Bundesjustizministerium
Zypries für EU-weite Stärkung der Bürgerrechte in Strafverfahren
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries möchte die Rechte der EU-Bürger im Strafverfahren stärken. Ein Informationsblatt soll Beschuldigte zu Beginn eines Strafverfahren in ihrer Sprache über ihre Rechte aufklären.
Donnerstag, 07.05.2009, 7:18 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 29.08.2010, 16:31 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
„Die Bürgerrechte sind die Basis unserer rechtsstaatlichen Grundordnung, auf nationaler und auf europäischer Ebene. Deshalb müssen wir für die Bürgerinnen und Bürger die Bürgerrechte im gesamten europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wirksam schützen und ihnen zur Durchsetzung verhelfen. Dies gilt vor allem für den Bereich des Strafverfahrensrechts. Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2007 ist die Einigung auf einen gemeinsamen Rahmenbeschluss zu Mindeststandards im Strafverfahren leider knapp am Widerstand weniger Mitgliedstaaten gescheitert. Deshalb gehen wir jetzt einen anderen Weg: Ein Informationsblatt (letter of rights) soll Beschuldigte zu Beginn eines Strafverfahren in ihrer Sprache über ihre Rechte aufklären, sie also beispielsweise darüber informieren, ob sie Anspruch auf einen Verteidiger oder Dolmetscher haben,“ sagte Zypries in Berlin.
Um die Diskussion über den Inhalt eines solchen Informationsblattes auf einer soliden Faktenbasis führen zu können, hat das Bundesministerium der Justiz ein Forschungsvorhaben bei Prof. Taru Spronken, Universität Maastricht, in Auftrag gegeben. Sie wird europaweit untersuchen, welche strafprozessualen Rechte den Beschuldigten in Ermittlungs- und Strafverfahren in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zustehen und auf welchem Weg Beschuldigte über ihre Rechte informiert werden. Nach Abschluss der Untersuchung sollen die Ergebnisse der Studie im Rahmen einer Tagung diskutiert und schließlich veröffentlicht werden.
„Wer seine Rechte nicht kennt, kann sie auch nicht wahrnehmen. Deshalb ist die Information über Beschuldigtenrechte für Betroffene, die mit einem Strafverfahren in einem anderen Mitgliedsstaat konfrontiert sind, so wichtig. Ich hoffe, dass wir mit den Ergebnissen aus der Studie zügig zu einer EU-weiten Verständigung über die Inhalte eines solchen Informationsblattes kommen können“, sagte Zypries.
Das Forschungsprojekt, das bis Herbst 2010 abgeschlossen werden soll, wird von der EU-Kommission finanziell gefördert. Von den über 50 Vorhaben, für die im vergangenen Jahr Fördermittelanträge bei der EU-Kommission gestellt wurden, hat dieses Projekt in der Bewertung der EU-Kommission am besten abgeschnitten. Unterstützt wird es zudem vom Europarat, der Universität Maastricht, dem Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich, der European Criminal Bar Association und dem Deutschen Richterbund.
Zur Vorgeschichte:
Bereits 2004 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss vorgelegt, mit dem die Rechte von Unionsbürgerinnen und Unionsbürger umfänglich gestärkt werden sollten, gegen die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsstaat ein Strafverfahren anhängig ist. Eine Einigung über den Rahmenbeschluss scheiterte jedoch am Widerstand einiger Mitgliedstaaten, denen die diskutierten Regelungen zu weit gingen. Deutschland hatte das Dossier während seiner EU-Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2007 erneut aufgegriffen und einen Kompromissvorschlag präsentiert, der sich auf drei grundlegende Verfahrensrechte konzentrierte:
- das Recht auf Information,
- das Recht auf Verteidigung und
- das Recht auf einen Dolmetscher und die Übersetzung von Dokumenten.
Neben der Verpflichtung aller Mitgliedstaaten, diese Rechte zu wahren, sollte durch einen Anhang zum Rahmenbeschluss sichergestellt werden, dass der Betroffene die maßgeblichen Verfahrensrechte in seiner eigenen Sprache nachlesen kann (Informationsblatt zu Beschuldigtenrechten im Strafverfahren, sog. „letter of rights“). Aber auch dieser Kompromissvorschlag, den 21 Mitgliedstaaten mittrugen, scheiterte am Ende am Erfordernis der Einstimmigkeit. Recht
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