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Volkszählung

Soll die Religionszugehörigkeit erfasst werden?

Die im Rahmen der Volkszählung 2011 beabsichtigte Erfassung der Religionszugehörigkeit kann ein richtiger Schritt sein, um einen politischen Ausgleich hinsichtlich der Anerkennung zumindest von religiösen Rechten zu erlangen. Hierbei wird nicht aus juristischer Perspektive argumentiert, sondern aus der pluralistischen, demokratischen Sichtweise zur Anerkennung einer Bevölkerungsgruppe, nämlich der Muslime. Denn damit könnte die Möglichkeit zur Erlangung des demokratischen Rechts auf offizielle Anerkennung des Islam verbunden werden.

Von Donnerstag, 30.04.2009, 12:53 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 05.09.2010, 3:27 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die juristischen Bedenken aus der pluralistischen, demokratischen Sichtweise her werden jedoch ebenso an dieser Stelle getragen, da damit eine rechtliche Aussonderungsmöglichkeit in einer extremen Situation gegeben sein könnte (Stichwort: Suche der Polizei nach islamistischen Terroristen/Extremisten, welche dann religionsspezifisch erfolgt). Wie brisant diese Frage ist, verdeutlicht sich allein am Beispiel Kerpens und es ist davon auszugehen, dass sich dies in sehr vielen Städten Deutschlands widerspiegelt.

Beispielsweise ist es auch in der Stadt Kerpen nicht erfasst, wie viel Muslime tatsächlich hier leben. Inoffiziellen Schätzungen zufolge sollen es ca. 7.000 sein. D.h. umgerechnet auf die Bevölkerungszahl würden 11% der Bevölkerung in der Stadt Kerpen danach dem islamischen Glauben angehören. Da sie in den offiziellen Statistiken nicht erfasst sind, haben sie auch keine rechtliche und politische Bedeutung. Das ist ein hoher Anteil an Bevölkerung, die offiziell „nicht vorhanden“ ist. Zudem ist die muslimische Bevölkerungsgruppe überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen oder geht nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen nach. Jeder vierte Ausländer in Kerpen ist arbeitslos. Davon sind rund 50% Langzeitarbeitslose. Die muslimische Bevölkerung erleidet eine mehrfache Diskriminierung aufgrund ihrer zusätzlichen geographischen Verortung in spezielle Stadteile (Beispiel: Kerpen/Nordring). Zu der religiösen Segregation hat sich eine Segregation auf dem Arbeitsmarkt und im Wohnort als auch in der Bildung vollzogen. Auch hier zeigt sich, dass sich nicht nur die meisten muslimischen Jugendliche in der Hauptschule befinden, sondern dass sie mittlerweile sogar ohne einen Schulabschluss von der Schule gehen.

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Nicht erfasst ist auch die Kriminalitätsstatistik nach religiösen Kriterien. Feststellbar ist beispielsweise lediglich, dass sich gerade in den letzten Jahren die Zahl der Tatverdächtigenbelastungszahlen im Bereich der Eigentumsdelinquenz unter den ausländischen Bürgern in Kerpen zugenommen hat. Welche Folgen würde eine Suche und Veröffentlichung von Zahlen, die die Kriminalität nach religiöser Zugehörigkeit erklären will, wohl zeitigen? Wie hilfreich wäre eine solche Vorgehensweise in der Frage des pluralistischen Zusammenlebens der Bevölkerung?

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Ist es zu erwarten, dass mit der Volkszählung doch gegen das Grundgesetz verstoßen wird? Oder dass eher statistisch sogar deutlich werden wird, dass Integration eine soziale Frage – nicht nur in Kerpen – ist? Und es wünschenswert wäre, wenn die Integrationspolitik eine Lösung für die soziale Frage beinhaltet. Als Fazit kann hierbei gezogen werden, dass eine pluralistisch und demokratisch orientierte Diskussion darüber notwendig erscheint.

Prof. Dr. Ludwig Schmahl

Prof. Dr. Ludwig Schmahl

Rezension:

Prof. Dr. Ludwig Schmahl 1

Der Bundestag hat den Weg zur Vorbereitung der für das Jahr 2011 geplanten Volkszählung in Deutschland frei gemacht: Mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedete das Parlament am 29. April dieses Jahres einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, welcher der geänderten Fassung des Innenausschussen entspricht: Darin sind die Parlamentarier über die Vorgaben der EU-Zensusverordnung hinausgegangen: Es wird nicht die gesamte Bevölkerung befragt, sondern nur ein Teil. Dabei hat der Bundestag den Anteil von acht Prozent auf 10 Prozent erhöht. Ferner sieht die geänderte Fassung die Abfrage nach dem Herkunftsland der Eltern vor. Schließlich ist die Abfrage der religiösen Zugehörigkeit in das Gesetz aufgenommen worden.

Die Verfasserin weist zu Recht auf die Risiken und Chancen der Frage nach der Religion im Hinblick auf die in Deutschland lebenden Muslime hin: Sie stellen einen nicht unerheblichen Anteil der Bevölkerung . Ein Nachweis der tatsächlichen Zahl der Muslime ist aber schon aufgrund der Befragung nur eines geringen Anteils der Bevölkerung kaum möglich, auch wenn Register der Einwohnermeldeämter und sonstiger Unterlagen der Verwaltung herangezogen werden. Außerdem besteht keine Verpflichtung zur Angabe der Religionszugehörigkeit.

Muslime gehören zutreffend zu einer Bevölkerungsschicht, welche im Vergleich zur Gesamtbevölkerung benachteiligt ist. Hier trifft die Verfasserin den entscheidenden Hinweis: Integration ist eine soziale Frage, welche verstärkt in Angriff genommen werden muss. Das belegen die Nachweise über die Situation in Kerpen. Die staatliche Anerkennung der Muslime als religiöse Gemeinschaften wäre dann der richtige Weg, um eine effektive Integration voranzutreiben.

  1. Professur an der Panstwowa Wyzsza Szkuola Zawodowa (University of Applied Sciences) Witelon in Legnica/Polen.
Meinung
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  1. Zafer sagt:

    Wie soll das denn überhaupt funktionieren. Der Zensus soll doch soweit ich weiß, hauptsächlich über einen Datenabgleich erfolgen. In den Meldeämtern ist doch oftmals gar nicht registriert, wer Muslim ist, und wer nicht. Und wenn es keine richtige Volkszählung gibt, wird doch die Zahl dadurch nur verfälscht, oder nicht?

    • bluebird sagt:

      Ich hab gehört, dass soll auhc über die Staatsangehörigkeit festgestellt werden können. Wer aus der Türkei kommt, ist dann wohl automatisch Moslem.

      • Zafer sagt:

        Ja Super, dann tauch ich wohl als deutscher Staatsbürger als Nicht-Muslim auf, oder was? Und nicht jeder, der Türke ist, muss doch unbedingt Muslim sein. Es gibt doch zb auch Christen in der Türkei. Da kann doch nie ein realistisches Ergebnis rauskommen?

  2. Bekir Altas sagt:

    Trotz der vorgetragenen und begründeten Bedenken halte ich die Erfassung der Religionszugehörigkeit ebenfalls für wichtig und richtig. Andernfalls werden Politiker in Zukunft weiterhin anhand von Schätzungen Entscheidungen treffen müssen. So wies der NRW-Integrationsminister Armin Laschet (CDU) zu Recht darauf hin, dass etwa für den islamischen Religionsunterricht an den Schulen die zuverlässige Ermittlung von Schülerzahlen unerlässlich ist. Dies gelte ebenso für die Entwicklung von universitären Bildungsangeboten für islamische Geistliche oder die Planung von Altenheimen und Pflegeeinrichtungen, die kultursensibel auf muslimische Besonderheiten achten, so wie dies für Christen und Juden längst selbstverständlich ist.

    Der Hinweis von Prof. Schmahl, dass die Heranziehung von Registereinträgen der Einwohnermeldeämter und sonstiger Unterlagen der Verwaltung nicht ausreichend für die Erfassung seien, ist m.E. ebenfalls richtig und ist seitens der Politik ernst zu nehmen. Verschärft wird die Situation nämlich mit dem neuen Personenstandsgesetz, wonach ab dem 1.1.2009 alle Urkunden, z.B. die Geburtsurkunde nur noch den Hinweis auf eine Religionszugehörigkeit vorsehen, wenn diese den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hat. Die Religionszugehörigkeit etwa von Muslimen wird künftig also erst gar nicht erfasst. Wie sollen unter diesen Umständen zuverlässige Zahlen ermittelt werden?

  3. Klaus-Dieter Boden sagt:

    Könnte es nicht auch so sein, daß alle Muslime ( tatsächlich existierende wie auch zukünftig geborene) in eine eventuelle „Warndatei“ aufgenommen werden sollen, so quasi als zukünftiger Terroristenschutz ? Ich erinnere nur an die kürzlich vorgestellte, Gott sei Dank z. Zt. nicht praktikable „Warndatei“ für Menschen und Institutionen, die mehr als 5 mal innerhalb von 2 Jahren Gäste aus Drittstaaten einladen, voll erfaßt und unter die behütenden Blicke des Verfassungsschutzes gestellt werden sollten ! Es lebe die Religionsfreiheit in unserem Lande ( Artikel 4 unseres Grundgesetzes vom 08.Mai 1949 ) !

  4. Informant sagt:

    „Ich hab gehört, dass soll auhc über die Staatsangehörigkeit festgestellt werden können. Wer aus der Türkei kommt, ist dann wohl automatisch Moslem.“

    Das ist falsch, wie ein Blick ins Gesetz zeigt.

    Die Religionszugehörigkeit wird aus einem Abgleich der Meldedaten plus einer repräsentativen Haushaltsbefragung von rund 10 Prozent der Bevölkerung gewonnen (d.h. rund 10 Prozent der Bevölkerung werden direkt mit einem Erhebungsbogen befragt.). Da Muslime nicht über die Meldedaten erfaßt sind, greift für sie vor allem diese statistische Erhebung „Haushaltsbefragung“. Dabei kann für Muslime die Angabe zur Religionszugehörigkeit nur freiwillig erhoben werden (die Ausnahmen der Weimarer Reichsverfassung, die eine verpflichtende Erhebung für Religionsgesellschaften ermöglichen, greifen nur bei Körperschaften d. öffentlichen Rechts) .

    Bei allem Respekt, aber ich halte es schon für äußerst bedenklich, wenn hier nur Leute zu Worte kommen, die offensichtlich weder das Gesetz gelesen haben, noch tiefergehende Einblicke in die Problematik haben. So schürt man nur wieder Ängste bei der Muslimen, Aber so langsam habe ich das Gefühl, genau das ist auch gewollt. Traurig aber wahr.