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VGH Hessen

Muslimischer Metzger darf nicht Schächten

Der Hessische VGH hat vergangene Woche entschieden, dass der Lahn-Dill-Kreis Schächten während eines laufenden Genehmigungsverfahrens nicht mehr dulden muss. Nun muss der muslimische Metzger Altinküpe warten, bis über seinen Antrag auf Erteilung einer Schächtgenehmigung abschließend entschieden ist.

Donnerstag, 04.06.2009, 7:40 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 29.08.2010, 16:34 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Gießener Verwaltungsgericht hatte im Februar dem muslimischen Metzger Rüstem Altinküpe aus dem mittelhessischen Aßlar unter strengen Auflagen die Erlaubnis zum betäubungslosen Schlachten gegeben. Zu den Auflagen gehörte, den Tieren beim Transport, beim Ruhigstellen und der Schächtung selbst alle vermeidbaren Leiden und Schmerzen zu ersparen. Außerdem müsse die Schächtung von einem Amtstierarzt überwacht werden – Kriterien, die in der Massentierhaltung kaum zu erfüllen sind.

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Als weitere Auflage sollte der Metzger das Fleisch nur an Endverbraucher abgeben. Wenn Moscheevereine oder Geschäfte es bezögen, sei nicht klar, an wen das Fleisch letztlich verkauft werde, argumentierte das Gericht. Altinküpe legte Beschwerde gegen die strengen Auflagen ein. Auch der Lahn-Dill-Kreis zog vor den Hessischen VGH um das Urteil des Gießener Gerichts anzufechten. Einem Sprecher des VGH zufolge gab der VGH vergangene Woche der Beschwerde des Lahn-Dill-Kreises statt.

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Der Lahn-Dill-Kreis teilte indessen mit, dass der muslimische Schächter nun warten müsse bis „über seinen Antrag auf Erteilung einer Schächtgenehmigung abschließend entschieden ist“. In Gesprächen mit muslimischen Glaubensvertretern will der Kreis eine „vernünftige Lösung“ finden, um „den streng gläubigen muslimischen Mitbürgern im Lahn-Dill-Kreis die Chance zu geben, ihren Glaubensgeboten im Rahmen des deutschen Rechtes nachzukommen“.

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Altinküpe streitet sich nun seit Jahren mit dem Lahn-Dill-Kreis wegen vorenthaltener Schächtgenehmigungen. Trotz einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde und erfolgreichen Verfahren in den Unterinstanzen versucht der Kreis immer wieder dem Metzger Schächtgenehmigungen vorzuenthalten. Im November 2006 trafen sich die Parteien vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Bundesrichter bestätigten damals in ihrem höchstrichterlichen Urteil, dass das Schächten mit Verweis auf die Religionsfreiheit trotz eines Verbots im Tierschutzgesetz erlaubt sei. Recht

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  1. Boli sagt:

    Also eine Schächtung würde ich auch nur befürworten, wenn die Tiere nicht mehr bei Bewusstsein sind. Die Aussage „das Schächten im Rahmen deutscher Gesetze zu dulden“ empfinde ich als sehr befremdlich, da dies im deutschen Recht nie vorgesehen war. Leute die dies unbedingt so wollen sollten sich schon fragen ob sie das richtige Land als Heimat ausgesucht haben. Dazu möchte ich noch erwähnen das vor Monaten immer mehr griechischen Metzgern die Lizenz entzogen wurde wegen Schweinefleisch und so. Also wieso sollten wir uns hier anders verhalten??
    Hier nach zu lesen:
    http://www.bloomberg.com/apps/news?pid=20601109&sid=aC4.f2m9HcDg&refer=news

    • Mehmet sagt:

      Wenn man etwas in einer anderen Gesellschaft kritisiert, warum hat man das Bedürfnis, dies in der eigenen Gesellschaft durchzusetzen? „Man sollte falsches nicht mit falschem rechtfertigen, sondern stets an dem Richtigen messen.“ Lat. Zitat wenn ich micht nicht irre.

  2. Anne sagt:

    Das ist schon lange eine Farce, wie das Schächtverbot von 1933 dauerhaft auch gegen Muslime durchgesetzt werden soll….

  3. Engin sagt:

    Boli

    Ihre Logik, das die Uneinigkeit ueber die Art der Schlaechtung von Tieren, bei der Wahl des Heimatlandes ausschlaggebend sein sollte, laesst mich vermuten das Sie das Ergebniss der Pisa Studie fuer Deutschland nicht unbedingt postiv unterstuetzt haetten. DU BIST SOWAS VON DEUTSCHLAND !!!

  4. G.Keldermann sagt:

    Das im 21.Jahrhundert in einer modernen Welt immer noch aus „religiösen Gründen“ (die sicherlich zu Zeiten
    der Bibel,des Korans,dem Judentum ihre Berechtigung hatten/in Gebieten mit heißem Klima/ohne Kühlmöglichkeiten) Tieren auf
    barbarische Weise bei vollem Bewußtsein die Kehle durchgeschnitten wird, ist unterträglich.

    Wir haben ein deutsches Tierschutzgesetz. MIT von den GRÜNEN durchgefochten, die ansonsten jeden
    Quadratzentimeter eines Hühnerkäfigs erkämpfen. Zum Thema SCHÄCHTEN hört man von denen
    interessanterweise keinen Muks.

    Und in Bezug auf Ihre Kritik an Boli’s Meinung sollte klar sein, das die Gesetze eines Landes
    für ALLE Bürger gelten.

    OHNE Ausnahme.

    • Bevor ich mich mit der Kritik an religiösen Schlachtritualen auseinandersetze, empfehle ich zunächst einmal eine sorgfältige Information über Fleischproduktion.
      Die rücksichtslose Ausbeutung jeder Ressource ist eigentlich mit keiner Religion zu vereinbaren; vielleicht möchten wir deshalb lieber von ihnen verschont bleiben.
      Wer mit erzählen will, dass Fleischproduktion für die Kühltheke der Discounter irgendetwas mit Tierschutz zu tun hat, der hat gleich mein Mitgefühl für soviel Einfalt.
      http://video.google.com/videoplay?docid=6361872964130308142

      • G.Keldermann sagt:

        @ Andreas Scholz

        Ich bitte die zugesagte Stellungnahme zur Kritik an
        „religiösen Schlachtritualen“ noch nachzuliefern.

        • @ G. Keldermann,
          ich dachte, dass diese Stellungnahme eigentlich schon deutlich geworden wäre.
          Tiere zu töten kann unter keinen Umständen „tierschutzgerecht“ sein; es ist eher unwahrscheinlich, dass das durch Schächten getötete Tier länger leidet, als ein solches, dass industriell geschlachtet wird.
          Bei dem Halsschnitt erleidet das Tier einen Schock, der vermutlich in seiner Wirkung nachhaltiger ist, als ein ungenau gesetzter Bolzenschuß.

          Ich habe aber eigentlich überhaupt keine Lust, mir darüber Gedanken zu machen, wie ein Tier am Besten getötet wird.
          Ich würde mir viel lieber Gedanken darüber machen, welchen Grund es hat, dass jedes noch so fadenscheinige Argument herhalten muß, in die Lebensgestaltung anderer einzugreifen; und zwar beschränkend einzugreifen.

          Ich rede nicht darüber, dass wir alle Regeln vergessen sollten; ich rede davon, dass wir unsere Regeln beachten und jeden Eingriff an den Grundrechten überprüfen.

          Wenn also Schächten eine religiöse Vorschrift ist, dann kann diesem nicht ein Tierschutzrecht entgegengestellt werden, das gerade in der Fleischproduktion ein absolut stumpfes Schwert ist.

          • G.Keldermann sagt:

            …der vermutlich in seiner Wirkung nachhaltiger ist ?

            Vermutlich?

            Die deutschen Tierärzte sehen das völlig anders.
            Und das Gesetz auch. Es gibt lediglich ( wie von mir schon hier eingestellt) eine Ausnahmeregelung durch das
            Bundesverfassungsgericht, die äußerst umstritten ist.

            Das Leiden eines Tieres ist für Sie ein“ fadenscheinige Argument“ ?

            Hier der Bericht von ARD Report:

            http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/737412

            • G.Keldermann sagt:

              @ Andreas Scholz

              Bitte beachten Sie gegen Ende des Filmnbeitrages den Hinweis auf die türkische Religionsbehörde DIYANET,
              die klar festgelegt hat, das auch eine Betäubung des Tieres NICHT dem Islam widerspricht.
              Es wurde dafür sogar ein Rechtsgutachten / Fatwa herausgegeben.

              Moderne Türkei vs rückwärtsgewandte Einwanderunbgsgesellschaft ?

              • G.Keldermann sagt:

                @ Andreas Scholz

                Nachtrag:

                HIER die schriftliche Erklärung der DIYANAT, inkl. deutscher Überetzung.
                […]

                http://www.turkish-animals-apg.org/page.php?49

                • Danke für den Hinweis.
                  Was ist Diyanet? Richtig eine staatliche Religionsbehörde in einem laizistischen Staat.
                  Aber auch die Ausführungen zum betäubten Schächten tragen ihre Argumentation nicht:
                  Wenn dass Tier durch die Betäubung stirbt, darf das Fleisch nicht mehr verzehrt werden. Diese Ungewissheit wollen Sie also den gläubigen Muslimen aufzwingen?

                  • G.Keldermann sagt:

                    @ Andreas Scholz

                    Ja.

                    In einem Staat, in dem das Tierschutzgesetz Verfassungsrang hat.

                    Und warum „Ungewissheit“? SOLLTE ein Tier vor dem „Halsdurchschneiden“ versterben, wird es
                    eben der Ernährungskette der „Ungläubigen“ zugeführt.

                    Die Schlachtung obliegt doch ohnehin dem Metzger, der eine Ausnahmegenehmigung hat.
                    Wir DER es den „gläbigen Muslimen“ aufzwingen ?

                    In der Türkei übrigens wird die Betäubung in den großen Schlachthöfen mehr und mehr
                    durchgeführt.

                    Mögen Sie die „staatliche Religionsbehörde“ in einem“ laizistischen Staat“ nicht ?
                    Obwohl, das ist eigentlich schon ein Widerspruch in sich.

                    Was hat ein laizistischer Staat mit Religion zu schaffen? Mit einer Behörde, die
                    direkt dem jeweiligen Premierminister unterstellt ist ???

                    • @ G. Keldermann,
                      ich weiß, dass Ihnen diese Überlegungen sonstwo vorbei gehen:
                      Dennoch: Die Abwägung von Grundrechten folgt schon einer gewissen Hierarchie. Dabei ist die Religonsfreiheit ein besonders starkes; der Jurist sagt: schrankenloses Grundrecht.
                      Es ist eben nicht zulässig, dieses nach Belieben mit irgendwelchen Kunstgriffen auszuhöhlen.
                      Ich finde es durchaus nicht falsch, dass Tierschutz Verfassungsrang hat; nur eignet sich dies nicht zu Beschränkung der Religionsfreiheit.
                      Tiere werden für die unterschiedlichsten Zwecke getötet. Bei einigen Zwecken wäre eine Betäubung gerade zweckwidrig. Warum die Betäubung bei dem Tötungszweck Verzehr des Tieres stattfinden muß ist bereits im Gesamtzusammenhang nicht plausibel, wenn die betäubungslose Tötung für bestimmte Forschungszwecke zulässig ist.
                      Wenn nun also der Tierschutz für geringere Werte vernachlässigt werden kann, so muß er vor dem Grundrecht der Religionsfreiheit erst recht zurück treten.
                      Und noch einmal: die industrielle Schlachtung ist keineswegs tierfreundlicher als die händische Schächtung.

    • Mehmet sagt:

      OHNE Ausnahme. Daher nocheinmal genau gefragt:

      Was halten Sie von den „Ritualen“ der Fleischproduktion? Wie sehen Sie dies im Vergleich zu der ritualen Schlachtung im Islam?

  5. Bilal sagt:

    Dass die Politiker einem das Leben schwer machen können, das war mir schon klar.

    Aber dass die es immer nur auf ihn abgesehen haben, ist doch lächerlich. Er wird vielleicht sein ganzes Geld in solche Verfahren stecken. Der hat einen Willen und Mut. :-)

    Wer weiß, vielleicht geht dieses Geld und seine Zeit für Allah (dem Gerechten) nicht verloren! :)

    JUT IS !

    • G.Keldermann sagt:

      Es sind nicht die Politiker, sondern, wie in einem Rechtsstaat üblich, die Gerichte, die die
      geltenden Gesetze DURCHSETZEN. Manchmal (wie in diesem Fall) auch auf Interventionen
      (Anzeigen) von zum Beispiel Tierschutzorganisationen und dem Verband der Tierärzte.

      Die vom Bundesverfassungsgericht auf Grund einer Verfassungsbeschwerde
      (für mich und viele andere unverständliche) Regelung
      für Ausnahmen

      http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20020115_1bvr178399.html

      ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

      Wenn besagter Metzger diese nicht erfüllt…….

      • Anne sagt:

        Nein, das ist es eben in diesem Fall eher nicht. Die Behörde hat mehrfach den Metzger durch falsche Rechtsauslegung in seinen Rechten verletzt, am Ende hat er vor Gericht immer Recht bekommen, wenn auch nicht in den unteren Instanzen. Es ist in meinen Augen ein Skandal, dass nach jedem gewonnenen Verfahren die Behörden ihn immer wieder zwingen, erst vor Gericht zu gehen.

        • G.Keldermann sagt:

          @Anne

          Sorry, aber Sie behaupten, das eine Behörde (hier ein Gericht) durch „falsche Rechtauslegung“ benachteiligt hat ?

          WER legt in Deutschland (oder der Türkei) die Rechte aus ? Das Gericht ? Oder das Interesse des Beklagten ?

          Was ist das für ein Rechtsverständnis ?

          Lesen Sie aber dazu

          @ Andreas Scholz

          Nachtrag:

          HIER die schriftliche Erklärung der DIYANAT, inkl. deutscher Überetzung.
          […]

          http://www.turkish-animals-apg.org/page.php?49

  6. Boli sagt:

    @engin
    Da haben Sie was falsch verstanden. Es geht darum das Schächten bei vollem Bewußtsein des Tieres nicht zu zu lassen. Es passieren schon so oft genug irgendwelche Fehler beim Schlachten. Desweiteren bin ich dafür die Religion hier raus zu halten. Und Sie haben beflissentlich völlig ignoriert, das wie ich schon sagte die letzten griechischstämmigen Metzger und Schweinezuchtbetriebe vor dem Aus stehen weil die islamistischísche AKP diese still und heimlich von 25 auf 2 Betriebe geschlossen hat (oder können Sie kein Englisch lesen?). Wo sind da die Menschenrechte?
    Also frage ich noch einmal Wieso sollte man in Deutschland „toleranter“ sein als in der Türkei? In Deutschland wollen sich Moslems unter Berufung auf die Religionsfreiheit alle Rechte sichern und in der Türkei wird unter Berufung auf die Religion ein regelrechtes Schweinefleischverbot still und heimlich durchgesetzt. Was glaubt Ihr eigentlich was Ihr Euch erlauben könnt?
    Genau das ist das Problem bezüglich EU-Beitritt. Es gibt für einen Kandidaten nichts schlimmeres als genau wie einen in diesem Beispiel beweisbaren schweren inneren Identitätskonflikt zwischen Rückwärtsgewandheit unter Anwendung von starren Traditionen und der Religion und modernem aufgeklärtem Handeln. Und deswegen haben es sogar Länder wie Rumänien und Bulgarien in die EU geschafft, da es an der wirtschaftliche Leistung dieser Länder bestimmt nicht liegt, sondern an einer relativ überschaubaren Struktur der Gesellschaft, auch wenn dies nicht bedeutet, das die Korruption im Griff ist. Aber genau deswegen hat die EU die Gelder zumindest für Bulgarien eingefroren.

    • Mehmet sagt:

      „weil die islamistischísche AKP diese still und heimlich von 25 auf 2 Betriebe geschlossen hat (oder können Sie kein Englisch lesen?). Wo sind da die Menschenrechte?“

      Ich habe damals von Bekannten in der Türkei mitbekommen, dass versucht wurde, Schweinefleisch mit Rindfleisch (zB. als Hackfleich) zu mischen und zu verkaufen, dies aber Rindfleisch zu nennen. Mich hätte es nicht gestört. Aber Ich kann es sehr gut verstehen, wenn gläubige Muslime das sehr ärgert.

      • Markus Hill sagt:

        Der Vorfall ist bedauerlich, rechtfertigt aber nicht dieses Vorgehen. (Wobei ich mich hier nicht zur Schweinefleischlobby zähle, esse ich so gut wie überhaupt nicht). Die Kritik von oben hatte sich aber auf die rechtliche Situation bezogen. Wenn das so ist, wie oben beschrieben: Beitritt bitte auf die lange, LANGE Bank schieben!:-)

        • Mehmet sagt:

          Was ich damit sagen wollte, ist, dass man nicht nach den Hintergründen fragt und pauschal Schließungen verurteilt. Als ich in Finnland war, habe ich mit einem Türken gesprochen, der davon Sprach, die Wildschweine (die es wohl zuhauf in der Türke gäbe) abzuschießen und dann zu verkaufen. Unendlich viel Fleisch für lau und man kann dieses dann verkaufen. Dass die Bevölkerung aufgrund der Religion das Fleisch natürlich nicht essen will, hat Ihn nicht interessiert.

          Natürlich kann es auch Schließungen geben, die aufgrund von ungerechtfertigten Anzeigen stattfanden, weil ein Moslem von solchen Vorfällen gehört hat und den christlichen Schächter zu Unrecht so einer Tat bezichtigt.

          Fazit: Eine solche Meldung sollte nicht leichtfertig ohne zu hinterfragen hingenommen werden.

  7. G.Keldermann sagt:

    @ Andreas Scholz

    Ein müßiger Diskurs, legt doch die deutsche Rechtsprechung (Bundesverfassungsgericht) die ges. Regelung
    für Ausnahmen fest.

    Oder akzeptieren Sie die deutsche Gesetzgebung nicht ?

    Schade übrigens, das sie auf meine weiteren Einlassungen nicht eingehen.

  8. @ G. Keldermann,
    ich kann mit der deutschen Gewaltenteilung allerbestens leben.
    Das bedeutet gerade, dass ich manches Gesetz eben nicht akzeptiren muß, sondern, wenn ich es für verfassungswidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig halte, kann ich die dafür vorgesehenen Rechtswege gehen.
    Auf welche Einlassungen soll ich noch eingehen?
    Dass ein laizistischer Staat mit einer Religionsbehörde seine Religionsgemeinschaften kontrolliert ist keine Besonderheit der Türkei. (Zumindest von der DDR weiß ich, dass sie auch ein entsprechendes Ministerium hatte)Als jemand, dem Religionsfreiheit als Menschenrecht wichtig ist, gefällt mit diese Behörde überhaupt nicht.
    Das ist aber eine Angelegenheit des Staates Türkei und seiner Einwohner.
    Ich habe Sie doch jetzt richtig verstanden, dass Sie gern eine türkische Regelung durch den deutschen Staat auf türkischstämmige Einwohner Deutschlands angewandt wissen wollen?
    Merken Sie da eigentlich nicht ihren Widerspruch?
    Mein Maßstab ist die deutsche Rechts- und Verfassungsordnung; der ihre ist eher beliebig. Wenn es Ihnen paßt, greifen Sie auch gern mal auf tatsächlich bestehendes oder auch nur von Ihnen vermutetet fremdes Recht zurück.

  9. G.Keldermann sagt:

    @ Andres Scholz

    Was das Thema „schächten“ betrifft, nochmals:

    Die vom Bundesverfassungsgericht auf Grund einer Verfassungsbeschwerde
    (für mich und viele andere unverständliche) Regelung
    für Ausnahmen

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20020115_1bvr178399.html

    ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

    Wenn besagter Metzger diese nicht erfüllt…….

    Wenn Sie also klagen wohlen, so steht Ihnen das frei.

    Sie schreiben : „Das bedeutet gerade, dass ich manches Gesetz eben nicht akzeptiren muß, sondern, wenn ich es für verfassungswidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig halte, kann ich die dafür vorgesehenen Rechtswege gehen.“

    Richtig. Sie können klagen. Wenn das Gericht aber anders entscheidet, müßen Sie sich beugen.
    ……………………………..

    Ihr Vergleich mit der „DDR“ hinkt: Das Ministerium für Religionsangelegenheiten war für die Kontakte zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Staat zuständig.

    Es hat weder Geistliche „bestellt“, noch bezahlt, noch entsandt, noch die Predigten in den Kirchen festgelegt,
    noch öffentlich bekanntgegeben, wie die Bücher der einzelnen Religionen auszulegen seien (Fahtwas).

    Ich wünsche KEINES FALLS die türkische Regelung auf Deutschland angewandt.

    Religion (so sie denn nur eine Religion, und nicht auch eine Ideologie ist, die Einfluss auf alle Bereiche des Lebens eines Gläubigen nimmt) sollte Privatsache sein, und möglichst keinen Einfluss auf staatliche oder gesellschaftliche
    Regelungen haben.

    Ich Vorwurf ich „greife auch gern mal auf tatsächlich bestehendes oder auch nur von Ihnen vermutetetes fremdes Recht zurück“, ist absurd.

  10. manfred sagt:

    Ich lesse nur Türkei !!!!
    wo bitte bleibt das Judentum,juden dürfen in DEUTSCHLAND schächten
    ohne Gerichte oder meint IHR es legt sich diesbezüglich einer an mit den Juden

    • Mehmet sagt:

      Kann man das vielleicht irgendwo nachlesen? Würde mich interessieren…

      • manfred sagt:

        Ja , auch bei den juden wird geschächtet
        das nennt man kocherschlaten

        • Mehmet sagt:

          Ein Link wäre schön ;-)

          • manfred sagt:

            Entschuldige habe den Fehler erst jetzt gesehen KOSCHER wird so geschrieben
            KOSCHERSCHLACTEN MÜSTE AUCH IM DUDEN STEHEN-
            Schächten kommt daher das in den heißen Länder BLUT sehr schnell übergeht und änfängt zu stinken und somit das Fleisch für den Menschlichengenuß nicht mehr geeignet ist..Durch das schächten sorgen die Musklen für ein aus-pumpen des Blutes ( muskelzucken) durch den Halsschnit entsteht eine so große Wunde das das Tier bewußtlos wird.