Bayern
Streit um Kommunalwahlrecht für Drittstaater
Die bayerische SPD legt einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vor und fordert das kommunale Wahlrecht auch für sog. Drittstaater. Für den Bayerischen Innenminister Herrmann (CSU) ist das ein „integrationspolitischer Irrweg“.
Mittwoch, 28.10.2009, 10:01 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 15:56 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
„Die Mitwirkungsmöglichkeiten von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern auf kommunaler Ebene müssen verbessert werden“, fordert die integrationspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Isabell Zacharias. Die SPD-Politikerin, die zu den Unterzeichnern der Kampagne „Demokratie braucht JEDE Stimme! Kommunales Wahlrecht für alle!“ gehört, bezeichnet es als das Ziel, das kommunale Wahlrecht für alle rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland einzuführen.
Grundlegende Voraussetzung hierfür ist eine Änderung bzw. Ergänzung von Art. 28 Abs. 3 des Grundgesetzes. Dafür werde sich die SPD einsetzen. Zacharias: „Die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle stand im Bundeswahlprogramm 2009 der SPD.“ Bei Kommunalwahlen in Deutschland haben außer den deutschen Staatsangehörigen bisher nur die Bürger der Europäischen Union aktives und passives Wahlrecht, beklagt die SPD-Politikerin. 4,45 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner mit einem anderen Pass, sogenannte Drittstaater, sind von diesem demokratischen Recht ausgeschlossen. Dabei leben von den 6,75 Millionen Ausländern in Deutschland fast die Hälfte länger als 15 Jahre hier.
In vielen Ländern der EU wie Schweden, Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Irland, Ungarn, Estland, Litauen und der Slowakei ist das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländerinnen und Ausländer bereits eine Selbstverständlichkeit geworden. Damit wird den Beschlüssen des Europaparlaments sowie verschiedenen internationalen Vereinbarungen entsprochen. Zacharias: „Für die Integration und für die künftige demokratische Entwicklung auch in unseren Kommunen ist es wichtig, dass alle Bewohner bei den Entscheidungen, die ihr unmittelbares Lebensumfeld betreffen, ein Mitspracherecht haben.“
Mit der Einführung des kommunalen Wahlrechts für EU-Staatsangehörige, so die SPD-Sprecherin, ist ein „Dreiklassenwahlrecht“ mit vollwahlberechtigten deutschen Staatsbürgern, kommunalwahlberechtigten EU-Bürgern und wahlrechtslosen Drittstaatsangehörigen entstanden. „Solange einem großen Teil der Bürgerinnen und Bürger dieses Partizipationsrecht auf kommunaler Ebene vorenthalten wird und diese Bürgerinnen und Bürger von einer demokratisch-politischen Teilhabe ausgeschlossen werden, wird sich dieser Teil viel stärker mit der Politik der Herkunftsländer beschäftigen“, so die integrationspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.
Auch ist sei mit demokratischen Grundsätzen unvereinbar, dass Menschen, die seit vielen Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und ihre staatsbürgerlichen Pflichten erfüllen, bei Kommunalwahlen zu einer Zuschauerrolle verurteilt werden.
Unabhängig von der Einführung des Kommunalwahlrechts auch für Drittstaatsangehörige müssen Diskriminierungen für EU-Bürger im Kommunalwahlrecht in Bayern aufgehoben werden, erklärt Zacharias. Die Wählbarkeit zum ersten Bürgermeister und zum Landrat ist in Bayern auf Deutsche begrenzt, so die SPD-Abgeordnete. Damit haben EU-Ausländer, die in den Gemeinderat oder den Kreistag gewählt werden, auch keine Möglichkeit zu weiteren Bürgermeistern oder zum Stellvertreter des Landrats gewählt zu werden, weil die Wählbarkeit in diese Ämter an die Wählbarkeit in das Amt des ersten Bürgermeisters oder Landrats anknüpft.
Zacharias: „Diese integrationspolitisch nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung zwischen Deutschen und Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der EU beim passiven Kommunalwahlrecht wollen wir aufheben.“ Auch wenn die Einschränkung mit Grundgesetz und europäischem Recht vereinbar sei, so sei sie doch diskriminierend. Politik
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