AG Erding
Visafreie Einreise für türkische Touristen rechtmäßig
Während die deutsche Botschaft in Ankara am 05.06.2009 zur Umsetzung des Soysal Urteils des EuGH, die visafreie Einreise lediglich für türkische Künstler, Wissenschaftler und Sportler erklärt hat, hat das Amtsgericht Erding mit Urteil vom 29. April 2009 (Az: 5 Cs 35 Js 28732/08) die Tür für die visafreie Einreise selbst für türkische Touristen weit aufgeschlagen.
Mittwoch, 10.06.2009, 7:45 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 05.09.2010, 3:08 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Sachverhalt
Der CEO eines großen türkischen Unternehmens, der im Besitz eines Schengenvisums der Kategorie C für Geschäftsreisende war, befand sich sowohl geschäftlich als auch touristisch für eine gewisse Zeit in Deutschland, der Schweiz und in anderen europäischen Staaten. Dabei hat der Manager jedoch die Ihm im Visum erlaubte Aufenthaltsdauer bei seiner Rückreise um acht Tage überschritten.
Vor seinem Abflug in die Türkei wurde dieser Sachverhalt durch die Bundespolizeibeamten am Flughafen München als angeblich illegaler Aufenthalt angezeigt. Der türkische Manager musste am Flughafen München 300 EUR als Strafgeld und Verfahrenskosten entrichten. Erst dann konnte er seinen fast verpassten Flug aufnehmen. Hierauf hat der türkische Manager seinen Rechtsanwalt Herrn Serdal Altuntas von der Münchner Rechtsanwaltskanzlei SANAS mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt.
Die Entscheidung
Das für das Flughafen München zuständige Amtsgericht Erding sprach den türkischen Manager vom Vorwurf des illegalen Aufenthalts frei (§ 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG), und legte die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auf.
Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass türkische Staatsangehörige, unter Berücksichtigung der Rechtslage vom 01.01.1973 ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen, wenn sie einen Aufenthalt von höchstens drei Monaten planen und keine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen oder für höchstens zwei Monate als Geschäftsreisende kommen (Kurzaufenthalte).
„Die Trennung in aktive und passive Dienstleistungsfreiheit sieht weder das EuGH Urteil noch das Zusatzprotokoll vor. Es erscheint lebensfremd, das Soysal-Urteil nicht auf türkische Geschäftsleute und Touristen anzuwenden, die Dienstleistungen in Anspruch nehmen, mit der Begründung, das sei lediglich eine passive Dienstleistung, die vom Zusatzprotokoll nicht erfasst werden sollte.“, so der Richter.
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Daher sei für türkische Staatsangehörige ein Visum für Kurzaufenthalte erst gar nicht erforderlich gewesen. Folglich konnte er sich auch nicht illegal in Deutschland aufhalten. Das Vorgehen der Bundespolizei war somit unrechtmäßig.
Das Ankara-Abkommen
Die Begründung des Amtsgerichts Erdingen ist eine Folge des sog. Soysal-Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 19.02.2009 über die Stillhalteklausel im Zusatzprotokoll (aus dem Jahre 1970) des Ankara-Abkommens (Assoziierungsabkommen) aus dem Jahre 1963, dass auf eine enge Anbindung der Türkei an Westeuropa abzielte.
Zum 01.01.1973 bestand für sonstige Aufenthalte grundsätzlich keine Visumpflicht, da diese erst durch die 11. Änderungsverordnung zur DVAuslG vom 01.07.1980 eingeführt wurde. Die generelle Beschränkung des visumfreien Aufenthalts auf einen Zeitraum von drei Monaten ist ebenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich durch die 14. Änderungsverordnung zur DVAuslG vom 13.12.1982 mit Wirkung zum 18.12.1982 eingeführt worden; sie gilt demnach gleichfalls nicht für türkische Staatsangehörige.
Ein Grundsatzurteil
Der Rechtsanwalt des türkischen Geschäftsmannes, Serdal Altuntas von der Münchner Rechtsanwaltskanzlei SANAS erklärte, das dieses Urteil des Amtsgerichts durchaus ein Grundsatzurteil darstellt. „Demnach ist die Rechtslage so klar und eindeutig, dass dies bereits erstinstanzlich zu Gunsten des Mandanten geklärt werden konnte.“
Auch für den renomierten Ausländerrechtsexperten und Herausgeber des Migrationsrecht.net Dr. Klaus Dienelt stellt die Entscheidung einen wichtigen Schritt in der Anerkennung der Visumfreiheit dar, „da mit ihr erstmals eine Übertragung der Auswirkungen der Soysal-Entscheidung auf den Bereich des Nebenstrafrechts erfolgt ist.“ Recht
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Also der Islam lässt es zu, das alle zusammen leben. Kein Zwang im Glauben, so steht es im Koran. Die Muslime halten sich daran. Wenn die anderen das auch tun, kann nichts passieren. Alles was den Muslimen angedichtet wird, ist nicht islamisch. Ich setze doch auch nicht voraus, dass jetzt alle Katoliken Kinderschänder sind, weil einige sich vergangen haben. Genauso wenig gehören Beleidigungen anderer, Missachtung der Gesetzte und Schmarotzertum zum Islam. Nur leider wird da nicht differenziert. Vielleicht wird eines Tages mal wieder Arbeitskräftemangel herrschen. Dann sind die Muslime wieder beliebt. Es ekelt mich an, wie Menschen zu wirtschaftlichen Zwecken degradiert werden. Aber schlimmer ist noch, dass so viele glauben, dass die paar Ausländer unsere Wirtschaft kaputt machen. War denn niemand in der Schule von den Leuten und hat sich mit Mathematik beschäftigt? Ich mag alle Menschen und finde die Möglichkeit der Individualität toll. Aber denken ist ein schwieriger Prozess. Wir deutschen waren ja mal ein Volk der Dichter und Denker.
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Umut sagt:
Es gibt doch auch so manche Deutsche, die für immer in der Türkei leben, also warum sollen sich die Menschen nicht auf der ganzen Erde vermischen ?
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Allerdings beanspruchen die in der Türkei lebenden Deutschen dort wohl kaum staatliche Sozialleistungen – oder doch ?
Visafreie Einreise für türkische Touristen
Für gewöhnlich zahlen Touristen für ihre Unterbringung, Verpflegung und Transport selbst, besichtigen Sehenswürdigkeiten und fahren danach auch wieder nach Hause.
Von den Türken die nach Deutschland einreisen wollen, dürften diese Voraussetzungen kaum .erfüllt werden. Die haben andere Beweggründe um nach Deutschland zu kommen.
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