Die Grüne
Gesetzesentwurf zur Streichung der Optionsregelung
Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, den Optionszwang aus dem Staatsangehörigkeitsrecht zu streichen und legen einen Gesetzesentwurf vor. Mit der Optionsregelung ticke eine integrationspolitische Zeitbombe, die jedes Jahr bis zu 40.00 Jugendliche treffe.
Donnerstag, 07.05.2009, 7:18 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 0:23 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Zur Begründung führen die Grünen aus: „Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes durch die rot-grüne Koalition war ein entscheidender gesellschaftspolitischer Fortschritt, mit dem das Recht an die elementaren Notwendigkeiten eines Einwanderungslandes angepasst wurde. Der Optionszwang, der von den Betroffenen verlangt, sich mit der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, ist jedoch zu streichen.“
Es sei integrationspolitisch kontraproduktiv, Menschen, die von ihrer Geburt an Teil dieser Gesellschaft sind, dazu zu zwingen, mit ihrer Volljährigkeit eine Entscheidung zu treffen, die ihre Zugehörigkeit in Frage stelle. Im Moment seien zwar nur relativ wenige junge Menschen vom Optionszwang betroffen, aber schon bald würden jedes weitere Jahr in dem der Optionszwang gelte, circa 40.000 weitere Betroffene dazukommen. „Es tickt mithin eine integrationspolitische Zeitbombe.“
Auch unter Gesichtspunkten der Gleichbehandlung sei die bisherige Optionsregelung problematisch. Bei anderen Staatsangehörigen, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, gebe es eine derartig bedingte Staatsangehörigkeit nicht. Die Regelung sei daher nicht nur in Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) bedenklich, sondern liege zumindest in der Nähe – da sie an Abstammung und Herkunft anknüpfe – eines Verstoßes gegen die strikten Differenzierungsverbote des Art. 3 Abs. 3 GG. Die Grünen unterstreichen ihre Bedenken mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 669/04) aus dem Jahre 2006.
INFOBOX
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortsprinzip (§ 4 Abs. 3 StAG) oder durch Einbürgerung nach § 40 b StAG erhalten hat, muss mit Beginn der Volljährigkeit und spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erklären, ob er die deutsche oder die andere Staatsangehörigkeit behalten will (sog. Optionspflicht).Wird eine Erklärung zu Gunsten der anderen Staatsangehörigkeit abgegeben, so geht die deutsche Staatsangehörigkeit damit verloren. Gleiches gilt automatisch, wenn bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres keine Erklärung abgegeben wird.
Wer seine deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, muss dies rechtzeitig erklären. Zugleich geht damit die Verpflichtung einher, die andere Staatsangehörigkeit aufzugeben. Ein Nachweis darüber muss bis zum vollendeten 23. Lebensjahr vorliegen. Andernfalls geht die deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls automatisch verloren.
Schließlich sei darauf hinzuweisen, dass kein Staat der Welt – außer Deutschland – einen derartigen Optionszwang kenne, obwohl viele Staaten Elemente des Ius Soli in ihrem Staatsangehörigkeitsrecht nutzen würden.
Außerdem, so die Grünen, sind weitere Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht erforderlich, um insbesondere die Einbürgerung zu erleichtern. Der vorgelegte Entwurf beschränke sich jedoch auf die Beseitigung des Optionszwanges, da – angesichts des Widersinns dieser Regelung – darauf zu hoffen sei, dass zumindest über diese notwendige Maßnahme ein Konsens erzielt werden kann.
Union, SPD, FDP und Die Linke
Auf Widerstand dürfte der vorgelegte Gesetzesentwurf vor allem bei der Union stoßen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble lehnte noch 2008 eine Lockerung der Regeln für den Doppelpass ab. „Ich sehe hier keinen politischen Handlungsbedarf“, sagte er. Die große Mehrheit der Deutschen sei gegen eine doppelte Staatsbürgerschaft. „Wir zwingen niemanden dazu, Deutscher zu werden“. Ähnlich sah es Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach, der sich 2008 zwar für die Abschaffung der Optionsregelung ausgesprochen hatte, aber zurück zum Staatsangehörigkeitsrecht von vor 1999 wollte, wo die doppelte Staatsbürgerschaft nicht einmal als Option vorgesehen war. Zuspruch dürften die Grünen auch nicht von der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU) erhalten, die sich in der Vergangenheit ebenfalls gegen Erleichterungen bei der doppelten Staatsbürgerschaft ausgesprochen hatte.
Der Grünen-Vorstoß dürfte allerdings von der Linkspartei unterstützt werden. Die Linke hatte bereits Mitte 2008 in einem Antrag sich für die Abschaffung der Optionsregelung stark gemacht und gegen die Stimmen der CDU/CSU, SPD und der FDP gescheitert.
Die SPD hatte – trotz „Sympathien für einzelne Forderungen der Opposition“ – sich im Ergebnis gegen die Streichung des Optionsmodells ausgesprochen. Die FDP wollte ebenfalls am Optionsmodell festhalten, signalisierte aber Gesprächsbereitschaft, um eventuell „nachjustieren“ zu können. Politik
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