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Berlin

Zweigliedriges Schulsystem kommt

Die Schulstrukturreform hat eine weitere wichtige Hürde genommen. In seiner gestrigen Sitzung hat der Senat auf Vorlage des Senators für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, dem Gesetzesentwurf für die Umwandlung des bisherigen dreigliedrigen in ein zweigliedriges System zugestimmt. Künftig soll es in Berlin nur noch zwei Schularten geben: die neue Integrierte Sekundarschule und das Gymnasium.

Mittwoch, 15.07.2009, 6:45 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 04.09.2010, 1:46 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Zöllner: „Dies ist ein großer Fortschritt für das Berliner Schulsystem. Die Abschaffung der Hauptschule und der Schritt in die Zweigliedrigkeit werden vorbildhaft für die Bildungslandschaft in Deutschland werden.“

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Beide verbleibenden Schularten sind gleichwertig, wenn auch nicht gleichartig. Wird an Gymnasien das Abitur nach zwölf Jahren abgelegt, so ist für Sekundarschulen das Abitur nach zwölf oder 13 Jahren vorgesehen. Verstärkt wird in der Sekundarschule der leistungsdifferenzierte Unterricht. Ausreichend Platz soll im Unterricht die individuelle Förderung einnehmen.

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Alle Sekundarschulen werden zu Ganztagsschulen. Der Schulunterricht wird ergänzt um weitere Bildungsangebote bis in den Nachmittag. Zusätzlich wird die Ausstattung der bisherigen Haupt- und Realschulen erheblich verbessert. So erhalten Schulen Mittel für Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und zusätzliche Lehrerstellen. Die Ausstattung orientiert sich an den Berliner Gesamtschulen, die bereits als Ganztagsschulen organisiert sind.

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An Integrierten Sekundarschulen können künftig alle Schulabschlüsse bis zum Abitur abgelegt werden. Um allen Schülerinnen und Schülern einen guten Übergang in die Ausbildungswelt zu ermöglichen, bieten Sekundarschulen das „Duale Lernen“ an. Das ist ein stark praxisorientierter Unterricht in Werkstätten und in Kooperation mit Unternehmen. Die Klassenstärke an Sekundarschulen orientiert sich an der pädagogischen Richtgröße von 25 Schülerinnen und Schülern, an Gymnasien sind es 29.

Der Senat regelt in dem Entwurf den Übergang von der Grundschule auf die Gymnasien und die Integrierten Sekundarschulen. Ausschlaggebend für die Wahl der Schulart ist der Wille der Eltern und des Kindes. Jedes Kind, das ein Gymnasium besuchen möchte und die schulischen Voraussetzungen besitzt, wird auf ein Gymnasium gehen können. Neu ist: In 70 % der Fälle entscheiden die Schulleiterin bzw. der Schulleiter über die Aufnahme in einem Verfahren, das an Leistung, Schulprofil und Härtefallregelungen orientiert ist. Sollte in einzelnen Fällen die Nachfrage die Aufnahmekapazität übersteigen, können bis zu 30 % der Schüler über ein Losentscheid einen Platz an der Schule ihrer Wahl finden. Für die Schulwahl entfällt das Wohnortprinzip.

Der Entwurf sieht eine Verlängerung der Probezeit in der 7. Klasse von einem halben Jahr auf ein Jahr für den Verbleib auf einem Gymnasium vor. Der Gesetzentwurf wird an den Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme weitergeleitet.

CDU in Nordrhein-Westfalen hält am dreigliedrigen Schulsystem fest
Die Debatte um die Reformierung des Schulsystems hält auch in anderen Bundesländern an. So auch in Nordrhein-Westfalen. Dort betonte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Bernhard Recker: „Die CDU-Landtagsfraktion steht zum gegliederten Schulsystem – ohne wenn und aber! Verbundschulen werden weiterhin die Ausnahme bleiben“.

Die Verbundschule habe allein die Aufgabe, demographische Entwicklungen aufzufangen und eine wohnortnahe Schulversorgung auch künftig sicherzustellen. „Haupt- und Realschulen müssen jedoch auch in Verbundform eindeutig ihre jeweilige Identität und Struktur erhalten, das ist eine grundlegende Voraussetzung für Verbundschulen. Damit setzt die CDU-Landtagsfraktion völlig andere Akzente als die SPD, die mit ihrer Forderung nach Einheitsschulen die Abschaffung von Real- und Hauptschulen besiegeln möchte.“

Recker verwies auf die „exzellente Arbeit der Realschulen, die fast alle ihre Schülerinnen und Schüler zur Fachoberschulreife führen“. Dies müsse ebenso gewahrt bleiben wie die hervorragende pädagogische Arbeit, die die Hauptschulen leisteten. „Für die CDU-Landtagsfraktion bleibt wesentlich, dass es um die Kinder und Jugendlichen geht. Deren Chancen auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Schule haben für uns Priorität“, so Recker abschließend. Gesellschaft

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