Kommunen
Geringe politische Teilhabemöglichkeiten von Migranten
Die Beteiligung von Ausländern an Entscheidungen kommunaler Gremien bleibt verschwindend gering. Die Integrationsräte und -ausschüsse in den Kommunen haben lediglich Beratungskompetenz und dürfen keine Staatsgewalt ausüben, heißt es in einer Antwort (14/9642) der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen.
Montag, 17.08.2009, 7:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 3:05 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
„Staatsgewalt“ bedeute dabei „alles amtliche Handeln mit Entscheidungscharakter” einschließlich des behördeninternen Handelns und die Ausübung von Vorschlagsrechten. Lediglich vorbereitende und rein konsultative Tätigkeiten seien davon ausgenommen. In personeller Hinsicht müsse die Vorgabe, dass „alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht“, durch eine ununterbrochene Legitimationskette vom Volk zu den mit staatlichen Aufgaben betrauten Organen und Amtswaltern der Verwaltung erfüllt werden.
Die Mitglieder der Ausländerbeiräte seien aber nicht „vom Volke“ im Sinn des Artikel 20 Abs. 2 GG gewählt. Ihr Handeln sei deshalb nicht durch „das Volk“ legitimiert. Daher dürften ihnen keine Aufgaben zugewiesen werden, die über Beratungen hinausgehen. Daran habe auch die Geseztesänderung vom 30. Juni 2009 nichts geändert. § 27 Abs. 1 Satz 4 GO NRW bestimme zwar, dass dem Integrationsrat bzw. dem Integrationsausschuss Ratsmitglieder angehören müssen. Diese würden aber nicht „vom Volke“ gewählt und dürften deshalb auch in Zukunft keine Staatsgewalt ausüben.
Eine Beteiligung von Ausländern an Entscheidungen kommunaler Gremien sei nur möglich, wenn der Rat Entscheidungskompetenzen zum Beispiel auf Werksausschüsse von Eigenbetrieben oder Verwaltungsräten von Sparkassen überträgt, denen Ausländerinnen und Ausländern aus Staaten angehören, die nicht in der Europäischen Union sind. Der Betriebsausschuss werde nämlich vom Rat gebildet, deren Mitglieder vom Rat bestimmt werden. Der Rat sei dann der „Legitimationsspender“ für diese Organisation.
Kommunales Wahlrecht für Drittstaater
Die Grünen weisen darauf hin, dass in Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern kein kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten gibt, das eine Beteiligung von Ausländern an Entscheidungen kommunaler Gremien grundlegend gewährleistet hätte.
Eine Verfassungsänderung die es ermöglicht, das kommunale Wahlrecht auch auf Drittstaatsangehörige auszuweiten, sei aber durch die CDU verhindert worden. Die Union habe bereits 1990 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwirkt, das damals die Einführung eines kommunalen Wahlrechts in den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein verhinderte. Politik
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Chronisch überlastet Flüchtlingsunterkunft: Hamburg weiter auf Zelte angewiesen
Was will uns dieser Artikel sagen?
Selbstverständlich haben Integrationsräte und -ausschüsse nur eine beratende Funktion und verfügen über keine Staatsgewalt oder politische Entscheidungsmacht! Wer Politik aktiv gestalten möchte, muss sich in einer Partei oder politischen Organisation engagieren und sich wählen lassen.
Entscheidungsmacht in Händen einer nicht vom Volk gewählten Gruppe kann man nur als hochgradig undemokratisch einstufen. Wer politisch gestalten will, muss halt in die Partei seiner Wahl eintreten und dort arbeiten. Im Übrigen kann man auch Mitglied deutscher Parteien sein, wenn man nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Es geht hier um kommunales Wahlrecht. Da wäre eine Einbeziehung der ausländischen Bevölkerung nicht verkehrt.
@ Doch. Wäre es. Beispiel ?
In einem Stadtteil wie Köln-Ehrenfeld hätte man dann so in ca. 3-4 Jahren (wenn sich der Zuzug von Menschen muslimischen Glaubens dort weiter konzentriert, und gleichzeitig dadurch der Wegzug der dort ansässigen deutschstämmigen Bevölkerung forciert wird)
einen Muezzin mit lautem Gebetsruf auf dem Minarett der neuen Großmoschee.
Blödsinn sagen Sie ?
Nö, hat der Vorstand der DITIB Herr Sadi Arslan schon in einem Interview (unvorsichtigerweise) laut verkündet:
Köln – Arslan im Interview
Ditib: Kein Verzicht auf Muezzin
Wird die Ditib in einem Vertrag auf den hörbaren Ruf des Muezzin verzichten?
Nein. Die Katholische Kirche hat sich in der Vergangenheit dazu verpflichtet, jeglichen Kontakt zu anderen Religionen zu unterlassen. Dies hat sich später als falsch erwiesen, musste in einem langwierigen Prozess korrigiert werden. Wir wollen einen solchen Fehler nicht wiederholen. Wer weiß, vielleicht wird irgendwann von der Bevölkerung der hörbare Ruf des Muezzin ja gewünscht.
Quelle
http://www.express.de/nachrichten/region/koeln/textline_1190959532388.html?now=3
Genauso wie die Glocke läutet, so sollte es in einem Staat auch erlaubt sein, dass der Muezzin seinen komischen Ruf da macht. Ich sehe dies unabhängig von der Religion. Eine säkulare Ordnung wäre wünschenswert.
@ mehmet
Eben NICHT unabhängig von der Religion. Haben Sie schon mal einen Pfarrer auf dem Kirchturm gesehen, der laut und vernehmlich (möglichst noch mit Lautsprecherunterstützung) das kristliche Glaubensbekenntnis „unter die Leute bringt ?
Da gibts nur ein BIM-BAM.
Und der Muezzin?
Allah u Akbar, Allah u Akbar
Gott ist groß, Gott ist groß (größer als alles und mit nichts vergleichbar)
Allah is Great, Allah is Great
Ash-hadu al-la Ilaha ill Allah, Ash-hadu al-la Ilaha ill Allah
Ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt außer Gott
I bear witness that there is no divinty but Allah
Ash-hadu anna Muhammadan Rasulullaah
Ich bezeuge, dass Muhammed Gottes Gesandter ist
I bear witness that Muhammad is Allah’s Messenger
Hayya la-s-saleah, Hayya la-s-saleah
Eilt zum Gebet, Eilt zum Gebet
Hasten to the prayer, Hasten to the prayer
Hayya la-l-faleah, Hayya la-l-faleah
Eilt zur Seligkeit, Eilt zur Seligkeit/zum Erfolg
Hasten to real success, Hasten to real success,
Allahu Akbar, Allahu Akbar
Gott ist groß, Gott ist groß
Allah is Great, Allah is Great
La Ilaha ill Allah
Es gibt keine Gottheit außer Gott (ruft nur der schiitische Muezzin)
There is no divinity but Allah
Kleiner Unterschied,gell?
Das klingt aber nicht sehr angenehm. Als Exil-Kölner muss ich sogar sagen, dass das nichts Gutes verheisst, was da oben über die Probleme in der Regionalpolitik dargestellt ist. Da sollte man meiner Ansicht nach es bei der alten Regelung belassen (kein Staatsbürger, kein kommunales Wahlrecht). Man muss ja nicht alles mitmachen.:-)
Ich wusste, dass diese Argumentation kommt :-D
Ob Sie einen Ausruf machen oder die Glocke läuten, macht m.E. keinen Unterschied. Das läuten der Glocke ist das Symbol für eine ähnliche Behauptung (also Gott, Jesus, Heiliger Geist –> Trinität). Ob Sie das also aussprechen oder die Glocke läuten, im Kopf wird der gleiche Mechanismus ausgelöst (Nennt sich übrigens Anchoring oder Traditionelle Konditionierung).
Andererseits: selbst wenn es einen Unterschied gäbe, müsste man alle in der Stadt wild herumlaufenden Zeugen Jehovas und den „Jesus lebt“-Rumschreiern das ebenfalls verbieten.
@ Mehmet
Sie „wussten, dass diese Argumentation kommt“ ?
Ist kein Wunder und auch nicht der „Blick in die Glaskugel“ nötig, liegt doch dieses ARGUMENT ( lateinisch „Beweisgrund, Beweismittel) auf der Hand.
Ihr Versuch eines Vergleiches hinkt. Nein. Er stolpert geradezu.
Nette Meinung ohne Argumente.
Dem würde ich aber widersprechen wollen. Die meisten Leute sind „Kulturchristen“, zufällig in eine Konfession geboren. Die Kirchenglocken müssen nicht sein, können gerne leiser gemacht werden. Diesen starken religiösen Gehalt haben Sie keineswegs mehr. Eher „Kulturfolklore“ im Rheinland.:-)
Dann können Sie dies auch auf den Muezzin übertragen. Wenn jemand 1000 mal den Muezzin hört, kommt der gleiche Effekt.
Ob ich’s irgenwann mal hören werde? Dass ein Moslem einen Fehler eingesteht, und sagt, ja stimmt, hast Recht, ist doch nicht ganz so. Oder etwas in der Art. Kam das überhaupt schonmal vor? Oder ist das im Islam völlig ausgeschlossen, verliert man dan quasi seine Ehre oder sein Gesicht, wenn man eigene Fehler eingesteht?
Mal ehrlich bitte, würde mich nur interessieren.
Vielleicht ist es auch etwas, was viele Westler auf die Palme bringt…
und immer der Vergleich mit Muezzin und Glocke. Wir sind hier in Deutschland, bei uns ist das Christentum die vorherrschende Religion. Und wer jetzt sagt, aber in der Türkei gibt es auch Kirchen und Glocken, dem sage ich: Warum denn auch nicht? Die Türkei ist quasi die Wiege des Christentums, die ältesten christlichen Gemeinden befanden sich dort, die Türkei war viele Jahrhunderte unchristlich, bevor sie von den Osmanen überrannt und zwangsislamisiert wurde. Da ist es soch nur recht und billig, dass sich hier und da noch eine Kirche befindet.
Meine Meinung: Gleiches Recht für alle Religionen, ungeachtet der Geschichte. Säkularismus. Keine Bevorzugung einer Religion gegenüber der anderen.
„Meine Meinung: Gleiches Recht für alle Religionen, ungeachtet der Geschichte. Säkularismus. Keine Bevorzugung einer Religion gegenüber der anderen.“
teileweise Zustimmung. Ich würde sagen, gleiches Recht für alle in Deutschland anerkannten Religionen. ;)
Vielleicht fragen Sie da mit Mehmet den falschen. Ihr Gefühl kann ich aber in Teilen nachvollziehen. Ehre, sich direkt persönlich angegriffen fühlen, Mangel an Selbstbewusstsein, Kritikkultur vielleicht eher als etwas Westliches ansehen – vielleicht spielt das eine Rolle. Vielleicht auch das Gefühl, ohnehin ständig in die Verteidigerrolle gedrängt zu sein. Belastet auch mit dem Wissen, dass viele Kritikpunkte einen wahren Kern haben. Oder dass man sich insgeheim ohnehin für diese Negativpunkte schämt. Kombiniert mit dem Wissen, dass man selbst ja nicht der Verursacher von vielen Missständen ist, jetzt aber diese ständig um die Ohren gehauen bekommt. ABER: Eigentlich auch ein normaler menschlischer Zug, würde das nicht unbedingt mit „DEM ISLAM“ in Verbindung bringen.
Diesen Vorwurf kann ich nur zurückgeben. Ich habe schon einige Male ausgeführt, dass zB türkische Eltern sich zu wenig um die Bildung der Kinder kümmern. ICH weise darauf hin, dass die Fehler auf beiden Seiten sind. SIE hingegen wollen alle Fehler auf die „Migranten“-Seite schieben. Das ist ein großer Unterschied zwischen uns beiden.
Diese Antwort war an Schneter gedacht.
Oder so Herr Schneter:
zeigen Sie doch bitte auf, in welchem Kommentar SIE einem Kritikpunkt an Deutschland recht gegeben haben. Mir reicht hierbei wirklich nur EIN Kommentar. Ich bin gespannt… Wenn man den anderen schon vorwirft, Sie seien nicht fähig Selbstkritik zu üben (was Ich schon widerlegt habe), dann können Sie ja als Vorbild dienen uns zeigen, wie man das macht.
Nein, nein Mehmet. Ich gebe Ihnen nicht die Alleinschuld. Wie schon an anderer Stelle erwähnt, gibt es verschiedene Gründe, warum es mit der Integration der Moslems nicht klappen will. Z.b. religiöse Konflikte, Mentalitätsverschiedenenheiten. Hätten wir (die Deutschen) mit der Integration im Ausland Probleme, wären wir in der Position, uns zu erlären, warum wir es nicht schaffen, im Gegensatz zu anderen, sich zu integrieren. Ob es dafür Beispiele gibt (jenseits der paar tausend Rentner in Spanien oder der Türkei, die finanziell meist gut gestellt sind), weiss ich nicht. Mag sein.
Die Deutschen nehmen schon soviel Schuld auf sich, sind für alles Böse und Schlecht und nicht funktionierende verantwortlich, dass ich das nicht auch noch tun muss (obwohl ich es bestimmt an der einen oder anderen Stelle, vielleicht subtil, schon getan habe). Finden tue ich aber in der Tat jetzt auf die Schnelle keinen.
PS: Gewissheiten bei „Glaube“ und „im Kopf“ stehen bei Sachdiskussionen oft auf sehr wackeligen Füssen. Gilt für alle Seiten, natürlich.:-)
hey leute hier geht es um §27 der GO
und nicht um muezin rufe und kirchen glocken
HERR KELTEKT muss zurücktreten er hat es verpasst und unsere chance verspielt
er hatt es versaut mit der Asch zusammen
;-)