Ausländische Qualifikationen
Bundeskabinett legt Eckpunktepapier vor
Darf die in Russland ausgebildete Augenärztin an einer deutschen Klinik als Fachärztin arbeiten oder gar eine eigene Praxis eröffnen? Kann der portugiesische Tischler als Geselle arbeiten oder nur als Bauhelfer? Diese und ähnliche Fragen beschäftigen seit Jahren die für die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen zuständigen Stellen. Je nach Beruf sind das Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern bis hin zu Regierungsbehörden.
Donnerstag, 10.12.2009, 8:01 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.08.2010, 7:14 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Nicht selten gab es Klagen über das bisher praktizierte Verfahren. Manch ein Zuwanderer aus einem EU-Staat war unzufrieden, wenn sein Ausbildungsabschluss als nicht gleichwertig mit einem deutschen Gesellenbrief anerkannt wurde. Viele verwiesen auf anderslautende Entscheidungen in anderen Regionen bei gleicher Sachlage.
Maximal sechs Monate
Das soll sich ändern. Gestern hat das Bundeskabinett Eckpunkte „Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen“ für neue gesetzliche Regelungen verabschiedet. Darin ist unter anderem die Dauer des Anerkennungs- bzw. Feststellungsverfahrens geregelt: vom Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen bis zum Bescheid sollen maximal sechs Monate vergehen.
Debatte im Bundestag zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
[youtube width=“250″ height=“165″]http://www.youtube.com/view_play_list?p=DAA702E1FD7ECFAE[/youtube]vom 3. Dezember 2009.
Auf dieser Grundlage will sich die Bundesregierung mit den Ländern abstimmen, wie sich Rechtsgrundlagen und Verfahren im Anerkennungswesen verbessern lassen. Im kommenden Jahr will das Kabinett dann ein Anerkennungsgesetz verabschieden, das am 1. Januar 2011 in Kraft tritt.
Dass dringend etwas getan werden muss, darüber seien sich Bundesbildungsministerin Annette Schavan und die Integrationsbeauftrage der Bundesregierung, Maria Böhmer, einig. Schavan sagte dazu: “ Es gibt Hunderttausende, die weit unter ihrem Qualifikationsniveau beschäftigt sind und keinen Zugang zu einer ihrem im Ausland erworbenen Berufsanschluss entsprechenden Berufstätigkeit haben.“
500.000 Betroffenen sollen profitieren
Böhmer bezifferte die Anzahl der Personen, die von dem geplanten Verfahren profitieren würden, auf 500.000. Insgesamt gibt es 2,87 Millionen Zugewanderte in Deutschland, die einen Bildungsabschluss aus dem Ausland mitgebracht haben.
Böhmer erklärte: „Die Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse kommt einen großen Schritt voran: Das Bundeskabinett hat grünes Licht für eine gesetzliche Regelung gegeben. Ein guter Tag für die Integration in Deutschland. Denn die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist für alle ein Gewinn: Die zugewanderten Akademiker und Fachkräfte müssen nicht länger unterhalb ihrer Qualifikation arbeiten. Und unser Land profitiert von den Kenntnissen und Fähigkeiten der Migranten. Wir brauchen diese Menschen dringend in ihren erlernten Berufen- gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Jetzt müssen Bund und Länder an einem Strang ziehen und im nächsten Jahr zügig eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen. Wir können es uns nicht länger leisten, Ressourcen zu verschwenden.“ Politik
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Mehmet Kilic sagt genau das, was ich denke.
Sinnvoll wäre z.b. eine Nachprüfung an einer deutschen IHK bzw. Uni.
Wenn Fachwissen da ist, sollte das doch kein Problem sein.
Richtig! Ein praktischer und theoretischer Wissenscheck sollte erlaubt sein, damit man wirklich weiß ob auch die vorgegebene Qualifikation dem deutschen Standards entspricht. Ansonsten wäre es unfair gegenüber deutschen z.B. Ingenieuren wenn diese mehr Wissen und Zeit bräuchten um sich diesen Titel zu erwerben. Dies sollte meines erachtens in einen Europastandard münden. Drittstaatler sollten dann bei vorhandenen Lücken eine Nachschulung mit anschließender Nachprüfung machen. Danach keine Hindernisse mehr.
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