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Ulrich Goll

Generelles Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen

Der Staat müsse in Glaubensfragen generell Neutralität wahren, betonte der baden-württembergische Justizminister und Integrationsbeauftragter Ulrich Goll (FDP) gegenüber dem Südwestrundfunk. Daher spreche er sich für ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen aus. Dies gelte für öffentliche Schulen, für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und jede andere öffentliche Einrichtung.

Donnerstag, 27.08.2009, 6:40 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 3:15 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Dabei plädierte Goll für eine differenzierte Betrachtung der Motive des Tragens bestimmter Kleidung. In seiner langjährigen Tätigkeit als Integrationsbeauftragter der Landesregierung seien ihm immer wieder gebildete junge Frauen begegnet, die glaubhaft versichert hätten, freiwillig und aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch zu tragen.

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Er sei sich aber sicher, so Goll, dass es viele Frauen gäbe, die „unter Druck gesetzt und gezwungen werden, sich in der Öffentlichkeit in dieser Art zu kleiden.“ Man müsse deshalb in jedem Einzelfall die Motivation einer Frau kennen, um beurteilen zu können, ob sie unterdrückt wird oder lediglich ihrer religiösen Überzeugung folgt.

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Baden-Württemberg Vorreiter der Kopftuchverbote
Als erstes Bundesland hatte Baden-Württemberg im April 2004 ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen verabschiedet. Im Schulgesetz des Landes wurde ein sogenanntes religiöses, politisches und weltanschauliches Neutralitätsgebot verankert, die christliche oder jüdische Symbole jedoch nicht mit einschloss.

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Das Kopftuch sei weniger ein religiöses Symbol als ein Zeichen für die „politische Unterdrückung im Islam“, begründete Kultusministerin Annette Schavan (CDU) damals den Gesetzesentwurf. Politik

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