Wolfgang Bosbach
Sanktionen für ausländische Arbeitslose ohne Deutschkenntnisse gefordert
Wolfgang Bosbach (CDU) fordert Sanktionen für ausländische Arbeitslose. Wer nicht an Deutschkursen teilnehmen wolle und „sich nicht ernsthaft um Arbeit bemüht, der kann nicht erwarten, dass er hier dauerhaft auf Kosten des Steuerzahlers lebt“. Bosbach zufolge liegt die Verweigerer-Quote bei 40 Prozent.
Mittwoch, 14.10.2009, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 15:40 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Bosbach hatte gesagt, wer nicht an Deutschkursen teilnehmen wolle und „sich nicht ernsthaft um Arbeit bemüht, der kann nicht erwarten, dass er hier dauerhaft auf Kosten des Steuerzahlers lebt“. Damit löst Bosbach nach Sarrazin eine weitere Debatte um Ausländer mit fragwürdigen Zahlen aus. Bosbach zufolge liegt die Verweigerer-Quote in diesem Bereich bei 40 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesamt für Migration hingegen konnten keine Zahlen nennen.
Ganz andere Zahlen
Die migrationspolitische Sprecherin der Linkspartei, Sevim Dagdelen, hingegen legte ganz andere Zahlen vor. Bosbach suggeriere, Migrantinnen und Migranten wollten häufig kein Deutsch lernen und lägen dem Staat deshalb auf der Tasche. Er bekräftige damit in unverantwortlicher Weise das Zerrbild vom integrationsunwilligen Ausländer.
„Die Wirklichkeit spricht eine andere Sprache. Von 2005 bis 2007 nahmen 94 Prozent aller zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichteten türkischen Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer auch tatsächlich an den entsprechenden Sprachkursen teil“, so Dagdelen (wir berichteten). Und damit sei noch nichts zu den Gründen für die Nicht-Teilnahme der übrigen sechs Prozent gesagt – etwa Schwangerschaft, Erkrankung, verzögerter Kursbeginn oder ähnliches.
„Wolfgang Bosbach begibt sich auf Thilo Sarrazins unheilige Spuren, wenn er auf derart populistische Weise rassistische Ressentiments schürt. Solche pauschale Verunglimpfungen, die geeignet sind, das gesellschaftliche Klima nachhaltig zu vergiften, darf sich eine in der Öffentlichkeit stehende Person einfach nicht erlauben“, so Dagdelen.
Kurs für Bosbach
„Welchen Kurs muss Herr Bosbach besuchen, um sich eines Besseren belehren zu lassen?“, fragte Josef Winkler, migrationspolitischer Sprecher der Grünen. „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das für die Integrationskurse zuständig ist, hat in der Vergangenheit stets das Gegenteil erklärt: Es gibt laut BAMF keine signifikanten Verweigerungsquoten. Im Gegenteil, der große Zuspruch – gerade auch im Hinblick auf die freiwillige Teilnahme – ist Ausdruck einer ausgesprochen hohen Integrationsbereitschaft. (wir berichteten)
Die Union scheint auch das Gesetz nicht zu kennen. Sanktionsmöglichkeiten bestehen seit der letzten Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes nämlich längst. Die nicht ordnungsgemäße Teilnahme an Integrationskursen kann bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt werden.“, so Winkler abschließend.
Bereits geltendes Recht
Ähnlich konterte auch der (noch) Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD): „Was Herr Bosbach fordert, ist geltendes Recht. Jemand, der Transferleistungen erhält und der Aufforderung zu einem Sprachkurs nicht nachkommt, kann Leistungen gekürzt bekommen. In der Regel geschieht das auch. Entweder ist HerrBosbach unwissend oder böswillig. Beides wäre schlecht.“
Auch vom künftigen Koalitionspartner wurden kritische Stimmen vernommen. FDP-Vizefraktionschefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mahnte eine „ehrliche Debatte“ an. „Da sollten wir nicht einfach nach neuen Gesetzen rufen.“ Politik
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Ich habe im Gegenteil schon gehoert, dass Leute sich absichtlich bei der Pruefung dumm anstellen, um eine Verlaengerung bewilligt zu bekommen. Denn die Kurse sind voellig unzureichend, um richtig Deutsch zu lernen. Wenn Bosbach&Co, wirklich etwas fuers Deutschlernen tun wollen, sollen sie doch die Kosten fuer Sprachkurse steuerlich absetzbar machen. Das waere ein schoenes Beispiel fuer die angekuendigten schwarz-gelben Steuersenkungen!
Was die Sprachkurse angeht, hat Herr Edathy vollkommen Recht. Die von Herr Bosbach geforderte Regelung gibt es bereits.
Im übrigen sind die Integrationskurse gut besucht, ja sogar überlaufen. Da werden Menschen unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlichem Alters und mit unterschiedlichen Vorkenntnissen in eine überfüllte Klasse gequetscht und von schlecht bezahlten Hilfskräften unterrichtet. Der eine wird verfpflichtet, obwohl er schon 5 Jahre hier und sich mündlich schon gut verständigen kann. Er ist zunächst total unterfordert. Der andere ist Neuzuwanderer fast ohne Vorkenntnisse, der in 6-8 Monaten auf die Sprachprüfung B1 vorbereitet werden soll. Der ist überfordert und kann die Prüfung mit schriftlichen Teil (korrektes Verfassen eines Briefes, Grammatik etc.) nicht direkt bestehen.
Um diese organisatorischen Probleme sollte sich Herr Bosbach einmal kümmern.
Soweit ich weiß gibt es seit Hartz4 auch Sanktionsmöglichkeiten gegen Arbeitslose, die sich nicht an vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahmen beteiligen oder sonstige Vorgaben der Arge nicht erfüllen, egal ob Migranten oder autochone Deutsche.
Der CDU-Politiker plädierte zudem dafür, die Probleme im Zusammenhang mit der Integration deutlich anzusprechen. Kein anderes Thema sei zurzeit derart tabuisiert. “Wenn man Tatsachen nennt, die unangenehm sind, gibt es schon Ärger.“
http://www.swr.de/nachrichten/-/id=396/nid=396/did=5490426/l9mel0/index.html
Und das ist ja wohl nicht mehr normal.
Komisch nur das UN-Sonderberichterstatters Vernor Munoz, das „Deutschen Bildungsystem“ als Mangelhaft bescheinigte.
Pingback: Peter Müller: In Fällen von hartnäckiger Integrationsunwilligkeit müssen Sanktionen möglich sein | MiGAZIN
Die Frau meines Freundes ist Chinesin und hat einen solchen Sprachkurs besucht. Vom Großteil der türkischen Migranten haben nur 2 dien Kurs abgeschlossen. Die anderen kamen nicht oder waren kurz nach der Unterschriftsleistung wieder verschwunden. Der Kurs wird gemacht, ob mit 15 oder 3 Teilnehmern. Die Frage ist entscheident: wieviele haben sich am Anfang angemeldet und wieviele haben den Kurs abgeschlossen. Wenn einem diese Chance geboten wird und er anschließend aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht vermittelbar ist, dann sollte es Sankionen geben. Schon allein im Interesse derer, die sich um eine Integration wirklich bemühen.