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Soysal-Urteil

Petition gegen Visumspflicht türkischer Staatsbürger eingereicht

Der Hamburger Rechtsanwalt Ünal Zeran und seine Kollegin Ilknur Baysu sowie die Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Saydam, haben unabhängig voneinander eine offizielle Petition beim Deutschen Bundestag und Europäischen Parlament gegen die Visumpflicht für türkische Staatsbürger eingereicht.

Dienstag, 31.03.2009, 20:18 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 20.08.2010, 23:51 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Europäische Parlament wird darin aufgefordert, die EU-Kommission unverzüglich für die Einhaltung einer einheitlichen Einreisebestimmung für türkische Staatsangehörige zu beauftragen. Hintergrund der Petition ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Februar 2009 in der Rechtssache C-228/06 – Soysal und Savatli gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das Gericht hatte entschieden: „Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls, das am 23. November 1970 in Brüssel unterzeichnet und durch die Verordnung (EWG) Nr. 2760/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 im Namen der Gemeinschaft geschlossen, gebilligt und bestätigt wurde, ist dahin auszulegen, dass er es ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls verbietet, ein Visum für die Einreise türkischer Staatsangehöriger wie der Kläger des Ausgangsverfahrens in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu verlangen, die dort Dienstleistungen für ein in der Türkei ansässiges Unternehmen erbringen wollen, wenn ein solches Visum zu jenem Zeitpunkt nicht verlangt wurde.“

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Rechtsanwalt Ünal Zeran betont, dass durch die Einführung der visafreien Einreise auch die wirtschaftliche Beziehung zur Türkei gestärkt und eine jahrzehntelange rechtswidrige Behandlung von türkischen Staatsangehörigen beendet werde.

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In dieser Angelegenheit hatten die Rechtsanwälte Dr. Rolf Gutmann und Dr. Gerhard Strate am 20. März 2009 zudem Strafanzeige gegen den Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erstattet. Schäuble, so Gutmann und Strate in ihrer Strafanzeige, “missachtet seine Rechtspflicht, seine Untergebenen zu straffreiem Handeln anzuleiten und hält eine Weisung aufrecht, deren Befolgung die ausführenden Beamten der Bundespolizei dem Strafvorwurf der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) aussetzt.“

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Das Bundesministerium des Innern hatte erklärt, es sehe die Rechtslage als im Wesentlichen unverändert an. Weder Touristen, Geschäftsleute noch andere türkische Staatsangehörige dürften ohne ein Visum nach Deutschland reisen. Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs betreffe lediglich türkische Fernfahrer, die für zwei Monate ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen könnten. Politik

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  1. umut sagt:

    Ich grautliere alle Anwälte, die so aufmerksam diese Sache verfolgen und weiter gegen diese Ungerechtigkeit kämpfen. Türkische Staatsbürger sind auch nur Menschen und sollten nicht diskriminiert werden. Ich hoffe,dass alle Anwälte erfolgreich werden, die sich für die Visumfreiheit von türkischen Touristen einsetzen !!

  2. Taner Calimli sagt:

    Hallo ich hoffe das das visum englich weg geht ich war dises jahr wider in der türkei und hatte einen echten klos im hals wo ich meine familie verlassen muste und wo ich denn nach bulgarien gefahren bin da traute ich meinen augen nicht massig bulgaren richtung deutschland aber meine familie darf nicht zu mir kommen ich appelire an deutschlan bitte las das mit dem visum sein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  3. Werner sagt:

    > eine offizielle Petition beim Deutschen Bundestag und Europäischen
    > Parlament

    Na, wenigstens auch beim Europäischen Parlament. Über die Visa-Politik kann Deutschland nicht mehr alleine entscheiden.

    Ich nehme an, das europ. Parlament wird die Überbringer der Petition darauf hinweisen, dass diesezüglich Verhandlungen zwischen Türkei und EU-Kommission laufen. Es hat also wenig Zweck, auf die deutsche Regierung einzudreschen.

  4. Bernd sagt:

    Wieso ist ein Visum eine Diskriminierung?