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Niedersachsen

Kontrollen vor Moscheen sind verfassungswidrig

In einer Experten-Anhörung im niedersächsischen Landtag äußerten Verfassungsrechtler große Bedenken gegen Kontrollen vor Moscheen – Betroffene empfinden die Moscheekontrollen als kriminalisierend, diskriminierend und erniedrigend. Innenminister Schünemann steht unter Beschuss.

Donnerstag, 03.12.2009, 8:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.08.2010, 7:08 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Die niedersächsische Polizei führt – insbesondere nach Freitagsgebeten – immer wieder verdachtsunabhängige Kontrollen durch. Dabei müssen sich die Besucher ausweisen, die aus der Moschee kommen. Für das Landeskriminalamt sind die Kontrolle notwendig zur Verhütung von möglichen Anschlägen.

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Auf § 12 Abs. 6 Nds. SOG werden die verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen gestützt: „Die Polizei kann zur Vorsorge für die Verfolgung oder zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug jede im öffentlichen Verkehrsraum angetroffene Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen.

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Anders sehen es die Betroffenen. Vertreter verschiedener muslimischer Verbände und Organisationen betonten, die Kontrollen seien kontraproduktiv: „Sie führen dazu, dass friedliche Muslime aus Ärger über die Kontrollen radikalisiert werden, vor allem Jugendliche“. Besonders in der deutschen Nachbarschaft erzeugten Kontrollen „ein Klima des Misstrauens“. Durch solche Kontrollen würden alle Muslime als potenzielle Terroristen dargestellt. Außerdem werde durch die Kontrollen auch das Grundrecht auf freie Religionsausübung eingeschränkt. Da die Kontrollen viel Zeit in Anspruch nehmen, würden Viele auf einen Moscheebesuch verzichten weil sie befürchteten, zu spät zurück zur Arbeit oder zur Schule zu kommen.

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Sollten die Kontrollen anhalten, so der Vorsitzende des Landesverbandes der Muslime, Avni Altiner, werde sein Verband Kontrollen ohne konkrete Verdachtsmomente gerichtlich überprüfen lassen. Nach Einschätzung der Verfassungsrechtler hätte eine Klage Aussicht auf Erfolg. Keiner der gehörten Verfassungsrechtler hat die geltenden Gesetze für Personenkontrollen im Umfeld von Moscheen nach den Freitagsgebeten für anwendbar gehalten. Die Verhältnismäßigkeit sei nicht gewahrt. Und auch der Erkenntnisgewinn rechtfertige diese Praxis nicht. Die Verfassungsrechtler sehen in den Kontrollen einen Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit.

Grüne fordern sofortige Einstellung der Kontrollen
Angesichts dieser Experten-Einschätzung sehen sich die Grünen in ihrer Forderung nach sofortiger Einstellung der ungezielten Moscheekontrollen bestätigt. „Die muslimischen Verbände haben deutlich gemacht, dass sie die Polizeikontrollen als starke Diskriminierung empfinden“, sagte der innenpolitische Sprecher Ralf Briese. Die Grünen haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der diese ungezielten Massenkontrollen vor Gebetshäusern zukünftig verbietet (wir berichteten).

Erneut werde in Niedersachsen das Grundgesetz gebeugt, sagte Briese weiter. „Für die einen beginnt der Verdacht gegen das Fremde beim Minarett – für die anderen schon bei der einfachen Moschee“, kritisierte der Grünen-Politiker. Die Kontrollen würden die Religion unter Generalverdacht stellen und seien deshalb nicht nur verfassungsrechtlich nicht korrekt, sondern auch integrationsschädlich.

Weder die Regierung noch die Polizei hätten bislang deutlich machen können, was genau mit diesen Kontrollen überhaupt erreicht werden soll, außer willkürlicher Abschreckung. Briese: „Das ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht akzeptabel. Die Bürger sollen in ihren Rechten geschützt werden und nicht gegängelt. Die Moscheekontrollen sind daher einzustellen!“ Politik

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  1. Pingback: Expertise: Verdachtsunabhängige Moscheekontrollen sind rechtsmissbräuchlich und grundgesetzwidrig | MiGAZIN

  2. Lynx sagt:

    Wichtiger als der rechtliche Askpekt scheint mir derjenige der psychischen Auswirkungen eines solchen Aktionismus. Dazu bedarf es nicht der Kontrollen nur von Moscheebesuchern:
    Eine Polizeistreife fuhr langsam an uns vorbei und dann wieder zurück, um uns zu kontrollieren. Die Beamten waren freundlich, doch zum Schluß sagte einer der beiden zu mir: „Wissen Sie warum wir das tun? Weil Sie Muslim sind.“ Das bringt die Sache auf den Punkt: seit dem 11. Sep. 2001 stehen alle Muslime in Deutschland unter Generalverdacht, auch wenn sie deutsche Staatsbürger deutscher Herkunft sind.
    Der Vorsitzende einer muslimischen Gemeinschaft beklagte, daß solche Kontrollen auch während der Osterferien durchgeführt wurden, als unter den Moscheebesuchern zahlreiche muslimische Kinder waren. So lernen die Muslime von klein auf, wie ihre Loyalität diesem Staat gegenüber belohnt wird. Dem Gedächtnis von Kindern prägen sich solche Erlebnisse viel tiefer ein als demjenigen von Erwachsenen, die vielleicht mit rationalen Argumenten nach Entschuldigungen für dieses Handeln der Staatsvertreter suchen, während bei Kindern nur das Erlebnis als solches zählt.
    Man könnte auch eine klügere Politik betreiben. Dazu bedürfte es jedoch anderer Politiker und eines anderen Bewußtseins bei den nichtmuslimischen Bürgern, die diese Politiker mit ihrer Stimmenmehrheit wählen. Von Wählern, die laut Umfrage mehrheitlich eine weitere Einschränkung der Religionsfreiheit von Muslimen befürworten, ist diesbezüglich nichts Gutes zu erwarten.

  3. Aha sagt:

    Wissen Sie warum wir das tun? Weil Sie Muslim sind.

    Hm, ja. Die Aussage mag nicht schön sein. Sie ist aber doch wenigstens ehrlich oder?