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Ehegattennachzug

Ausnahmeregelung oder göttliche Gerechtigkeit?

Wie die Familiennachzugsregelungen im Aufenthaltsgesetz gestrickt sind, wie die Politik in dieser Angelegenheit tickt, wie kurzsichtig Medien sind und wie allmächtig Gott sein kann, zeigt ein Fall einer sehbehinderten Spätaussiedlerin aus Russland bzw. Celle.

Von Mittwoch, 22.04.2009, 11:49 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 02.05.2014, 12:09 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Frau Allah Mikhels Ehemann und die beiden volljährigen Kinder reisten im Sommer 2007 als Spätaussiedler von Russland nach Deutschland ein und erhielten deutsche Pässe. Mutter Allah Mikhel (48), seit 28 Jahren mit Ivan verheiratet und seit fünf Jahren so gut wie blind, musste zunächst in Russland bleiben. Die deutsche Botschaft in Moskau verweigerte das Visum zum Ehegattennachzug mit Verweis auf die fehlenden Sprachkenntnisse. Allah Mikhel reiste kurz vor Weihnachten 2008 dann doch noch mit einem polnischen Schengen-Visum zu ihrer Familie.

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Den im Anschluss an die Einreise gestellten Antrag der russischen Ehefrau auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wies die Ausländerbehörde unter Berufung auf die Rechtslage ab. Der Nachweis von Deutschkenntnissen mit dem erforderlichen Sprachniveau A 1 sei nicht erbracht worden. Der bestandene Sprachtest sei nach dem Gesetz nun einmal Voraussetzung für eine Familienzusammenführung. „Wir haben rechtlich keinen Spielraum“, so die Ausländerbehörde.

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Das im Anschluss angerufene Lüneburger Verwaltungsgericht bewertete die Rechtslage nicht anders. Der Ehefrau sei es zuzumuten, „das erforderliche Visum vom Ausland zu beantragen“. Eine Sehbehinderung schließe die Möglichkeit zum Erlernen der deutschen Sprache nicht aus. Anschließend wurde Allah Mikhel aufgefordert, „freiwillig“ auszureisen.

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Wo öffentlicher Druck, da ein Weg
Der Fall der Familie Mikhel wurde publik. Öffentlicher Druck baute sich auf, da die Ehegattennachzugsregelungen für Fälle wie solche, keine Ausnahmeregelung vorsah. Argumente wie, die Familie könne das familiäre Zusammenleben auch im Ausland fortführen, da der Ehemann der russischen Sprache mächtig sei oder das familiäre Zusammenleben könne durch gelegentliche Auslandsbesucher aufrecht erhalten werden, fielen in diesem Fall nicht. Möglicherweise das Ergebnis der medialen Drucksituation, um die Empörung und Verständnislosigkeit in der Öffentlichkeit in Grenzen zu halten.

Wie auch immer. Das Bundesinnenministerium gab in der Folgezeit dem Druck nach und erklärte schließlich, dass Allah Mikhel in Deutschland bleiben darf. Diese Kehrtwende im Fall der russischen Mutter löste allerdings eine Diskussion darüber aus, ob das Bundesinnenministerium möglicherweise eine Ausnahmeregelung für blinde Menschen geschaffen habe.

Die Klarstellung kam von höchster Stelle und ließ nicht lange auf sich warten. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium und Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Christoph Bergner, erklärte vergangenen Freitag per Pressemitteilung, dass „die positive Aufnahmeentscheidung durch das Bundesministerium des Innern im Fall der russischen Staatsangehörigen Frau Allah Mikhel“ nichts mit der Schaffung einer Ausnahme für sehbehinderte Menschen zu tun habe.

„Maßgeblich waren allein die Übergangsregelungen, die das Bundesministerium des Innern im Bereich des Ehegattennachzugs von Spätaussiedlern getroffen hat.“, so Bergner. Das Vertriebenenrecht verfolge im Bereich des Ehegattennachzugs das Ziel, dauerhafte Familientrennungen zu vermeiden. Die Rechtslage nach Änderung des Aufenthaltsrechts durch das Richtlinienumsetzungsgesetz lasse den Ehegattennachzug zu Spätaussiedlern nach wie vor nur dann zu, wenn der nachziehende ausländische Ehegatte über einfache Deutschkenntnisse verfüge.

Der Ehemann von Allah Mikhel gehöre aber zu einer Gruppe von Spätaussiedlern, die kurz vor Änderung des Aufenthaltsrechts in der Annahme nach Deutschland einreisten, ihr Ehegatte könne auch ohne Sprachkenntnisse nachziehen. „Für diese Personen hat das Bundesministerium des Innern unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes Übergangsregelungen geschaffen, die einen Nachzug auch ohne Sprachkenntnisse ermöglichen.“, führte Bergner aus.

Die Schlussfolgerung
Das Bundesinnenministerium räumt mit dieser Erklärung ein, dass die Ehegattennachzugsregelungen im Aufenthaltsgesetz im Einzelfall zu einer dauerhaften Familientrennung führen können, für die keine Ausnahmeregelung vorgesehen ist, wie die Behörden- und Gerichtsentscheidungen zeigen. Des Weiteren räumt das Bundesinnenministerium ein, dass der Vertrauensschutz greift, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung die Ehepartner davon ausgehen durften, der Ehegatte könne auch ohne Sprachkenntnisse nachziehen. Wichtige Erkenntnisse!

Offen bleibt allerdings die Frage, weshalb Spätaussiedlern eine im Vertriebenenrecht verankerte Regelung – die Vermeidung einer dauerhaften Familientrennung – zu Gute kommt und für deutsche Staatsbürger, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind – selbst für die, die keinen Migrationshintergrund haben – kein ähnlicher Schutz vorgesehen ist.

Die fehlende – allen Bekundungen der Bundesregierung zum Trotz – „Ausnahmeregelung“ für Betroffene, die nicht Spätaussiedler sind, hat bisher keine und wird auch in Zukunft keine Empörung in Deutschland auslösen, trotz tausender Leidtragender der Ehegattennachzugsregelung. Ganz im Gegenteil. Journalisten werden sich zurücklehnen und das gute Ende für die Familie Mikhel – so erfreulich der Ausgang auch ist – als Sieg der so genannten vierten Staatsgewalt gegen die übrigen drei Staatsgewalten Legislative, Judikative und Executive verbuchen und als Erfolg des Journalismus feiern und davon träumen, dass Deutschland eben doch ein Rechtsstaat ist, in der die Gerechtigkeit am Ende immer siegt. Frohes erwachen!

Wenn Gott (Allah) und sein Engel für Gerechtigkeit (Mikail) hier nicht zusammen gekommen wären, hätten wir Gerechtigkeit im Zusammenhang mit den Ehegattennachzugsregelungen nicht einmal im Einzelfall erlebt. Meinung

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  1. Umut sagt:

    Ich hoffe, dass diese Regelung irgend wann mal ganz abgeschaffen wird, weil es total gegen die Menshenrechte ist und das Recht von Familie und Eheschutz verletzt. Dieses Gesetz schadet den Menschenrechten in Deutschland und trennt Ehepaare für Monate, Jahre oder auch für immer ! Ist das der Eheschutz in Deutschland, den man sich vorstellt ? Man kann die deutsche Sprache viel besser in Deutschland lernen als wo anders !

  2. delice sagt:

    Erleuchtendes auch in Bezug auf die generelle Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft für Erb- und Statusdeutsche. Damit gilt für sie nie folglich mehr der § 25 Abs. 1 StAG!

    Verweis auf den neuen Beitag von mir:

    http://www.migazin.de/2009/04/12/doppelte-staatsburgerschaft-ist-fur-jeden-dritten-einburgerungskriterium/comment-page-1/#comment-816

  3. Klaus-Dieter Boden sagt:

    Hallo Umut !
    Reg Dich doch einfach nicht zu sehr auf. Dein Herzinfarkt nützt letzten Endes keinem . Seit 2005 werden in diesem wunderschönen Deutschland nicht nur die eigene Verfassung, sondern auch europäisches Recht und dreisterweise auch internationales Menschenrecht in einer derart infamen Weise ausgehebelt, daß ich nicht halb soviel Nahrung zu mir nehmen kann, wie ich kotzen möchte ! Mal sehen , was die Wahlen bringen. Aber, so vermute ich, weißt Du ja sicher: Wenn Wahlen etwas änderten, wären sie verboten ! Laß Dir Deine menschliche Meinung jedoch von keinem nehmen.
    Herzliche Grüße, Klaus

  4. Reiner Renkens sagt:

    Vielleicht sollten die Leute welche diese Gesetze beschließen erstmal am eigenen Leibe erfahren was es heißt von seinem Lebensgefährten 12 oder 18 Monate getrennt zu leben. Mit dem selben Gehalt was ein normaler Staatsbürger verdient.
    Vielleicht würden diese Personen dann anders darüber Denken und auch nicht sagen das 1000 Stunden Deutschkurs zu zumuten wären.
    Alleine schon ein Besuchervisum zu bekommen kann die reinste Hölle werden, selbst dann wenn die Personen Verheiratet sind und im Rahmen zum erlernen der Deutschen Sprache von Ihren Lebensgefährten eingeladen worden sind.
    In einen Fall weiß ich das die Frau durch den Stress Ihr Kind verloren hat und das die Bearbeiter von Visumsanträgen nicht mal ein Sparbuch von einem Renteneinzahlungsbuch unterscheiden können.
    Mich würde auch mal Interessieren was alle Bundesbürger dazu sagen würden wenn Sie von Ihren Lebensgefährten unfreiwillig getrennt leben müßten für längere Zeit.
    Ich hoffe dass das Bundesverfassungsgericht eine positive Entscheidung trifft mit ein bischen mehr Weitsicht als unsere Regierung zu Tage legt.
    Es ist auch komisch das Petitionen in diesen Bereich nicht öffentlich gemacht werden und immer noch in der Parlamentarischen Prüfung stehen, wärend jüngere schon abgeschlossen sind.
    Mit freundlichen Gruß Renkens

  5. Udo Kuffer sagt:

    Petitionen: Als ich eine Petition verfaßt habe, wurde mir mitgeteilt, dass sie nicht angenommen wird, weil schon eine sinngleiche in der parlamentarischen Prüfung sei. Übrigens ist sie schon seit Februar 2008 dort und war bis August 2009 nicht abgeschlossen.

    • elimu sagt:

      die selbe antwort habe ich auch bekommen… außerdem kann man noch nicht einmal die bestehende Petition mitunterzeichnen.. richtig schade… macht man sich umsonst die Mühe.

  6. Pingback: EuGH Generalanwalt: Sprachanforderungen vor dem Ehegattennachzug verstößt gegen EU-Recht - MiGAZIN