreiheit für Türken

Die Interpretationsvielfalt aus dem Bundesinnenministerium hinsichtlich der Visa-Entscheidung des EuGH ähnelt einem Döner. Je nachdem wie der Spieß steht, wird die Visafreiheit mal eingeräumt, mal verweigert.

Von Mittwoch, 25.03.2009, 9:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 05.09.2010, 23:10 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Visafreiheit für Türken Episode 1: BERLIN, 18.03.2009 – In einer Antwort räumt die Bundesregierung ein, dass die EuGH-Entscheidung „die visumsfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger zur kurzfristigen Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit“ betrifft.

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Visafreiheit für Türken Episode 2: BERLIN, 20.03.2009 – Die grundsätzliche Visumspflicht für türkische Staatsangehörige bleibe nach Angaben des Bundesinnenministeriums auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestehen.

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Visafreiheit für Türken Episode 3: BERLIN, 25.03.2009 – Vorschau: Frage (BT-Drucksache 16/12355) der Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen (Die Linke), …

Welche konkreten Personengruppen türkischer Staatsangehöriger können unter Beanspruchung des Prinzips der Dienstleistungsfreiheit visumfrei für bis zu drei Monate nach Deutschland einreisen (beispielhaft: Touristinnen und Touristen, Geschäftsleute, Sprachkursteilnehmerinnen und -teilnehmer, Künstlerinnen und Künstler, Personen, die sich in Deutschland behandeln lassen wollen, usw.), nachdem die Bundesregierung eingeräumt hat, dass das so genannte Soysal-Urteil des Europäischen Gerichtshofs „die visumfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger zur kurzfristigen Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit“ betrifft (vgl. Plenarprotokoll 16/210, S. 22709), und gilt die Aufhebung der allgemeinen Visumpflicht für türkische Staatsangehörige infolge des Soysal-Urteils ab Urteilsverkündung?

… die heute ab 13:00 Uhr im Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages live beantwortet wird.

Nachtrag vom 25.03.2009, Uhr 17:50:

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=dBTGKIfCdVo[/youtube] Humor

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  1. Yasin sagt:

    Die Familienzusammenführung im „Heimatland“, also nicht Deutschland, würde für Ausländer ohne Job und ohne Aussicht auf einen Job, leichter fallen als für Ausländer die sich integriert und einen „Sicheren“ Arbeitsplatz haben.
    Ich bin selbst von dem Gesetz betroffen. In Deutschland geboren, voll Integriert, nie Leistungen vom Staat in Anspruch genommen, im Gegenteil bei meinem Bruttolohn und der Steuerklasse 1, kann ich mir sehr gut vorstellen dass AUCH einige deutsche Hartz4 Empfänger davon profittieren.
    Der Deutschkurs ist für uns kein Problem.

    Mir wird aber vom Staat deutlich gezeigt dass ich nicht dazu gehöre, obwohl ich mich an alle Pflichten halte, gewährt man mir nicht die Rechte, die für andere Bürger selbstverständlich sind.

    Diese Situation liess mich darüber nachdenken ob ich in diesem Land bleiben möchte. EInem Land in dem ich geboren, aufgewachsen, in die Schule gegangen bin. Ein Land dass mir gerne Pflichten überträgt, meine Rechte aber nicht anerkennen will. Ein Staat der mit dem Finger auf mich zeigt.

    Die dicke Abfindung kassieren und ab in die Türkei. Der Arbeitsplatz der dadurch „frei“ wird, wird in einer Zeit der Kostenminimierung, Gewinnmaximierung, Rationalisierung, Produktivitätssteigerung und Finanzkriese garantiert nicht besetz. Der Böse kanacke ist zwar weg, aber der Deutsche hat immer noch keinen Job.
    Es muss nur alles stimmen, dann setze ich das in die Tat um. :-)

    • Yasin sagt:

      „Die Familienzusammenführung im “Heimatland”, also nicht Deutschland, würde für Ausländer ohne Job und ohne Aussicht auf einen Job, leichter fallen als für Ausländer die sich integriert und einen “Sicheren” Arbeitsplatz haben.“

      Das spiegelt meiner Meinung nach die Denkweise des Staates wieder.

  2. Frankfurter sagt:

    @Yasin: Ich verstehe deine Argumentation nicht.

    Die Deutschpflicht gilt doch genau so für Familienzusammenführung Deutscher-Ausländer wie Ausländer-Ausländer. Es ist also nicht so, dass die Deutschen bevorzugt werden, wenn sie einen Ehepartner aus einem Visa-Staat zu sich ziehen lassen möchten. Im Gegenteil. Aktuell wird sogar von einer „Inländerdiskriminierung“ gesprochen, weil EU-Bürger derzeit besser gestellt sind als Deutsche im eigenen Land (wird evtl. behoben, aber derzeit haben diese nicht die Pflicht, nachziehende Ehegatten einen Deutschtest machen zu lassen)

    Du schreibst, dass du lange in Deutschland lebst, vorbildlich integriert bist, hier zur Schule gegangen bist usw.

    Dann verstehe ich dein Problem ehrlich gesagt erst recht nicht. Du hast nämlich alle Voraussetzungen, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Und das solltest du auch tun, um vollwertiges Mitglied im deutschen Staat zu werden. Denn natürlich haben Ausländer in Deutschland weniger Rechte als Deutsche, das sagt schon das Grundgesetz. Ein Beispiel wäre etwa das Wahlrecht.

    Insofern sollte jeder, der in Deutschland länger lebt, auch die deutsche Staatsbürgerschaft anstreben. Man muss sich irgendwann schon entscheiden, wo man in erster Linie hingehört.

  3. M. Özkan sagt:

    Hallo !
    Ich beginne almelich den Standpunkt einiger deutschen ansatzweise zu verstehen, Gell!!!

    Ach ja, nur so zu Info
    http://www.isoplan.de/aid/index.htm?http://www.isoplan.de/aid/1999-3/karte.htm

    Sag mal was ist eigentlich mit den Uhreinwohnern Amerikas passier bzw. was ist aus ihnen geworden???
    Hatten die nicht so schöne Harre???

    Warum schließen die von sich auf andere?
    Man sollte nicht von sich selber auf andere schließen.

    Echt lustig, für wie blöd die uns halten!!

  4. Takeyo sagt:

    Frankfurter schrieb :“Und, auch diese Bemerkung muss erlaubt sein, wenn die LIebe wirklich so groß ist, steht doch einer vorübergehenden Familienzusammenführung im Heimatland nichts im Wege. Eine wirkliche erzwungene Trennung findet durch das neue Zuwanderungsgesetz also nicht statt.“

    Sag mal, du glaubst doch nicht wirklich das du nur im enfertesten verstehst was da läuft? Ich bin in Frankfurt geboren, habe einen deutschen Pass und bin hier zur Uni gegangen. Habe meine Frau in der Türkei kennen gelernt. Sie ist Biologin, hat zwei Uni abschlüsse und spricht fließend Englisch.

    Genau so wie die Frau meines besten freundes und Kommilitonen. Beide Damen haben ihren Antrag gleichzeitig abgegeben, beide erfüllten vollständig die Kriterien, jedoch wurde der Frau meines Kommilitonen die VISA verweigert, ohne Grund. Erst im Juli dieses Jahres muss das Konsulat sich rechtfertigen, warum eine Visa abgelehnt wurde.

    Du wirst also weder mir noch meinem Kommilitonen weis machen können das das mit rechten dingen zu geht.

    Mir wurde im Ordnungamt Frankfurt gesagt, das jeder Ausländer der aus einem moslemischen Land kommt, generell nicht zu erwarten hat das er eine Visa bekommt, wenn du also als deutscher, eine Frau aus Thailand mal so einfach per Katalog bestelllst wird das einfacher gehn als jemanden aus der Türkei zu heiraten.

    Also rede hier nicht so herrum, von wegen alles in Butter. Nichts ist in Butter in der BRD, nichts.