Niedersachsen
38 Prozent der Ausländer sind atypisch beschäftigt
Jeder vierte Arbeitnehmer in Niedersachsen steht in einem sog. atypischen Beschäftigungsverhältnis, bei denen das Armutsrisiko überdurchschnittlich hoch ist; bei Nicht-EU-Ausländern liegt der Anteil atypisch Beschäftigter bei 38 Prozent.
Donnerstag, 29.10.2009, 9:29 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 05.09.2010, 3:10 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
„Der deutsche Arbeitsmarkt hat in den letzten zwei Dekaden grundlegende Umbrüche erfahren“, heißt es im Statistischen Monatsheft des Landesbetriebs für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen. Die deutsche Wiedervereinigung, die Einführung des Euro oder die Agenda 2010 hätten das Arbeitsleben nachhaltig verändert.
Zwar sei die Zahl der Erwerbslosen gerade im Zeitraum 2005 bis 2007 gesunken, allerdings habe der Anstieg der Erwerbstätigkeit vor allem im Bereich der so genannten atypischen Beschäftigungsverhältnisse stattgefunden. Diesr Beschäftigungstyp weist eines oder mehrere der folgenden Merkmale auf: Befristung, Teilzeitbeschäftigung, geringfügige Beschäftigung oder Zeitarbeit.
Unter den atypisch Beschäftigten sind überproportional viele Frauen, junge Menschen, Geringqualifizierte und Ausländer vertreten. Von den ausländischen Mitbürgern aus Nicht-EU-Ländern (EU-27) 1 in abhängiger Erwerbstätigkeit stehen 38 % in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis, während es bei den deutschen nur 25 % sind.
Auffällig ist hier, dass dieser Unterschied verschwindet, wenn man lediglich die Ausländer aus den EU-15-Staaten betrachtet: Bei diesen entspricht der Anteil atypisch Beschäftigter dem der Deutschen. Sowohl bei den Nicht-EU-Ausländern als auch bei den Geringqualifizierten sind unter den atypisch Beschäftigten überdurchschnittlich viele geringfügig Beschäftigte zu finden.
Während Normalarbeitnehmer in Niedersachsen auf einen durchschnittlichen Bruttoverdienst von 17,55 € die Stunde kommen, erzielen atypisch Beschäftigte im Schnitt einen Stundenlohn von gerade einmal 11,72 €, also ca. ein Drittel weniger. Dieses geringere Verdienstniveau führt tendenziell zu einer größeren Armutsgefährdung. Im Zehnjahresvergleich offenbaren die Ergebnisse des Mikrozensus einen deutlichen Anstieg des Armutsrisikos bei atypisch Beschäftigten.
- Als EU-15 bezeichnet man die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor der so genannten Ost-Erweiterung im Jahr 2004. Das sind also Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern aufgenommen (EU-25), am 1. Januar 2007 schließlich Bulgarien und Rumänien (EU-27).
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