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EU-Kommission

Deutschland muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ausbauen

Die Europäische Kommission fordert Deutschland auf, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auszubauen – im Koalitionsvertrag ist von „Abbau von Bürokratielasten“ die Rede. Volker Beck (Die Grünen) wirft Union und FDP Hinhaltetaktik vor.

Montag, 02.11.2009, 10:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 15:58 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, die EU-Vorschriften zum Verbot der Diskriminierung aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, ordnungsgemäß umzusetzen. Außerdem wird Deutschland vorgeworfen, die Vorschriften zum Verbot der Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung in Beschäftigung und Beruf nicht ordnungsgemäß umgesetzt zu haben. Insbesondere sei der geforderte Schutz gegen diskriminierende Kündigungen durch das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht gewährleistet. Die Vorschriften hätten bereits 2003 umgesetzt werden müssen.

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So hat die EU-Kommission angekündigt, Deutschland beim Europäischen Gerichtshof wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien zu verklagen, wenn die Bundesregierung nicht binnen zweier Monate erklärt, den Diskriminierungsschutz europarechtskonform auszubauen.

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Ausbauen statt abschleifen
Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, kritisierte daher die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der CDU/CSU und FDP. „Deutschland muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) europarechtskonform ausbauen und nicht abschleifen, wie das laut Koalitionsvertrag vorhaben“, so Beck. Im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierungskoalition heißt es, man wolle das AGG „im Hinblick auf einen möglichen Abbau von Bürokratielasten überprüfen“.

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„Das meint im Klartext ein Zurückdrehen des Gleichstellungsrechts. Denn in der Vergangenheit haben Union wie FDP jeden gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität generell als bürokratisch diffamiert“, so Beck. Jetzt aber müsse Schwarz-Gelb handeln, wenn sie ein teures Klageverfahren gegen Deutschland noch abwenden wolle. Politik

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  1. Klaus-Dieter Boden sagt:

    Das wurde aber auch allerhöchste Zeit, daß die EU ein Machtwort spricht. Jetzt fehlt dieses Machtwort nur noch in Bezug auf das faschistische EhegattennachzugsVERHINDERUNGSgesetz. Hier hat der Deutsche Anwaltsverein (DAV) bereits am 4.9.2008 ein Verfahren gegen die BRD bei der EU-Kommission angeregt.

  2. eisgruber sagt:

    Diskriminierung ist alltägliche Realität in Deutschschland.
    -Du kommst hier nicht rein, weil Du nicht in diese Runde passt.

    -Du kommst hier nicht rein, weil Dein Erscheinungsbild zu südländisch ist.

    -Du kommst hier nicht rein, weil sich andere durch Deine Anwesenheit belästigt wühlen.

    Viele Menschen mit Migrationshintergrund, behinderte und kranke Menschen stellen sich die Frage, wie es sein kann, dass trotz des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes sie noch immer in dieser Gesellschaft stark benachteiligt werden. In den Vereinigten Staaten von Amerika wurden erst nach dem Sezessionskrieg 1865 den Menschen afrikanischer Herkunft ihre unveräußerlichen Menschenrechte durch die Verfassung garantiert. Den ersten großen Sieg errang die schwarze Bürgerrechtsbewegung am 17. Mai 1954, da verbot der Oberste Gerichtshof der USA die Rassentrennung an Schulen. Noch immer verlieren in den USA Afroamerikaner als erste ihre Arbeitsstelle und sind am stärksten Armut bedroht, obwohl der derzeitige Präsident ein Afroamerikaner ist. Dies zeigt uns, dass Gesetze Veränderungen voraussetzen, diese aber dann noch lange nicht implementiert sind und sich noch nicht im Kollektivbewusstsein verfestigt haben. Es gibt leider auch in diesem Land zahlreiche Formen der Diskriminierung, die das Leben von Menschen ausländischer Herkunft und das Leben behinderter und kranker Menschen erschweren. Dies führt oft zu einem Leben in einer sogenannten Parallelgesellschaft oder zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen. Die Politik hat sich zwar Mühe gegeben, den Menschen, die aus anderen Ländern zu uns gekommen sind, entgegenzukommen. Aber leider ist einiges von dem, was die Politik vorgegeben hat, noch immer nicht in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Viele Ansätze zur Integration werden leider noch nicht von der gesamten Gesellschaft getragen und viele Menschen mit Migrationshintergrund werden immer noch als Fremde betrachtet. Zudem werden behinderte und kranke Menschen als eine Belastung der Gesellschaft betrachtet und werden deshalb oft ausgegrenzt. Man sollte doch Menschen mit Migrationhitergrung, behinderte und kranke Menschen als einen Teil dieser Gesellschaft akzeptieren. Deshalb sollte man jeden bitten, sich das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz genau durchzulesen. Ziel des Gesetzes nämlich ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Aber solch eine Gesetzesgrundlage kann einen Anfang darstellen, und wie ich schon anmerkte, war es in den USA ebenso ein langer Weg. Auch diese Gesellschaft muss noch sehr an sich arbeiten, damit benachteiligte Menschen in dieser Gesellschaft gleiche Lebenschancen haben.
    Markus Eisgruber