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Nordrhein-Westfalen

Unterricht in den Herkunftssprachen für Schüler mit Zuwanderungsgeschichte

Zum Jahresbeginn tritt eine Neufassung des Erlasses zum „Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte“ in Kraft. Nach Abstimmung vor allem mit den Elternverbänden der Zuwanderer soll darin der Unterricht in den Herkunftssprachen gestärkt werden.

Dienstag, 12.01.2010, 8:09 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 05.09.2010, 2:09 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die herkunftssprachliche Unterricht soll in Nordrhein-Westfalen schrittweise in den weiterführenden Schulen in einen Fremdsprachenunterricht überführt werden. Das bedeutet: Die Herkunftssprache wird als zweite oder dritte schulische Fremdsprache anerkannt und damit entsprechend aufgewertet. An Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien war dies bereits möglich, an der Hauptschule nunmehr ebenfalls als Modellversuch seit diesem Schuljahr 2009/2010.

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Das Land Nordrhein-Westfalen möchte dafür im Regelfall nur noch Lehrkräfte einstellen, die eine deutsche Lehrbefähigung haben. Nur noch in Ausnahmefällen sollen auch Lehrkräfte eingestellt werden, die ihr Lehrerexamen im Herkunftsland absolviert haben. Sie müssen aber die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen. Bisher werden in Nordrhein-Westfalen für das Unterricht in der Herkunftssprache 886 Lehrerstellen eingesetzt.

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„Wenn die Herkunftssprache nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich beherrscht wird, eröffnen sich schulische wie auch spätere berufliche Chancen. Sprachenvielfalt ist ein kultureller Reichtum und reflektiert die Globalisierung in einem wachsenden Europa“, so Schulministerin Barbara Sommer.

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„Für die Kinder und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte sind die mitgebrachten Herkunftssprachen und die Kultur der Herkunftsländer Teil ihrer Identität; sie sind für ihre Persönlichkeitsentwicklung von besonderer Bedeutung. Überdies ist Mehrsprachigkeit ein kultureller Reichtum in einer immer stärker zusammenwachsenden Welt“, heißt es im Erlass.

Darin wird allerdings auch klargestellt, dass für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte das Erlernen und die Beherrschung der deutschen Sprache in der Schule an erster Stelle stehen müssen. Auch sollen Klassen, die ausschließlich von Schülern mit Zuwanderungsgeschichte besucht werden, grundsätzlich vermieden werden. Gesellschaft

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