Staatsanwaltschaft
Körperverletzung im Amt
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Dienst ist am Freitag ein Polizeibeamter des Polizeireviers Pinneberg zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Pinneberg sah es als erwiesen an, dass der Polizeibeamte auf seiner Nachtschicht zu Ostern 2008 einen 18-Jährigen türkischstämmigen Jugendlichen in seinem Streifenwagen mehrfach ins Gesicht geschlagen hat.
Dienstag, 02.06.2009, 7:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 04.09.2010, 1:05 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, als Amtsträger während der Ausübung seines Dienstes den 18 Jährigen Ömer K. körperlich misshandelt und an seiner Gesundheit geschädigt zu haben. Er habe den Jugendlichen zunächst aufgegriffen und aus einer Gruppe Gleichaltriger festgenommen, weil dieser der Funkstreife den „Stinkefinger“ gezeigt habe. Als der Geschädigte dann die beiden Polizeibeamten mit dem Ausdruck „Scheißcops“ beschimpft habe, soll der Angeklagte den Streifenwagen angehalten, ihn am Kragen gepackt und ihm mit dem Handballen der rechten Hand mindestens zwei kräftige Schläge ins Gesicht versetzt haben. Sodann habe er ihm mit der linken Hand eine Ohrfeige auf dessen rechte Wange und mit der rechten Hand eine Ohrfeige auf dessen linke Wange versetzt. Hierbei soll er geäußert haben: „Halts Maul. Du lernst es ja nicht anders“ sowie beim Abwenden von dem Geschädigten „Ein Schlag gegen den Kopf erhöht das Denkvermögen.“
Die Beamtin, die mit im Auto saß, bestätigte vor Gericht die Aussagen des Opfers. Auch wenn der Streifendienst hart sei, müsse ein Polizeibeamter stets „kühlen Kopf bewahren“, befand der Richter.
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