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Integrationskurse

Bundesregierung räumt Zahlungsverzögerungen ein

Die Bundesregierung räumt ein, dass es bei der Fahrtkostenerstattung zu Gunsten von Teilnehmern an Integrationskursen zu Verzögerungen gekommen ist (wir berichteten). Dies geht aus der Antwort (16/13809) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Donnerstag, 06.08.2009, 6:13 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 3:08 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

In ihrer parlamentarischen Anfrage hatten die FDP-Abgeordneten auf den stockenden Zahlungsverkehr zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den öffentlichen und privaten Trägern der Integrationskurse aufmerksam gemacht. Durch diese Verzögerungen seien sowohl für die Träger als auch für die Kursteilnehmer finanzielle Engpässe entstanden wegen zeitweilig ausbleibenden Fahrtkostenerstattungen. Eine steigende Zahl an Teilnehmern habe die Kurse vorzeitig beenden müssen.

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In der nun vorliegenden Antwort der Bundesregierung werden Zahlungsverzögerungen eingeräumt. Diese sei der Änderung der Integrationskursverordnung im Jahr 2007 geschuldet. Seitdem sei eine größere Zahl an Personen berechtigt, Fahrtkostenerstattung in Anspruch zu nehmen, was zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand geführt habe. Deswegen sei am 1. Juli 2009 ein neues Verwaltungsmodell eingeführt worden, heißt es weiter.

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Neues Onlineverfahren
Das neue Onlineverfahren soll die Bearbeitungszeiten auf Seiten des BAMF sowie der Kursveranstalter erheblich verkürzen. Bis Ende 2009 sei laut Regierung mit einer spürbaren Besserung der Situation zu rechnen. Um bis dahin die finanzielle Belastung für Organisatoren und Teilnehmer der Integrationskurse zu lindern, würden seit dem 1. Juli 2009 bereits eine pauschale Vorleistungin Höhe von 75 Euro pro Teilnehmer an den Kursträger geleistet.

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Dieses Verfahren werde aufgrund der zu sammelnden Praxiserfahrungen vor allem mit Blick auf die Reduzierung des Abrechnungsrückstands vom BAMF fortlaufend evaluiert. Danach werde sich zeigen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Abschlagszahlungen würden aber als generelle Lösung nicht als optimal angesehen. Denn durch diese würden Nachberechnungen erforderlich, die den Verwaltungsaufwand wieder erhöhen. (hib/MiG) Politik

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