Schuldspruch
Lebenslänglich für Marwa Mörder Alex W.
Der Angeklagte Alex W. wurde von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Dresden wegen Mordes an Marwa el Sherbini und versuchtem Mord an deren Ehemann Elwy Okaz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Donnerstag, 12.11.2009, 8:11 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 05.09.2010, 3:10 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Nach Auffassung des Gerichts waren hinsichtlich des Mordes an Marwa Elsherbiny die Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe, nämlich Ausländerhass, erfüllt. Hinsichtlich des versuchten Mordes an Elwy Okaz handelte der Angeklagte nach Überzeugung der Kammer, um die Tötung der Marwa el Sherbini zu ermöglichen.
Richterin Birgit Wiegand: „Nach seiner Aussiedlung 2003 empfand der Angeklagte das Leben in Deutschland als Multikultischeiße. Er war der Meinung, dass Ausländer ihm die Arbeit wegnehmen und er verachtete in erster Linie Muslime. In seinen Augen waren sie alle Islamisten.“
Wiegand weiter: „Er verdrängte, dass er selbst anderer Herkunft ist. Dass er ein perfekter Deutscher sein wollte, war eine utopische Vorstellung. Die Hoffnung auf ein besseres Leben in Deutschland erfüllte sich für ihn nicht. Er wurde trotz allem immer nur als der Russe betrachtet.“ Fazit der Richterin: „Er tötet Marwa El-Sherbini nicht aus Furcht oder Angst, sondern aus Rache. Marwa el-Sherbini hatte keine Chance“.
Die Richterin hielt den Angeklagten im Tatzeitpunkt für voll schuldfähig, weil weder eine Wahnsymptomatik erkennbar war noch Anhaltspunkte für eine Schizophrenie bestanden. Kennzeichnend für den Angeklagten sei vielmehr, dass er sich auch in den Sitzungen mit dem psychiatrischen Gutachter eher damit beschäftigt habe, dass er mit der Tat sein Leben „versaut“ habe, als über andere Folgen nachzudenken. „Einen Gedanken daran, was Sie in der Familie Ihres Opfers angerichtet haben, scheint es nicht gegeben zu haben“, sagte Wiegand. Wirkliche Reue sehe anders aus.
Auch schloss die Richterin aus, dass der Angeklagte im Affekt gehandelt habe. „Ihr Handeln, das Einschmuggeln des Messers in den Gerichtssaal, das Abwarten des günstigen Angriffszeitpunkts war dermaßen planvoll, dass für die Kammer auch eine Tat im Affekt nicht in Betracht kommt“, sagte Wiegand.
Schließlich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Dabei wurden vor allem berücksichtigt, dass die Tat vor den Augen des Kindes geschah, der Täter gegen zwei Personen vorging, mehrere Mordmerkmale verwirklicht waren und die Tat in einem Gerichtsgebäude stattfand. Das heißt, dass eine theoretisch mögliche vorzeitige Haftentlassung des Russlanddeutschen nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen ist.
Urteil wird begrüßt
Diesen Schuldspruch begrüßten Maria Böhmer (CDU), die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, der ägyptische Botschafter, sowie muslimische Verbandsvertreter und die sächsische Landesregierung.
Die bayerische Justizministerin Beate Merk zeigte sich mit dem Urteil ebenfalls zufrieden. „Das heutige Urteil ist die einzig richtige Antwort“ und „bringt Gerechtigkeit und bietet auch Chancen für die Gesellschaft“, so Merk. Missverständlich fügte sie allerdings hinzu: „Wir erwarten, dass sich in Deutschland lebende Ausländer hier integrieren und die hiesigen Wertvorstellungen akzeptieren.“ Dafür, so Merk weiter, würden die in Deutschland lebenden Ausländer in ihren Bemühungen unterstützt, sie bereitwillig in die Gesellschaft aufzunehmen und ihnen auch jeglichen erdenklichen Schutz vor feindseligen Übergriffen zu bieten. Recht
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