Niedersachsen
Verdachtsunabhängige Moscheekontrollen werden eingestellt
Verdachtsunabhängige Moscheekontrollen wird es in Niedersachsen nicht mehr geben. Dies teilte Innenminister Uwe Schünemann (CDU), der die Kontrollen nicht mehr erklären konnte, gestern nach einer Kabinettssitzung mit – Grünen Politiker sind erleichtert.
Mittwoch, 03.02.2010, 8:03 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.08.2010, 8:26 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
§ 12 Abs. 6 Nds. SOG: “Die Polizei kann zur Vorsorge für die Verfolgung oder zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug jede im öffentlichen Verkehrsraum angetroffene Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen.“
In der gestrigen Sitzung des Landeskabinetts hat Innenminister Uwe Schünemann erklärt, dass die so genannten Moscheekontrollen nur in besonders begründeten Einzelfällen bei tatsächlichen Anhaltspunkten durchgeführt werden. Er sagte, die Kontrollen nach Paragraph 12 Absatz 6 des Niedersächsischen SOG – die sog. Verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen – würden nur noch angewandt, wenn Anhaltspunkte über Verbindungen zu islamistisch-terroristischen Strukturen gegeben sind.
Innenminister Schünemann betonte, dass das Grundrecht der Religionsfreiheit nicht eingeschränkt wird. Zuvor hatte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) des Landtages allerdings eine Expertise zu diesem Thema abgegeben müssen und kam zu einem ganz anderen Ergebnis. Darin stellte der GBD fest, dass die von Innenminister Uwe Schünemann angeordnete Praxis der verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen rechtsmissbräuchlich und grundgesetzwidrig ist. Daraufhin sprach sich auch der Niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) für die Einstellung der Kontrollen aus (wir berichteten).
Keine Einsicht
„Selbst bei der Korrektur seiner falschen Befehle arbeitet Herr Schünemann schon wieder mit Unwahrheiten“, sagte der innenpolitische Sprecher Ralf Briese (Die Grünen). „Anders als behauptet, waren und sind anlasslose Polizeikontrollen im Umkreis von Moscheen ein schwerer Verstoß gegen das Grundgesetz. Wer das leugnet, hat vom Verfassungsrecht keine Ahnung!“, sagt Briese und kritisierte die „mangelnde Einsicht des Innenministers in das von ihm begangene Unrecht“. Dem Bemühen um Integration und ein gutes Verhältnis zu den Muslimen sei damit schwerer Schaden zugefügt worden.
Bei verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen handelt es sich um polizeiliche Kontrollstellen, die unmittelbar vor Moscheen aufgestellt werden. Diese werden von der Polizei ohne Anlass bzw. Verdacht durchgeführt. D.h., es gib keinerlei Anzeichen dafür, dass die Polizei dort in irgendeiner Form fündig wird, da sie nicht nach irgend etwas bestimmtes sucht. Diese Kontrollen werden laut Innenministerium u.a. durchgeführt, um Präsent zu sein und der Nachbarschaft dadurch ein Sicherheitsgefühl zu vermitteln.
Erstmals hatte die Grünen-Landtagsabgeordnete Filiz Polat im August 2009 auf die integrationspolitisch fatalen Folgen von verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen öffentlich aufmerksam gemacht (wir berichteten) und seit dem mehrere Anträge eingereicht. Schünemann war indes bemüht, den Anschein zu erwecken, als bestehe zwischen dem Innenministerium und den islamischen Gemeinschaften Einigkeit über die Kontrollen (wir berichteten). Dies führte zu Verstimmungen zwischen den Muslimen und dem Innenministerium.
In seiner gestrigen Erklärung betonte der Niedersächsische Innenminister hingegen, dass der Dialog mit dem Islam in Zukunft ausgebaut werden müsse. Es gebe keinen Generalverdacht gegen die muslimischen Mitbürger. Allerdings müssten „auch weiterhin intensive Gespräche zur Verbesserung des Vertrauensverhältnisses zwischen islamischen Gemeinden und der Polizei stattfinden“. Über eine Intensivierung des Dialogs zwischen islamischen Gemeinden und anderen Institutionen des Staates – außerhalb der Polizei – sprach Innenminister Schünemann kein Wort. Politik
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