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Einbürgerung

Verstößt Deutschland gegen Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit?

In einer parlamentarischen Anfrage (BT-Drucksache 16/13090) möchte die Linksfraktion von der Bundesregierung Auskunft über die Vereinbarkeit der deutschen Einbürgerungsregeln mit dem Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit vom 6. November 1997 haben, dass am 4. Februar 2002 gezeichnet, am 11. Mai 2005 ratifiziert und am 1. September 2005 in Kraft getreten ist.

Donnerstag, 28.05.2009, 7:40 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 0:47 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Linke führen aus, dass das Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit Bestimmungen zur Einbürgerungserleichterung vorsehe, von denen fraglich sei, ob sie in der deutschen Einbürgerungspraxis hinreichend berücksichtigt würden. Dies sei umso bedenklicher, als für das Jahr 2008 mit einem erneuten erheblichen Rückgang der Einbürgerungszahlen um etwa 15 bis 18 Prozent gerechnet werden müsse (wir berichteten).

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In einem umfangreichen Fragenkatalog macht die Linksfraktion auf zahlreiche Unstimmigkeiten der in Deutschland geltenden Einbürgerungsregeln und Anwendungshinweisen mit dem Übereinkommen aufmerksam.

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Auch sei das Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit für Deutschland bereits am 21. Dezember 2002 außer Kraft getreten. „Die Bundesrepublik Deutschland ist damit nicht (mehr) zur Vermeidung der Mehrstaatigkeit aufgrund internationaler Vereinbarungen verpflichtet.“, so die Linksfraktion. Vor diesem Hintergrund möchten Fragesteller beispielsweise wissen, ob sich die Bundesregierung für eine allgemeine Akzeptanz der Mehrstaatigkeit einsetzen werde.

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