Anzeige

CDU/CSU, SPD, FDP

Kein Kommunalwahlrecht für Drittstaatler

Die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Ausländer aus Nicht-EU-Ländern war gestern Gegenstand zweier Abstimmungen im Deutschen Bundestag. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollte mit ihrem Gesetzesentwurf ebenso wie die Fraktion DIE LINKE mit ihrem Antrag erreichen, dass in Deutschland lebenden Ausländern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, das aktive und passive kommunale Wahlrecht eingeräumt und ihnen die Teilnahme an Abstimmungen auf kommunaler Ebene ermöglicht wird.

Freitag, 29.05.2009, 12:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 20.02.2011, 20:47 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Es sei nach wie vor dringend notwendig, die Integration der in Deutschland wohnenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger durch die dem demokratischen Prinzip entsprechende Einräumung des Kommunalwahlrechtes zu fördern, begründet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihren Antrag. Dadurch verspricht sich die Partei auch die Beseitigung der Ungleichbehandlung zwischen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern sowie den übrigen Ausländerinnen und Ausländern. Nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum kommunalen Ausländerwahlrecht vom 31. Oktober 1990 (BVerfGE 83, 37 und 83, 60) entspreche es ferner der „demokratischen Idee“, „eine Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft einer bestimmten staatlichen Herrschaft Unterworfenen herzustellen“, heißt es überdies in der Begründung der Fraktion DIE LINKE.

Beide Anträge wurden gestern Abend mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP mehrheitlich abgelehnt. Ausländer, die nicht aus einem EU-Land kommen, bleiben damit in Deutschland weiterhin von Wahlen ausgeschlossen. Dass auch die SPD-Abgeordneten dagegen stimmten, obwohl die Sozialdemokraten in der Vergangenheit immer wieder für ein Ausländerwahlrecht geworben hatten, sorgt in der Migrantencommunity  für Verstimmung.  Zur Begründung verwies der Justiziar der SPD-Fraktion, Klaus Uwe Benneter, auf den Koalitionsvertrag mit der Union, der ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten grundsätzlich ausgeschlossen habe.

___STEADY_PAYWALL___
Anzeige
Politik
Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Non-EU-Alien sagt:

    „Zur Begründung verwies der Justiziar der SPD-Fraktion, Klaus Uwe Benneter, auf den Koalitionsvertrag mit der Union, der ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten grundsätzlich ausgeschlossen habe.“

    –> Was für eine irrationale Erklärung. Sieht so Demokratie aus? Auch wenn es den Koalitionsvertrag gibt, frage ich mich wieso musste sich die SPD der CDU beugen und nicht umgekehrt?

    –> Besonders aus der CDU wurde doch die Abstimmung der vier Abgeordneten in Hessen gegen Frau Ypsilanti gelobt und als demokratisch bezeichnet. Die Begründung von Herrn Benneter ist mehr als fraglich.

    –> Ich persönlich habe die Sozialdemokraten immer als Supporter der Migranten gesehen und empfunden. Diese Empfindung schwindet allerdings in den letzten paar Jahren, wenn man sich das Abstimmungsverhalten in „ausländerrelevanten“ Angelegenheiten der SPD so ansieht. Traurig eigentlich… Danke, dass ich schon über 30 Jahre in Deutschland leben „darf“ und Steuern zahlen darf, aber nicht auf kommunaler Ebene wählen darf und meine Stimme abgeben darf… Der vor einigen Monaten zugezogene EU-Ausländer darf das und er hat bestimmt nicht soviel für dieses Land getan, wie ich (Steuern zahlen, Sozialsystem mit sichern, etc.), und ich bezweifle auch, dass er oder sie besser integriert ist.

  2. delice sagt:

    „…Zur Begründung verwies der Justiziar der SPD-Fraktion, Klaus Uwe Benneter, auf den Koalitionsvertrag mit der Union, der ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten grundsätzlich ausgeschlossen habe. …“

    Da war doch eine andere Abstimmung im Bundestag, die die SPD mit den Stimmen der anderen Partein dennoch gegen die Stimmen der CDU/CSU dennoch durchsetzen konnten, im Fall der Abgabe vom syntetischen Dia-Morphin an anhängige Dorogenabhängige – Oder nicht!

    Liebe Wähler aus Drittstaaten mit einer deutschen Staatsdangehörigkeit – nun wisst ihr endlich ein weiteres Mal, was ihr von einer SPD und einer FDP halten könnt. Denn alles andere sind nur Phrasendrescherei!!!!!

  3. delice sagt:

    Da können Bulgaren, Rumänen und alle anderen aus den Neuen EU-Staaten nach 3 Monaten in einer Kummune oder zu den Wahlen des Europäischen Parlaments wählen, und wir dürfen das nach 30, 40 und mehr Jahrzehnten dürfen nur zuschauen – Danke liebe […] SPD und FDP!!!!!

    Die Waren aus der Türkei sind frei – nur nicht die Menschen sind das! Eine Ware hat also mehr Bedeutung und Wert als die Menschen! Das nennt sich dann Rechtsstaat, Demokratie und europäische westliche Zivilisation. Für mich seht das so ähnlich aus, wie im alten Griechenldand!

  4. Krause sagt:

    Das Kommunalwahlrecht hat nichts mit der Aufenthaltsdauer zu tun, sondern mit der staatsrechtlichen Bevorzugung von EU-Bürgern. Dies ist auch vollkommen in Ordnung, da EU-Staaten einander rechtlich nun einmal näher stehen, als Nicht-EU-Staaten. Als Deutscher habe ich ja auch ein Kommunalwahlrecht in allen anderen EU-Ländern. Dies haben die deutschen Rentner in Alanya nicht – was auch vollkommen ok ist. Darüber hinaus bleibt es jedem Türken in Deutschland unbenommen die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen. Will er dies nicht, weil er lieber stolzer Türke bleibt, soll er auch nicht über das fehlende Kommunalrecht jammern. Das Leben ist kein Wunschkonzert.

  5. HL sagt:

    Auf der Suche nach dem Protokol der o.a. Beschlusssitzung habe ich die Beschlussempfehlung vom 14. Mai 2009 in vorläufiger Version gefunden.
    Hier der Link, als Info
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/130/1613033.pdf

    Wichtig ist natürlich, dass das aktive und passive Wahlrecht für Drittstaatler als Problem dargestellt werden.

    Vielleicht hilft es, dass die Anträge auf „Stimmrecht“ lauten und als Ergänzungspunkte zum §§28 Grundgesetz beraten werden.

    Die Aussage von Herrn Benneter ist für mich ein Grund zur Distanzierung von der SPD. Wenn er es wirklich so ausgesagt hat, wird die SPD noch weitere Defizite einbüßen müssen.

  6. umut sagt:

    Spätestens jetzt sollten alle echten Sozialdemokraten wissen, auf welcher Seite die SPD ist. Die SPD entwickelt sich zu einer rechten Partei ! Zum Glück gibt es mit der Linkspartei und den Grünen noch 2 Alternativen !

  7. Hans Schneter sagt:

    Das ist schon unverfroren: ich würde als Ausländer (inkl. ausländischem Pass) niemals auf die Idee kommen, in meinem Gastland wählen zu dürfen, auch nach 30 Jahren nicht. Wäre ich nämlich überzeugt davon, dass dieses Gastland zu meinem Heimatland werden soll, würde ich dessen Staatsbürgerschaft annehmen. Nicht nur,um das Land aktiv mitzugestalten, sondern auch, um mich selbst als Bewohner dieses Landes, als Staatsbürger, zu identifizieren.

    • Katharsis sagt:

      Sie meinen also, um an dem Land, in dem man seinen langfristigen und primären Wohnsitz hat, sollte man nur politisch teilhaben dürfen, wenn man sich so sehr damit identifiziert, dass man dessen Staatsbürgerschaft annimmt und – wie das in Deutschland ja leider der Fall ist – die seiner Heimat damit verliert? Ein unverhältnismäßig hoher Preis! Demokratie funktioniert nur, wenn alle Menschen, die in ihr leben, an ihr teilnehmen dürfen, unabhängig von Nationalität. Aufenthaltsdauer ist gewiss ein Kriterium, nicht aber der Pass.

    • Umut sagt:

      Die Bulgaren, Rumänen, Slovaken, Italiener, Griechen… dürfen auch ohne die deutsche Staatsbürgerschäft wählen, und das dürfen sie auch, wenn sie kein deutsch können und sich noch nicht ordentlich integriert haben. Aber Türkische Staatsangehörige, die die Jahrzehnte in Deutschland leben und sich hier integriert haben, dürfen nicht wählen.Das ist echt lustig. Die Ausländer, die ein paar Monate in Deutschland sind, dürfen wählen und die Ausländer, die über Jahrzehnte hier leben, dürfen nicht wählen. Das ist echt eine Frechheit und Diskriminierung gegenüber den Türkischen Staatsangehörigen ! Alle Migranten, die SPD wählen tun mir echt leid !

  8. delice sagt:

    Das hat mit dem Staatsrecht doch gar nichts zu tun. […]

    Es ist der politische Unwillen und eine große Undankbarkeit Deutschlands! gegenüber den Menschen, die West-Deutschland mit aufgebaut hatten und immer noch die Treue ihr halten.

    […] Die EU wird hier nur vorgeschoben, wobei die neuerdings DEutschland vielfältig am Pranger stellt!

  9. Hans Schneter sagt:

    „große Undankbarkeit Deutschlands! gegenüber den Menschen, die West-Deutschland mit aufgebaut hatten“

    Sie meinen aber jetzt nicht die ab ca. 1960 eingereisten türkischen Gastarbeiter, oder? Oder lag das Land bis Ankunft Ihrer Landsleute in Trümmern und der Deutsche war sich zu fein, Hand anzulegen? Das wäre mir neu, aber in der heutigen Zeit ist Geschichtsverschönerung ja en vogue, wir ich mir neulich sagen ließ.

    Richtig aber ist, dass der wirtschaftliche Aufschwung zum großen Teilen der Gemeinschaft der Gastarbeiter zuzurechnen ist, das allerdings als *Aufbau* zu bezeichnen, halte ich für schlichtweg irreführend. Soviel Wahrheit muss sein.

    • Non-EU-Alien sagt:

      Ich gebe Ihnen Recht, dass die BRD schon vorher wieder aufgebaut wurde (Stichwort Trümmerfrauen, etc.). Aber der wirtschaftliche Aufschwung der BRD wäre ohne die Gastarbeiter der 60er und 70er Jahre auch nicht in dem Masse möglich gewesen. Heute noch erntet man die Früchte dieser Zeit…

      Soviel Wahrheit muss auch sein!

      Und wenn wir schon von Wahrheiten sprechen, es ist auch wahr, dass ein seit 4 Jahrzehnten in der BRD lebender Türke oder Jugoslawe oder Russe hier weniger Rechte geniesst, als ein vor drei Monaten gekommener Bulgare oder Rumäne.

      Es ist auch wahr, dass Spanier, Portugiesen, Rumänen, Bulgaren und andere Ausländer aus der EU das Recht zur doppelten Staatsangehörigkeit haben, die seit 4 Jahrzehnten hier lebenden Türken, Jugoslawen oder Russen aber nicht! Soviel zur „generellen Vermeidung von Mehrstaatigkeit“. Ich frage mich hier wieso „generell“? Das ist ein irreführender Begriff, wenn man sich die „Wahrheiten“ bei der Hinnahme von Mehrstaatigkeit anschaut…

      Und was ist mit den Schweizern. Die Schweiz gehört ja auch nicht zur EU. Also soviel Wahrheit musste jetzt aber auch sein, bezüglich der Ungleichbehandlungen von Ausländern.

  10. Krause sagt:

    @ Hans Schneter

    Vielen Dank. Die These, dass die Türken Deutschland mitaufgebaut haben, scheint mir ganz tief im kollektiven „Gedächtnis“ der Deutsch-Türken verankert.

    Ein bulgarischer Freund sagte mir einmal über die türkische Minderheit: in Bulgarien. „Sie stehlen Geschichte“. Jetzt weiß ich, was er damit meinte.

    • delice sagt:

      Na jetzt werden Bulgaren als Zeugen bemüht!

      Fragen Sie doch mal ihren bulgarischen Busen-Freund, wie es denen da noch zu Zeiten des – noch nicht einmal lage her währenden Kalten Krieges – so ergangen war/ist, oder seine Eltern? Dennoch sind die Russen immer noch ihre dicksten Freunde. In der EU spricht man sogar vom „Trojanischen Pferd“, den man sich da hergeholt habe!

      So viel zur Liebe zum ehemaligen russischen Peiniger!

      In der relativ doch sehr kurzen Zeit von nur einigen Jahrzehnten haben die Russen nämlich mehr hingerichtet und vernichtet und bis auf die Grundmauern alles zerstört, als das das es, der doch so verteufelte und über 600jährige Zeitspanne währende die Macht des Osmanische Reiches je hätte machen können. Die Bulgaren sind im Übrigen auch ein Turkvolk, nur verleugnen sie es auf das tiefste und allzu gerne, und umgarnen sich mit der Aura des Pan-Slawismus und im Schulterschluss mit den Russen, die sich wohl auch nur alleinig aus dem orthodoxen Glauben nährt!

      Und jetzt