Hessen
SPD drängt nach Lösung für gesetzliche Altfallregelung
„Wir brauchen eine menschliche Lösung für ein drängendes humanitäres Problem. Wir brauchen ein humanitäres Bleiberecht und keinen Rückfall in die unsägliche Praxis der Kettenduldungen.“ Mit diesen Worten begründete der integrationspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Gerhard Merz den Antrag seiner Fraktion zur Verlängerung der gesetzlichen Altfallregelung nach dem Aufenthaltsgesetz.
Montag, 13.07.2009, 6:48 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 2:59 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Mit ihrem Antrag, der zur abschließenden Beratung in die Ausschüsse überwiesen worden ist, wollen die Sozialdemokraten erreichen, dass die derzeit geltende Bleiberechtsregelung über das Jahr 2009 hinaus um weitere zwei Jahre verlängert wird.
Zwar sei es seit Inkrafttreten des Gesetzes im August 2007 vor allem auch durch die engagierte Arbeit der Wohlfahrtsverbände und der Organisationen der Flüchtlingshilfe gelungen, für einige Zehntausend Menschen den Übergang in ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu ermöglichen. „Nach wie vor warten aber bundesweit und auch in Hessen viele Tausend Menschen auf genau diese gesicherte und dauerhafte Perspektive.“ Vor allem das Erfordernis, den Aufenthalt in der Bundesrepublik eigenständig und überwiegend durch Erwerbsarbeit sichern zu können, sei für viele Menschen angesichts der Situation auf dem Arbeitsmarkt eine unüberwindliche Hürde. Dies durfe aber den betroffenen Menschen, die sich redlich, aber ohne Erfolg um Arbeit bemüht haben, nicht zur Last gelegt werden. Deshalb sei eine Verlängerung der Fristen gemäß § 104 a Aufenthaltsgesetz unerlässlich“, so Merz.
Er ließ zugleich keinen Zweifel daran, dass seine Fraktion eine weiter gehende Reform des Aufenthaltsrechts in diesem Punkt für notwendig halte. „Eine Mehrheit im Bundestag für eine solche Reform ist aber gegenwärtig wegen der Blockade in der Großen Koalition nicht in Sicht. Eine Verlängerung der Fristen kann demgegenüber im Landtag mehrheitsfähig sein“, erklärte der SPD-Politiker. Er äußerte die Hoffnung, dass sich in der parlamentarischen Behandlung der Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Landtag die Blockaden lösen ließen und auch gemeinsam an unmittelbar praktischen Lösungen gearbeitet werden könne. „Es gibt eigentlich eine Mehrheit für das humanitäre Anliegen der Anträge, bei etwas gutem Willen könnte auch praktisch etwas für die Menschen getan werden.“ Die SPD sei jedenfalls bereit, im weiteren Verfahren auf die anderen Fraktionen zuzugehen.
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Die politischen Bestrebungen zur Verlängerung der Probeaufenthaltserlaubnis erscheinen mir weitab von den tatsächlichen Lebensgewohnheiten der betroffenen Ausländer. Diese sind zu einem großen Teil bereits seit 15 und mehr Jahren in der Bundesrepublik Deutschland und hätten (zumindest der größte Teil und zumindest bis zum 31.12.2004) in dieser Zeit einer Beschäftigung nachgehen können. Es gibt gute Beispiele, die schon während der Duldungszeiten einer Beschäftigung nachgegangen sind und damit nicht der öffentlichen Hand auf der Tasche gelegen haben. Diesen sei es auch gegönnt, einen dauerhaften Aufenthalt hier zu erhalten. Aber was ist mit denen, die sich (auch schon in der zweiten Generation) niemals um eine Beschäftigung bemüht haben und ihren Lebensunterhalt aus öffentlichen Mitteln bestritten. Viele dieser Mitmenschen sehen es auch gar nicht ein, sich angemessen um eine Beschäftigung zu bemühen.
Wenn schon über eine Verlängerung diskutiert werden soll, dass hoffe ich, dass man diese Unterscheidung in eine entsprechende Regelung mit aufnimmt (z. B. Berücksichtigung der Erwerbsbiographie, Nachweis über Bemühungen, etc.)
Woher wissen Sie denn, dass sich die Menschen nicht um Arbeit bemüht haben? Mit wievielen Flüchtlingen haben Sie gesprochen oder wieviele Studien zu diesem Thema gelesen, um diese Behauptung zu untermauern? Von unserem Elfenbeinturm aus mag es als ein leichtes erscheinen, in diesem Zeitraum Arbeit zu finden, aber versuchen Sie das mal als Flüchtling mit befristeterer Aufenthaltsgenehmigung, mangelnden Deutschkenntnissen etc… und dann muss es auch noch existenzsicherndes Einkommen sein! Bestenfalls werden Sie da an Gelegenheitsjobs kommen und wenn es knapp wird, wie momentan, sind Sie der erste, der fliegt. Keine Frage, Sozialschmarotzern muss Einhalt geboten werden, seien es Deutsche oder Ausländer, aber noch gilt im Zweifel für den Angeklagten. Und glauben Sie mir, die Behörden schauen mehr als genau hin, ob einer die mit Sozialleistungen verbundenen Auflagen erfüllt oder sich treiben lässt.