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Terrorcamps

Deutschland stellt Besuch unter Strafe

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsparteien unter anderem den Besuch sogenannter Terrorcamps unter Strafe gestellt. Künftig soll derjenige mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden, der eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant und vorbereitet habe, die beispielsweise die Verfassung Deutschlands gefährden könnte.

Samstag, 30.05.2009, 7:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 0:48 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Auch der Versuch der Kontaktaufnahme mit einer Vereinigung, die derartige Terrorcamps betreibt, soll mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Ergänzt werden auch aufenthaltsrechtliche Regelungen. So können bei Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten für die Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten regelmäßig aufenthaltsrechtliche Maßnahmen getroffen werden. Ausländer, die im Ausland schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten, sollen nach Möglichkeit bereits an der Einreise gehindert werden.

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Die Opposition lehnte das Gesetzesvorhaben geschlossen ab. Sie befürchten eine Entwicklung hin zur Gesinnungsjustiz, die nicht mehr die Tat, sondern die Absicht bestraft. Die FDP erklärte zudem, dass die bestehenden Gesetze ausreichend seien, um eine terroristische Bedrohung zu bekämpfen. Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verwies hingegen auf den Verfassungsauftrag des Staates, schwere Straftaten nicht nur zu ahnden, sondern auch zu verhindern, und Jürgen Gehb (CDU) meinte, der Rechtsstaat dürfe sich gerade bei drohenden terroristischen Gefahren nicht „blind“ machen.

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Politik
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  1. Lynx sagt:

    So wird das Volk belogen: Bis heute hat die BRD noch gar keine Verfassung, die gefährdet werden könnte, sondern nur das Grundgesetz, das ursprünglich als Provisorium gedacht ist, bis das wiedervereinigte deutsche Volk über eine gemeinsame Verfassung abstimmt, was ihm bisher jedoch vorenthalten worden ist. Daher setze ich den „Verfassungsschutz“ oder die „Verfassungsschützer“ stets in Anführungszeichen, solange die BRD nur das Grundgesetz und keine Verfassung hat.

    Die Geschichte wiederholt sich: Im spanischen Bürgerkrieg (1936-39) kämpfte das offizielle Nazi-Deutschland auf seiten der spanischen Faschisten unter General Franco und schickte die Legion Condor zur Bombardierung unschuldiger Zivilisten. Auf der anderen Seite, der antifaschistischen, kämpften unter zahlreichen anderen Nationalitäten auch deutsche Freiwillige. Heute ist es in Afghanistan ähnlich: das offizielle Deutschland kämpft auf der einen Seite mit der Bundeswehr zur Unterstützung des US-amerikanischen Imperialismus, und auf der anderen kämpfen freiwillige deutsche Muslime zur Befreiung Afghanistans von der imperialistischen Besetzung. Damals verteufelte die offizielle deutsche Nazi-Propaganda die „Roten“ Antifaschisten, heute verteufeln die deutschen Massenmedien die „Taliban“, und die Bundesregierung entscheidet darüber, ob es sich um ein „Terrorcamp“ oder ein Ausbildungslager verbündeter Rebellen handelt.

  2. Mathis sagt:

    Sich in einem „rechtsfreien“ Raum zu wähnen, verleiht den Fingern ungeahnte Variationsmöglichkeiten.Doch merke:“wähnen“ kommt von „Wahn“ und dem scheinen Sie gefährlich nahe zu sein,@ lynx !