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Armin Laschet

Zugewanderte stärker in die kommunalen Entscheidungsprozesse einbinden

Integrationsratswahlen am 7. Februar 2010 – Nordrhein-Westfalens Integratonsminister Armin Laschet fordert stärkere Einbindung von Zuwanderern in die kommunalen Entscheidungsprozesse.

Dienstag, 26.01.2010, 8:10 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.08.2010, 8:20 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

„Ein zentrales Anliegen unseres Landes ist es, Menschen mit Zuwan­derungsgeschichte mehr politische Teilhabe zu eröffnen. Deshalb hat der Landtag am 24. Juni 2009 das Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden beschlossen“, sagte gestern Integrationsminister Armin Laschet im Rahmen der Pressekonfe­renz zusammen mit dem Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen, Herrn Tayfun Keltek, in Düsseldorf.

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Minister Laschet: „Das Entscheidende bei der neuen Regelung ist: Ohne die Kompetenzen der Kommunalparlamente zu beschneiden, stärkt es die politische Partizipation und damit auch die Bedingungen für die Integration in den Kommunen.“ So können jetzt in den Integrations­gremien neben den direkt gewählten Migrantenvertretern zusätzlich auch Ratsmitglieder, die vom Stadt- oder Gemeinderat der Kommune entsandt werden. „Mit dieser Regelung werden die Arbeit der Integra­tionsgremien und die Arbeit der kommunalen Parlamente besser mitein­ander verzahnt“, so Laschet.

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Das neue Gesetz ermöglicht den Kommunen entweder einen Integrationsrat oder – alternativ – einen Integrationsausschuss, in dem die Ratsmitglieder die Mehrheit haben müssen, einzurichten. Der Minister unterstrich, dass beide Seiten profitieren: „Die Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, weil sie nun über ein Gremium verfügen, in dem sie mitbestimmen können. Und auch die kommunalen Mandats­träger, weil sie von diesem Gremium nicht ausgeschlossen sind, sondern mit am Tisch sitzen.“

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Neu ist auch, dass sich jetzt auch bereits Eingebürgerte in die Integrationsgremien wählen lassen können. „Ein Resultat dieser neuen Regelung ist schon sichtbar: Im Vergleich zu den vorherigen Wahlen kandidieren diesmal auch sehr viele junge Menschen“, sagte Laschet. „Es war höchste Zeit, dass Menschen mit Zuwanderungsgeschichte stärker in die kommunalen Entscheidungsprozesse eingebunden werden.“

Wahlberechtigt sind nicht nur ausländische Staatsbürger, sondern auch Aussiedler. Der Minister appellierte an die Eingebürgerten Wahlberech­tigten sich in die Wählerlisten eintragen zu lassen, um an der Wahl teil­zunehmen. Das aktives Wahlrecht für Eingebürgerte gilt bis fünf Jahre nach der Einbürgerung. Politik

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